Strauch Ingenieure

aktuell

April 2024

BINGK UND VBI FORDERN: BERUFSVORBEHALTE FÜR SICHERHEITSRELEVANTE PLANUNGSLEISTUNGEN

Bauingenieurinnen und -ingenieure übernehmen Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Bauwerken und damit für Menschen und erhebliche Sachwerte. Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure fordern daher in einem gemeinsamen Positionspapier die Einführung von Berufsvorbehalten für sicherheitsrelevante Planungsleistungen. Grundlage für sicherheitsrelevante Planungsleistungen bildet zuallererst eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Bauingenieure, sowie permanente Fort- und Weiterbildung. Damit die Berufsvorbehalte nicht die unternehmerische Freiheit der Ingenieurbüros einschränken, sollten Bauingenieure unabhängig von der Gesellschaftsform und den Eigentumsverhältnissen ihres Büros oder Unternehmens Mitglied in der Ingenieurkammer ihres Bundeslands sein können. Um die Attraktivität des Berufsstands zu steigern, muss insbesondere der gesellschaftliche Stellenwert der MINT-Fächer gestärkt werden. Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

März 2024
NEUER ENERGIEBERATER: M.Eng. GIA-BAO MICHAEL NGUYEN

 

Unser Mitarbeiter M.Eng. Gia-Bao Michael Nguyen hat am 23.02.24 erfolgreich die Abschlussprüfung für die Energieberatung Wohngebäude bei der TU Darmstadt bestanden. Wir gratulieren ihm hierzu recht herzlich und freuen uns sehr, dass wir in unserem Team einen weiteren Energieberater haben. Herr Nguyen darf sich jetzt Energieberater:in TU Darmstadt für Wohngebäude nennen und offiziell das nachfolgende Logo der ina Planungsgesellschaft mbH führen, wenn das Logo mit der Internetpräsenz www.energieberatung-ausbildung.de verlinkt ist.

 

Februar 2024

KINDESWOHL IST AUCH ZU BERÜCKSICHTIGEN BEIM BAU UND BETRIEB VON KINDERGÄRTEN, KINDERTAGESEINRICHTUNGEN UND SCHULEN

 

Mit dem Begriff Kindeswohl wird deutsches Rechtsgut auf Grundlage der EU-Grundrechts-Charta beschrieben. Entgegen der Annahme das dies nur die Eltern, die Erzieher/rinnen usw. betrifft, gibt es auch in baurechtlicher Hinsicht vieles zu beachten was das Kindeswohl betrifft – leider muss man in konkreten Fällen feststellen, dass die Einhaltung vor Ort nicht immer gegeben und teilweise sehr mangelhaft ist -, zum Beispiel bei dem Bau und Betrieb von Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und Schulen sind im Bundesland Hessen Handlungsempfehlungen und Richtlinien zu beachten und zwar:

 

Zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder (HE-Kita) nachfolgend auszugsweise zum Stand: Mai 2012 HMWVL, Mai 2012 Seite 2 Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder - HE-Kita - Stand: Mai 2012. Im Fokus der bauordnungsrechtlichen Betrachtung steht die besondere Hilfsbedürftigkeit von Kindern im Gefahrenfall und daraus resultierend die Sicherung geeigneter Rettungswege. Um dies zu gewährleisten, sind Kindertageseinrichtungen mit Aufenthaltsräumen für Kinder außerhalb des Erdgeschosses nach § 2 Abs. 8 Nr. 8 Hessische Bauordnung (HBO) Sonderbauten. Das Standardfluchtwegkonzept „notwendiger Flur“ nach HBO widerspricht einer offenen Raumgestaltung und der Ausbildung von Spielfluren. Daneben erfordert die Zunahme von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren besondere Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Räumung. Dieses Papier gibt Hinweise für die Beurteilung möglicher Rettungswegkonzepte für Kindertageseinrichtungen im Baugenehmigungsverfahren. Sofern nicht ausdrücklich andere Anforderungen empfohlen werden, liegen die Regelanforderungen der HBO zugrunde. Diese Empfehlungen ersetzen nicht die für die Beurteilung von Sonderbauten nach § 45 HBO erforderliche Ermessensentscheidung durch die Bauaufsichtsbehörde. Alternative Konzepte sind hiermit ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Aufgrund des besonderen Einzelfalls können höhere Anforderungen, wie beispielsweise der Einbau einer Brandmeldeanlage, erforderlich sein. Insbesondere bei kleineren Einrichtungen können auch geringere Anforderungen ausreichend sein. Die Einhaltung der Schutzziele des § 3 Abs. 1 HBO sind in jedem Fall sicherzustellen.

Ebenso wird nachfolgend auszugweise hingewiesen auf die vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Anhang HE 11 zu lfd. Nr. A 2.2.2.5 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR) (Fassung April 2009) 485 Anhang HE 11 Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR)a (Fassung April 2009) Anwendungsbereich: Diese Richtlinie gilt für Anforderungen nach § 51 Abs. 1 MBOb an allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen. Quelle: Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

 

Januar 2024
8. RUSSLAND-SANKTIONSPAKET

Das neue Sanktionspaket beinhaltet auch Maßnahmen, die Ingenieurleistungen in Russland betreffen. Nach der völkerrechtswidrigen Annexion von vier Teilgebieten der Ukraine und der Teilmobilisierung der russischen Armee verschärft die Europäische Union das Tempo bei wirtschaftlichen und politischen Sanktionen gegen die Führung in Moskau. In Brüssel wurden am 05.10.2022 die rechtlichen Grundlagen für das mittlerweile achte Sanktionspaket von den Ständigen Vertretern der 27 Mitgliedsstaaten geschaffen. Das neue Sanktionspaket beinhaltet auch Maßnahmen, die Ingenieurleistungen in Russland betreffen. So untersagt es unter anderem EU-niedergelassenen Unternehmen, Planungs- und Beratungsleistungen in Russland anzubieten. Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen. Ausgenommen sind Dienstleistungen für Privatpersonen. Ferner sieht Artikel 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren weitere Ausnahmetatbestände vor. Die Verordnung (Official Journal of the European Union) wurde am 06.10.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet und trat am nächsten Tag in Kraft. Quelle: Ingenieur Kammer Saarland

 

 

 

DEZEMBER 2023

SYMPOSIUM DER INGENIEURKAMMER - NACHHALTIGKEIT UND VERANTWORTUNG: INGENIEURE GESTALTEN GRÜNERE ZUKUNFT

 

Klimaschutzministerin Katrin Eder und DB-Umweltchef Andreas Gehlhaar beim Symposium der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Der Umbau der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit kommt deutlich voran. Durch nachhaltiges Wirtschaften können Unternehmen Ressourcen schonen, Emissionen reduzieren und so ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Darüber hinaus erweisen sich nachhaltige Unternehmen als attraktive Arbeitgeber und können so dazu beitragen, Fachkräftemangel zu bekämpfen. Die Kammer weiß, gerade Ingenieurinnen und Ingenieure können durch ihre Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf einen schonenden Umgang mit Ressourcen nehmen. Beim traditionellen Symposium der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz am 14. November im ZDF-Konferenzzentrum in Mainz verfolgten rund 200 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Vorträge der rheinland-pfälzischen Klimaschutzministerin Katrin Eder und von Andreas Gehlhaar, Leiter Nachhaltigkeit und Umwelt der Deutschen Bahn AG. Kammerpräsident Dr.-Ing. Horst Lenz freute sich über die zahlreichen Gäste. „Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz setzt sich durch die Unterstützung verschiedener Initiativen und Projekte für nachhaltiges und zukunftsfähiges Wirtschaften im Bausektor ein”, sagte er und führte weiter aus: „Dazu gehört unter anderem die Unterstützung der Initiative W.A.V.E, die sich für die regionale Holzwirtschaft stark macht und die Förderung des “Zirkulären Bauens'', das sich zum Ziel setzt, Bauprodukte auf ihre Recyclingfähigkeit zu prüfen und so die Rate der Wiederverwendung zu erhöhen. Durch die Förderung diverser Projekte zur Steigerung der Nachhaltigkeit, legt die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz einen wichtigen Grundstein für das Wohlergehen nachfolgender Generationen.“ Die rheinland-pfälzischen Klimaschutzministerin Katrin Eder betonte in ihrer Rede: „Nachhaltig handeln heißt, nur so viele Ressourcen zu verbrauchen, wie die Erholungsfähigkeit unseres Planeten zulässt.” Weiter sagte sie: „In Rheinland-Pfalz haben Hitze- und Dürrejahre beispielsweise zum großflächigen Absterben von Bäumen geführt. Bei der Wiederbewaldung fördern wir daher ökologisch wertvolle, artenreiche Mischwälder, die als Erholungsraum den Menschen zur Verfügung stehen, den Rohstoffbedarf nachfolgender Generationen und den Artreichtum des Ökosystems Wald sichern.” Auch bei der Energieversorgung setze das Land auf Nachhaltigkeit. Deswegen würden erneuerbare Energien ausgebaut. „Wind und Sonne stehen uns kontinuierlich zur Verfügung. Das ist gut für unsere Wirtschaft im globalen Wettbewerb. Letztlich ist Nachhaltigkeit aber eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft, der wir uns mit Tatkraft stellen müssen.“  Zudem ging Eder ging auf den „Zukunftsplan Wasser“ der Landesregierung ein, der das Land gegen eine zukünftige Wasserknappheit wappnen soll. Das schließe die Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser trotz des sinkenden Grundwasserspiegels durch Dürren ein, als auch Maßnahmen zum besseren Schutz vor Starkregenereignissen und Hochwasser. Hauptredner des Abends, Andreas Gehlhaar, langjähriger Leiter Nachhaltigkeit und Umwelt der Deutschen Bahn, hob in seinem Vortrag die Herausforderung hervor, zukünftigen Generationen einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen. „Wirtschaft und Umwelt müssen Hand-in-Hand gehen. Nur so können wirklich nachhaltige Erfolge für die großen Herausforderungen unserer Zeit erzielt werden. Dafür braucht es Priorisierung, klare Ziele, messbare Kennzahlen und ein wirksames Monitoring.” Die Deutsche Bahn habe dafür die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales handlungsleitend in der Unternehmensstrategie Starke Schiene verankert, so Gehlhaar in seinem Vortrag. Mit der Grünen Transformation der Deutschen Bahn vergrüne das Unternehmen seine Produkte und Dienstleistungen und mache die Art, wie es arbeite, noch nachhaltiger. Die Deutsche Bahn treibe die Grüne Transformation in den Handlungsfeldern Klimaschutz, Naturschutz, Ressourcenschutz und Lärmschutz voran. Zudem übernehme die Deutsche Bahn soziale Verantwortung – für die Kundinnen und Kunden, für die Mitarbeitenden und für die Gesellschaft. 

Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

NOVEMBER 2023

DIE INGENIEURKAMMER RHEINLAND-PFALZ UNTERSTÜTZ DIE INITIATIVE W.A.V.E

Der Ingenieurkammer ist es ein Anliegen nachhaltige Projekte zu fördern, daher unterstützt die Kammer fortan die Initiative W.A.V.E. („Wood Added Value Enabler“), die sich für die Förderung der lokalen Holzverarbeitung innerhalb der der Großregion Interreg (Grenzregion Deutschland, Frankreich, Belgien und Luxemburg) einsetzt. Ein Drittel des Gebietes ist von Wäldern bedeckt. Durch den Klimawandel wird sich langfristig die Zusammensetzung des Baumbestandes in den Wäldern ändern und die Branche der Holzproduzenten und -Verarbeiter steht daher vor neuen Herausforderungen. Die Initiative setzt sich zum Ziel, gemeinsame Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, um einen Austausch zwischen einzelnen Akteuren der Branche der Holzproduzenten und holzverarbeitenden Betriebe untereinander voranzutreiben sowie die Vernetzung mit anderen Branchen zu fördern, sodass neue Allianzen entstehen und Anreize für Unternehmen zur Wiederansiedlung in der Region geschaffen werden. Die Bildungseinrichtungen der Bauwirtschaft unterstützen diesen grenzübergreifenden Austauschprozess anhand der Wertschöpfungskette. Weiterhin steht die Initiative Unternehmen bei der Förderung von Innovationen zur Seite und hilft ihnen, die Digitalisierung voranzutreiben. Ziel der Initiative ist außerdem, dass die Nutzung und Verarbeitung von Holz im Bau in Zukunft wieder eine zentralere Rolle einnehmen. Das Projekt ist in vier komplementäre Work Packages (kurz „WP“, zu Deutsch: „Arbeitspakete“) gegliedert, die die Anpassung an den Klimawandel und die Stärkung der Resilienz der Wälder zum Fokus hat. Im Folgenden ist der Zweck der einzelnen WP kurz erläutert. WP 1: Kenntnisse über die Ressource Holz sollen durch den Austausch von speziellen unternehmensrelevanten Daten über den Rohstoff, verbessert werden. Da die Wälder in dem Gebiet in ihrer Zusammensetzung sehr homogen sind, kann auf eine breite Datenbasis zurückgegriffen werden. WP 2: Im Fokus steht der Austausch innovativer Ideen zur vermehrten Verwertung regionaler Baumarten bei Bauträgern. WP 3: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Unternehmen durch die Förderung von Innovationen und Digitalisierung, um die verarbeitete Holzmenge zu erhöhen, neue Produktreihen zu initiieren und die Kreislauffähigkeit von Holz zu stärken. WP 4: Erfahrungsaustausch durch das Teilen von Wissen über technische, wirtschaftliche und ökologische Mustergebäude, sogenannte „Leuchtturmprojekte“, um somit die Entwicklungen der Bautechnik (z.B. beim Neubau und der energetischen Sanierung) aufzuzeigen und die Nutzung im Bauwesen auf kurzen Wegen in der Region zu fördern. Durch die einzelnen Work Packages soll die Verbindung zwischen der Ressource Holz und den Nutzern gestärkt und dynamischer werden, da alle Akteure der Wertschöpfungskette voneinander abhängig sind. Die Zielsetzungen der Initiative und alle ausführlichen Details zu den Working Packages kann man im offiziellen Dokument nachlesen. 
Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

OKTOBER 2023

ZIRKULÄRES BAUEN - DIN SPEC 91484: NEUER STANDARD ZUR ERNEUTEN VERWENDUNG VON BAUPRODUKTEN

 

Welche Bauteile lassen sich vor der Abrissbirne retten? Mit der neuen DIN SPEC 91484 hat das Deutsche Institut für Normung (DIN e. V.) jetzt einen Standard veröffentlicht, der hilft, Bauprodukte zu identifizieren, die sich ideal für eine erneute Verwendung eignen. So können Materialien in den Kreislauf zurückgeführt und wertvolle Ressourcen gespart werden. Recycling geht nicht nur im Kleinen – auch große Gebäudeteile können erfolgreich wiederverwendet werden. Die neue DIN SPEC 91484 bietet eine einheitliche Methode, um das volle Potenzial von Bauprodukten für hochwertige Anschlussnutzungen zu erfassen. Das innovative Verfahren zeichnet sich durch seine einfache Zugänglichkeit für alle Beteiligten aus, ist universell und unkompliziert anwendbar und kann somit den direkten Weg auf die Baustelle finden und dort nahtlos integriert werden.

Baubranche: Großes Potenzial für Kreislaufwirtschaft Bau- und Abbruchabfälle machten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 mehr als 55 Prozent des bundesweiten Abfall-Aufkommens aus. Das Umweltbundesamt schätzt das gesamte verbaute Material im deutschen Gebäudebestand auf 15 Milliarden Tonnen. Diese Zahlen machen deutlich: In der Baubranche kann Kreislaufwirtschaft viel dazu beitragen, Ressourcen zu schonen und CO2-Emissionen zu senken. Die DIN SPEC 91484 wurde entwickelt, um diese Lücke zu schließen und einheitliche und standardisierte Prozesse in der Branche zu etablieren. Dominik Campanella, Initiator der DIN SPEC und Co-Geschäftsführer des Start-ups Concular, erklärt: „Mit dem im Standard beschriebenen Verfahren wird der Gebäudebestand systematisch erfasst und dokumentiert. Das gibt nicht nur der Wirtschaft einen klaren Handlungsrahmen, sondern ermutigt auch die Gesetzgeber, künftige Rück- und Umbauarbeiten an dieses Dokument zu knüpfen.“ Das Unternehmen setzt sich für kreislaufgerechte Immobilien ein.

Statt Mülldeponie: In zwei Stufen zur Anschlussnutzung Die DIN SPEC 91484 dient als Leitfaden für die Erstellung sogenannter Pre-Demolition-Audits. Das Verfahren gliedert sich in zwei Stufen: eine Vor- und eine Detailprüfung. Das Dokument definiert, welche Informationen über die Bauprodukte erfasst werden müssen, um ihr individuelles Potenzial für die Anschlussnutzung zu prüfen und zu bewerten: zum Beispiel Daten zum Standort des Bauwerks, zum Baujahr, zur Gebäudeklasse und Nutzungsart.

Anhand dieser Basisinformationen können erste Entscheidungen getroffen werden, ob sich Bauprodukte für eine Wiederverwendung eignen oder nicht. Danach folgt die Detailprüfung, für die Fachgutachten erstellt werden. Außerdem legt das Dokument fest, welche Akteuren dieses Verfahren durchführen. Dazu gehören Architekten, Statiker, Schadstoffgutachter, Abbruchunternehmer, Bauprüfämter, der Denkmalschutz und andere.

Trend zum zirkulären Bauen Eine Entwicklung des Bauwesens hin zum kreislaufgerechten Bauen ist in Deutschland und Europa bereits deutlich erkennbar und gewinnt immer mehr an Bedeutung. Sowohl die Bundesregierung und die Kommunen als auch die EU sprechen sich dafür aus. Gesetze und Quoten für den Einsatz von wiedergewonnenen Bauprodukten gibt es bereits – doch sie sind nur der Anfang. Die DIN SPEC 91484 liefert einen wichtigen Baustein für ein systematisches Vorgehen.

 

Kostenfreier Download

Die DIN SPEC 91484 steht beim Beuth Verlag zum kostenlosen Download bereit.

 

Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

 

SEPTEMBER 2023

ERLASS ZUR HESSISCHEN VERWALTUNGSVORSCHRIFT TECHNISCHE BAUBESTIMMUNGEN (H-VV TB) VERÖFFENTLICHT

 

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat den Erlass zur Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) zur Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2023/1 vom 1. August 2023 (StAnz. S. 1079) auf seiner Website veröffentlicht. 

Quelle: Ingenieurkammer Hessen

 

 

AUGUST 2023
HESSISCHE BAUORDNUNG (HBO) 2018 MIT ÄNDERUNG VOM JUNI 2023

Die jüngst herausgegebene Version ist einerseits die Umsetzung des 29. November 2022 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes und der Hessischen Bauordnung und der darin enthaltenen Anpassung des Hessischen Bauordnungsrechts, die ganz im Zeichen der Energiewende steht. Änderungen im Abstandsflächenrecht sollen die zulässigen Dammstärken bei der Sanierung von Bestandsgebäuden erhöhen und das Aufstellen von Wärmepumpen erleichtern, während die Abstände zu Brandwänden für Solaranlagen auf Dachflächen so reduziert wurden, dass sich die Dachflächen besser nutzen lassen können. Ebenso hat die Landesregierung mit der neuen Fassung der HBO 2018 auf das am 8. Juni 2023 in Kraft getretene Mobilfunkbeschleunigungsgesetz reagiert, das mit Hilfe vereinfachter Abstandsregelungen für Mobilfunkmasten, zugehörige Versorgungseinheiten sowie Funkcontainer und dem Verzicht auf ein Genehmigungsverfahren bei vielen temporären Antennenanlagen die bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Mobilfunkausbau verbessern soll. Quelle: Ingenieurkammer Hessen

 

 

 

Juli 2023

ERSATZBAUSTOFFVERORDNUNG (ERSATZBAUSTOFFV) TRITT ZUM 01.08.2023 IN KRAFT

Die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vom 09. Juli 2021 tritt am 1. August 2023 in Kraft. Ziele sind u.a. bundeseinheitliche Regelungen, eine höhere Qualität der Ersatzbaustoffe, eine Schonung des Deponieraumes, allem voran Recycling usw. Dies bringt einige Neuerungen mit sich, welche auch für Sie als Planende Relevanz haben. In § 14 Ersatzbaustoffverordnung wird eine Untersuchungspflicht geregelt, die wie folgt lautet: § 14 Untersuchungspflicht (1) Erzeuger und Besitzer haben nicht aufbereitetes Bodenmaterial und nicht aufbereitetes Baggergut, das in ein technisches Bauwerk eingebaut werden soll, unverzüglich nach dem Aushub oder dem Abschieben auf die zur Bestimmung einer Materialklasse erforderlichen Parameter der Anlage 1 Tabelle 3 von einer Untersuchungsstelle nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 Satz 1 bis 6 und Satz 8 und 9, § 8 Absatz 4 und § 9 Absatz 1 und Absatz 3 bis 5 untersuchen zu lassen. Ergebnisse aus einer in situ-Untersuchung können verwendet werden, sofern sich die Beschaffenheit des Bodens zum Zeitpunkt des Aushubs oder des Abschiebens, insbesondere aufgrund der zwischenzeitlichen Nutzung, nicht verändert hat. Ergeben sich auf Grund von Herkunft oder bisheriger Nutzung im Rahmen der Vorerkundung Hinweise auf Belastungen mit in Anlage 1 Tabelle 4 genannten Schadstoffen, haben der Erzeuger oder Besitzer die Untersuchung zusätzlich auf diese Schadstoffe auszudehnen. Für in Anlage 1 Tabelle 4 nicht genannte Schadstoffe gilt Satz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 2 entsprechend. (2) Für die Vorerkundung von Böden in-situ, die Vorerkundung von Haufwerken am Anfallort sowie die Probenahme von Böden in-situ gilt Abschnitt 4 der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (3) In den Fällen des § 6 Absatz 6 Nummer 1 und 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung kann von einer Untersuchung abgesehen werden. Betroffen ist der Einbau als Abfall in ein technisches Bauwerk nach den dort genannten Einbauklassen für Boden (Bodenmaterial BM und Bodenmaterial mit Fremdstoffen BMF) und Baggergut BG. In situ-Untersuchungen sind dann möglich, wenn für die Nutzung, also den späteren Einbau in ein technisches Bauwerk, keine Aufbereitung in einer Anlage notwendig ist. Hiervon zu unterscheiden ist der Einbau in einer bodenähnlichen Anwendung nach BBodSchV. Zur Abgrenzung wird das ALEX 32 Merkblatt derzeit durch das LfU überarbeitet. In der neuen LABO-Vollzugshilfe zur BBodSchV wurden die Prinzipskizzen aus Rheinland-Pfalz im Wesentlichen übernommen und an die Mantelverordnung angepasst. Die FAQ 2 der LAGA enthalten Angaben über Schichtdicken. Zu unterscheiden sind weiter die Fälle beim Wiedereinbau vor Ort, bei denen kein Abfall entsteht, die Ersatzbaustoffverordnung also nicht greift. Den Planer trifft zumindest eine Hinweispflicht bezogen auf die hier geregelte Untersuchungspflicht des Erzeugers und Besitzers. Diese trifft wiederum die Leistungspflicht. Es kann jedoch passieren, dass dem Planer die Aufgabe, eine solche Untersuchung zu veranlassen und zu überwachen übertragen wird.Bitte achten Sie dann auf Folgendes: - Vereinbaren Sie derartige Leistungspflichten nicht einfach mit - Treffen Sie für diese besonderen Leistungen eine geeignete Vergütungsvereinbarung - Bei schon bestehenden Verträgen, in denen dieses Thema aufkommt – treffen Sie geeignete Nachtragsvereinbarungen. Für die Kammermitglieder kann es sehr sinnvoll sein, für die Leistungen rund um den Boden ein neues Leistungspaket -Bodenmanagement- zu schnüren. Auftraggeber müssen verstärkt auf den richtigen und sorgsamen Umgang mit Boden achten. Das können die unabhängigen Ingenieurbüros/-gesellschaften für die Auftraggeber/Bauherren gut erledigen. Die Leistungen hierzu können in einem neuen Leistungsbereich benannt und als besondere Leistungen frei vereinbart werden. Auftraggeber hätten zudem einen echten Mehrwert.Übergangsregelungen vom 01.01.2023 bis zum 01.08.2023 für Rheinland-Pfalz. Für die Übergangszeit bis zum 01.08.2023 wird die Möglichkeit geschaffen, bei der Herstellung sowie der Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken auf die Regelungen der ErsatzbaustoffV vorzugreifen: - Besitzer von mineralischen Abfällen sowie Betreiber von mobilen/stationären Aufbereitungsanlagen können ab sofort Ersatzbaustoffe nach den Vorgaben der ErsatzbaustoffV herstellen, auch abweichend von den bisherigen gültigen Regelungen in Rheinland-Pfalz. Die Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen nach EBV kann ab sofort angewendet werden, spätestens aber mit Inkrafttreten der EBV am 01.08.23. - Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen, nicht aufbereitetem Bodenmaterial oder nicht aufbereitetem Baggergut können ab sofort alternativ zu den bisherigen landesrechtlichen Regelungen nach Ersatzbaustoffverordnung untersuchte und klassifizierte mineralische Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken einsetzen. Dabei sind die § 191 und § 202 ErsatzbaustoffV zu beachten. Weitere Einzelheiten zum Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und den Übergangsregelungen erfahren Sie auch im Rundschreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. 

Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

Juni 2023
EU-KOMMISSION UND INGENIEURKAMMERN SETZEN AUF NACHHALTIGKEIT

Nachhaltigkeit galt lange Zeit nur als Modewort. Doch spätestens seit die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten, allen voran Deutschland, Milliarden in den Kampf gegen den Klimawandel investieren, etabliert sich ein neuer Wirtschaftszweig. Ingenieurinnen und Ingenieure sind bei der Umsetzung der ehrgeizigen Ziele besonders gefragt. Gerade im Gebäudebereich ist die Umsetzung von großer Bedeutung, denn Gebäude sind für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich.

EU-INITIATIVEN UND PROGRAMME
Der Green Deal der EU-Kommission sieht vor, den Kontinent bis 2050 nahezu klimaneutral zu machen. Die so genannte EU-Renovierungswelle zielt darauf ab, bis 2030 jährlich 35 Millionen Gebäude energieeffizient und nachhaltig zu sanieren. Das Investitionsvolumen wird auf 275 Milliarden Euro geschätzt, wovon 130 Milliarden Euro durch öffentliche Investitionen finanziert werden sollen.

KREISLAUFWIRTSCHAFT
Durch Recycling und Wiederverwendung von Baustoffen können wertvolle Ressourcen eingespart werden. Planerinnen und Planer können durch ihre Entscheidungen und Empfehlungen den Einsatz von wiederverwendbaren Materialien und recyclingfähigen Produkten fördern und so den Ressourcenverbrauch und das Abfallaufkommen reduzieren. Auch die Planung von Gebäuden und Infrastrukturen im Hinblick auf Demontage und Wiederverwendung ist entscheidend. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 55 % recycelte Baustoffe zu verwenden. Sie unterstützt dies durch Investitionen in Höhe von 100 Millionen Euro in die Forschung zur Kreislaufwirtschaft und insbesondere durch die Finanzierung von zehn großen Demonstrations- und Modellprojekten.

BUNDESREGISTER NACHHALTIGKEIT

Ingenieurinnen und Ingenieure spielen eine wichtige Rolle für mehr Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz im Bauwesen. Vor diesem Hintergrund haben die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer jetzt ein gemeinsames Konzeptpapier "Fit für Nachhaltigkeit" vorgelegt. Ziel des Papiers ist es, Nachhaltigkeitsaspekte im Planen und Bauen zu stärken, indem die bestehende Infrastruktur ausgebaut und der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Fachleute verbessert wird. Zu den zentralen Punkten des Vorhabens gehört die Einrichtung eines bundesweiten "Bundesregisters Nachhaltigkeit", in dem die Inhaber eines Qualifikationsnachweises für die künftige Förderstufe QNG-BASIS aufgeführt werden. Weitere Informationen zur Initiative: bit.ly/3UOfTug

Quelle:
Martin Böhme M.A.

Geschäftsführer

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Mai 2023

STELLUNGNAHME DER BUNDESINGENIEURKAMMER (BINGK) ZUM REFERENTENENTWURF DES GEBÄUDEENERGIEGESETZES (GEG)

 

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes eingereicht, die von den Mitgliedern des Arbeitskreises Nachhaltigkeit und Energie unter Beachtung der Rückläufe aus den Länderingenieurkammern erarbeitet wurde. In dem Schreiben unterstützt die Bundesingenieurkammer grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, möglichst bis zum Jahr 2045 die Nutzung fossiler Energieträger zu beenden und danach unter Berücksichtigung technologieoffener Lösungen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Dabei dürfen aber weder die zur Umsetzung benötigten Akteure aus Planung und Handwerk noch die zur Umsetzung verpflichteten Hauseigentümer überfordert werden. Für alle Akteure ist die Planungssicherheit und Verlässlichkeit sowohl bei den gesetzlichen Anforderungen als auch bei den Förderprogrammen essenziell. Hierzu gehören Vorgaben, die zeitlich verlässlich für eine konkret bestimmte Zeit Bestand haben. In einer Stellungnahme vom 12. April 2023 zum Gesetzesentwurf zur Änderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes) erläutert die Bundesingenieurkammer ihre Standpunkte.

 

BIngK warnt vor Überlastung: Die Vorgabe, bereits zum 1. Januar 2024 nur noch 65%-EE-Anlagen zu verbauen, erscheint vor dem Hintergrund der gegenwärtig vorliegenden Rahmenbedingungen jedoch nicht realistisch. Vorhandene Fachkräfte müssen für die neuen Anforderungen weitergebildet werden. Neue (ungelernte) Fachkräfte benötigen eine Ausbildungszeit von ca. 2,5 bis 3 Jahren. Ebenfalls erscheint nicht gesichert, dass sich die nötige Menge an Produktion von Wärmeerzeugern bis zum Jahresende in dem erforderlichen Maß steigern lassen wird. Derzeit betragen die Lieferzeiten von Wärmepumpen zwischen sechs und zwölf Monaten. Zudem sind beim Einsatz von Wärmepumpen die sorgfältige Planung und Umsetzung wesentlich ergebnisrelevanter als bei verbrennungsbasierten Wärmeerzeugern oder ohmschen Stromdirekt-heizungen. Schon vermeintlich kleine Fehler können zu empfindlichen Störungen der Systemeffizienz und unzumutbar hohen Betriebskosten führen. Solange die Planungs-, Montage- und Produktionskapazitäten nicht gesichert sind, sollte über eine Verschiebung der Anforderung 65%-EE nachgedacht bzw. sollten großzügigere Übergangsfristen – auch für den Fall einer Heizungshavarie – eingeräumt werden und gleichzeitig stärkere Anreize für Nutzer zum Energiesparen geschaffen werden. Riskiert werden ansonsten erhebliche Akzeptanzdefizite oder gar ein Scheitern eines wichtigen Systemwechsels aufgrund von Überlastung bzw. Übereilung.

 

Technologieoffenheit stärken: Die Bundesingenieurkammer hatte schon in ihren früheren Stellungnahmen stets darauf hingewiesen, dass zur Erreichung der Klimaziele ein technologieoffener Ansatz gegeben und gefördert werden muss. Der jetzige Entwurf setzt jedoch stark auf den Einbau von Wärmepumpen. Die 65-Prozent-EE-Vorgabe soll ab 1. Januar 2024 für jede neu eingebaute Heizungsanlage – unabhängig ob im Bestand oder im Neubau – gelten. Insbesondere im Bestand gestaltet sich die Umrüstung auf Wärmepumpen oft schwierig: Höhere erforderliche Systemtemperaturen senken die Effizienz und können zu einem signifikanten Anstieg der Heizkosten führen. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen kann das Thema Schallausbreitung sowohl im Bestand als auch bei Neubauten dazu führen, dass kein geeigneter Aufstellort für das Außengerät gefunden wird. In vielen dieser Fälle sind die verfügbaren Alternativ-Wärmequellen Grundwasser und Erdwärme ebenfalls nicht verfügbar bzw. mit vertretbarem Aufwand nutzbar. Andere Lösungen wie z.B. die Wasserstofftechnologie sind derzeit noch nicht so weit ausgereift und wirtschaftlich genug, um auch andere technische Lösungen in Erwägung zu ziehen. Biomasseheizungen müssen deshalb als alternative Technologie im Gesetz verstärkt berücksichtigt und auch bei Neubauten zugelassen werden.Um auch im Bestand andere technologieoffene Ansätze zu ermöglichen, bzw. diesen mit Maßnahmen zur Dämmung zum Einbau von Wärmepumpen vorbereiten zu können, sollten hier längere Übergangszeiten mit entsprechenden flankierenden Fördermaßnahmen vorgesehen werden. Dies setzt eine Förderkulisse voraus, nach der zukünftig auch solche Maßnahmen gefördert werden müssen, die gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben sind. Die bisherige Förderung von hybriden Heizungsanlagen wurde zum 14. August 2022 beendet. Damit ist ein bewährtes Instrument entfallen, welches zur Unterstützung der zwingenden Notwendigkeit der massiven Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bei der Gebäudebeheizung geeignet ist und das zusätzlich auch geeignet ist, im Gebäudebestand flächenwirksam zu werden.

Weitere Bewertungen finden sich in der Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) u. a. Vorschriften. 

Quelle: Bundesingenieurkammer (BIngK)

 

 

 

 

April 2023
A66 SALZBACHTALBRÜCKE – DEUTLICHE VERKEHRSERLEICHTERUNGEN IN SICHTWEITE

 

Mit dem letzten Verschub des südlichen Brückenabschnitts der Salzbachtalbrücke rücken für die Verkehrsteilnehmenden im Rhein-Main-Gebiet deutliche Verkehrserleichterungen in Sichtweite. Die Autobahn GmbH des Bundes arbeitet weiterhin mit Nachdruck daran, dass die Verkehrsteilnehmenden zum Jahresende 2023 die neue südliche Brückenhälfte befahren können. Anlässlich des vierten Verschubs erklärt Oliver Luksic, Staatsekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Als Wirtschaftsnation im Herzen Europas, benötigt Deutschland eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur. Sie ist Grundlage für die individuelle Mobilität der Bürger sowie Voraussetzung für eine starke und wachsende Volkswirtschaft. Moderne Brücken sind ein ganz wesentlicher Teil davon. Es gilt, die Brückenmodernisierung deutlich zu beschleunigen. Hier vor Ort an der Salzbachtalbrücke sehe ich uns auf einem guten Weg. Der Bund investiert in Wiesbaden rund 150 Millionen Euro zum Nutzen der gesamten Region in die Beseitigung der kritischen Engstelle." Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH: „Wir sind auf Kurs. Ursprünglich war der heutige Verschub für Ende April vorgesehen. Wir sind aber schneller vorangekommen. Deutlich wird damit die Priorität, die wir diesem für die gesamte Region zu Recht so wichtigen Projekt einräumen und der Ehrgeiz der gesamten Mannschaft, diesen Anspruch tempomäßig zu unterfüttern. Ulrich Neuroth, Direktor der Niederlassung West der Autobahn GmbH: „Für alle, die mobil sein müssen, ist die Sperrung der Salzbachtalbrücke nach wie vor ein herber Einschnitt. Insofern freue ich mich, dass wir auf dem besten Weg sind, der Region durch die baldige Fertigstellung des südlichen Brückenbauwerks ein Stück Mobilität, ein Stück Freiheit zurückzugeben.“ Gert-Uwe Mende, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Wiesbaden: „Dass der Bau der neuen Salzbachtalbrücke so zügig voranschreitet und heute der vierte und letzte Verschub realisiert wurde, stimmt mich zuversichtlich. Seit der Havarie der alten Brücke vor knapp zwei Jahren nehmen die Menschen in unserer Stadt, aber auch unsere Unternehmen, jeden Tag enorme Umwege und Zeitverluste in Kauf. Wiesbaden muss endlich von dem Umleitungsverkehr und den Staus entlastet werden.“ Der Verschub des südlichen Überbaus erfolgte in vier Abschnitten, sogenannten Takten. Der Vierte und damit letzte Brückenabschnitt hat eine Masse von rund 500 Tonnen und absolvierte eine Wegstrecke von rund 77 Metern bis zum Ziel. Mit dem sogenannten Taktschiebeverfahren wurde in Gänze ein rund 300 Meter langer und circa 3.500 Tonnen schwerer Stahlhohlkasten vom östlichen Widerlager zum westlichen Widerlager über das Salzbachtal verschoben. Im nächsten Schritt werden auf den Pfeilern und Widerlagern die endgültigen Lager eingebaut, auf die der Stahlhohlkasten anschließend abgelegt wird. Im Anschluss daran wird die Betonfahrbahnplatte hergestellt. Darauf erfolgt die Abdichtung der Fahrbahnplatte und die Herstellung der Brückenkappen. Zum Schluss wird die Herstellung des Asphaltbelags und die Installation der Geländer und Schutzeinrichtungen vorgenommen. Hintergrund: Die A66 verbindet den Rheingau-Taunus-Kreis sowie die beiden Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz über den Main-Taunus-Kreis mit Frankfurt am Main. Mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von rund 80.000 Fahrzeugen wird die Anbindungsfunktion eines mit intakter Salzbachtalbrücke ohne Unterbrechung zur Verfügung stehenden Autobahnabschnittes deutlich. Der Streckenabschnitte zwischen den Anschlussstellen Wiesbaden-Biebricher Allee und Wiesbaden-Mainzer Straße musste am 18.6.2021 voll gesperrt werden. Grund war ein havariertes Rollenlager, das ein Absacken des Überbaus am südlichen Brückenbauwerk auslöste. Es folgte die Sprengung der südlichen und nördlichen Brückenbauwerke am 06.11.2021. Seitdem wird mit Hochdruck am Bau der neuen Salzbachtalbrücke gearbeitet. Der Ersatzneubau wird als Hohlkastenkonstruktion ausgeführt. Die Südbrücke soll planmäßig ab Ende 2023 mit zwei verengt geführten Fahrstreifen in Fahrtrichtung Frankfurt und Rüdesheim zur Verfügung stehen. Mit der planmäßigen Fertigstellung der Nordbrücke Mitte 2025 wird der Verkehr auf beiden Brückenhälften wieder zweistreifig über das Salzbachtal geführt. 
Quelle: Autobahn GmbH des Bundes

 

 

März 2023

ANHEBUNG DER EU-SCHWELLENWERTE

Bundesingenieurkammer begrüßt Entschluss des Bundesrats zu EU-Vergaberecht: Dieser sprach sich am 10. Februar 2023 dafür aus, die Schwellenwerte im Vergaberecht der Europäischen Union (EU) anzuheben. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Änderungsbedarf bei den EU-Schwellenwerten zu prüfen oder sich für einen Sonderschwellenwert für das Planungswesen und freiberufliche Leistungen einzusetzen. Die Bundesingenieurkammer begrüßt dies ausdrücklich. Ohne die Anhebung der EU-Schwellenwerte bei Bauvergabe müssen zukünftig immer mehr Projekte europaweit ausgeschrieben werden. Für viele kleine und mittelständische Ingenieurbüros ist dann die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren durch den höheren Aufwand wirtschaftlich kaum noch interessant. Dabei zeigt die Praxis, dass ausländische Bieter selten an europaweiten Ausschreibungen von Planungsleistungen teilnehmen. Aufgrund nationaler Regelwerke hat das Planungswesen im Bausektor keine Binnenmarktrelevanz. In der Regel findet hier kein Wettbewerb auf europäischer Ebene statt. Vielmehr erschwert und verteuert die europaweite Ausschreibung den Prozess sowohl für den öffentlichen Auftraggebern als auch die teilnehmenden Ingenieurbüros. Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, zeigt sich zufrieden und betont: „Der für alle Seiten verbundene Aufwand ist unverhältnismäßig. Das deutsche Planungswesen wird von kleinen und mittelständischen Strukturen in der Region getragen. Die Stärkung des Mittelstandes schützt vor der Monopolbildung einiger weniger Anbieter. Alles andere würde mittelfristig den Wettbewerb einschränken und ein effizientes und beschleunigtes Bauen ausbremsen.“ Quelle: Bundesingenieurkammer

 

Februar 2023
BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE (BEG) MIT EINEM NEUEN TEILPROGRAMM "KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU" GÜLTIG AB 1. MÄRZ 2023

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird ab dem 1. März in die Hand des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übergehen. Die neue Förderrichtlinie der BEG enthält auch ein neues Teilprogramm "Klimafreundlicher Neubau". Nachfolgend die wichtigsten Förderstufen, die ab dem 01.03.2023 gültig sind. Gefördert werden künftig u.a. folgende Stufen: Klimafreundliches Wohngebäude / Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit EH/EG 40 Standard

(5 % Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 5 % Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben) Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG / Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG-Standard (12,5 % Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 12,5 % Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben) Der QNG-Standard wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) bestätigt. Das gesamte Volumen für die Neubauförderung liegt künftig bei lediglich 1,1 Milliarden Euro. Neben der Förderung klimafreundlicher Eigenheime sind 750 Millionen Euro für alle anderen Antragsteller gedacht, etwa Wohnungsunternehmen und Einzelpersonen. Diese Anträge sollen ab 01.03.2023 bei der KfW gestellt werden können. Die Bundesingenieurkammer hatte vorab zu den Förderbedingungen für den Neubau Vorschläge unterbreitet und sich darin insbesondere auch für eine Förderung unterhalb des QNG-Standards und einer Zertifizierung ausgesprochen.  Angesichts des jetzt bekannt gemachten geringen Fördervolumens einerseits und der hohen Nachhaltigkeitsanforderungen andererseits sind ausreichende wirtschaftliche Rahmenbedingungen für eine langfristige Neubauförderung jedoch nicht gegeben.

 Quelle: Ingenieur Kammer Rheinland-Pfalz und Markus Balkow Rechtsanwalt und Stellv. Geschäftsführer Bundesingenieurkammer

 

Januar 2023
BUNDESINGENIEURKAMMER BEZIEHT STELLUNG ZUR AUSBLEIBENDEN WOHNUNGSBAUOFFENSIVE: BUNDESREGIERUNG MUSS RESSORTÜBERGREIFEND SCHNELL UND PRAGMATISCH HANDELN!

 

Der Wohnungsbau ist ins Stocken geraten. Die Gründe sind aufgrund der Pandemie und den Auswirkungen des Krieges in der Ukrainevielschichtig, jedoch lösbar. Doch dazu braucht es eine Kraftanstrengung der Bundesregierung. Die notwendige „Feuerwehrmentalität“ des Kabinetts blieb bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums bisher aus. Die ambitionierte Initiative des Bundesbauministeriums konnte die Entwicklung nicht aufhalten und droht zu scheitern. Dies zeigen die Zahlen beim Wohnungsbau. Deshalb appelliert die gesamte  Wertschöpfungskette Bau an Bundeskanzler Olaf Scholz und die Bundesregierung, jetzt die dringend erforderlichen ordnungspolitischen sowie finanziellen Weichen zu stellen. In einem heute veröffentlichten Schreiben der wesentlichen Organisationen der Wertschöpfungskette Bau werden zentrale Maßnahmen aufgezeigt, die eine sich verschlechternde Lage beim Wohnungsbau abfedern und 2023 zu einer Trendwende führen können. Denn nur wenn alle Rahmenbedingungen passen, kann die notwendige Umkehr eingeleitet werden. So macht das Bündnis aus Verbänden und berufsständischen Kammern darauf aufmerksam, dass sich die Bundesregierung der zuspitzenden Lage am Wohnungsbaumarkt und ihrer damit verbunden gesellschaftlichen Verantwortung stellen muss. Denn die Schaffung von Wohnraum ist zugleich auch Sozial- und Familienpolitik. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, fordert: „Schnellere Projektrealisierungen und Innovationen am Bau dürfen nicht durch ein Zuviel an Regulierung und Formalismen ausgebremst werden. Eine gesunde Portion Pragmatismus und die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen sind jetzt unerlässlich.“ Ingenieure und Ingenieurinnen appellieren an die Bundesregierung: „Technischer Fortschritt, Innovationsfreudigkeit und Mut werden benötigt. Denn zügig Wohnraum zu schaffen und klimaschonend zu bauen, muss kein Widerspruch sein. Vielmehr braucht es mehr Freiraum bei der Planung und Umsetzung,“ so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. Quelle: Ingenieur Kammer Rheinland-Pfalz und Eva Hämmerle Kommunikation und Presse

Bundesingenieurkammer

 

Dezember 2022

SYMPOSIUM 2022: ZEITENWENDE – PUTINS KRIEG UND SEINE FOLGEN

Beim traditionellen Symposium der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz im Bürgerhaus in Mainz-Finthen verfolgten rund 180 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Vorträge der rheinland-pfälzischen Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen und von Rüdiger von Fritsch, Deutschlands ehemaligem Botschafter in Russland. Mit der russischen Invasion in die Ukraine am 24. Februar 2022 ist eine Zeitenwende für Europa angebrochen. Der Krieg verändert unsere Welt und bringt weitreichende humanitäre, ökonomische, finanzielle und politische Folgen mit sich. Das diesjährige Symposium der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz griff das brisante Thema auf und lud Rüdiger von Fritsch als Gastredner ein. Der deutsche Ex-Botschafter widmete seinen Vortrag der Frage, welche Motive genau Russland antreiben und welche Bedeutung der Krieg langfristig für Europa haben wird. Gleichzeitig ging es der Kammer im Rahmen der Veranstaltung darum, auch andere Herausforderungen nicht aus dem Blick zu verlieren: Die Bekämpfung des Klimawandels und der Wohnungsnot sind ebenfalls wichtige Aufgaben der Ingenieurinnen und Ingenieure. „Ingenieurinnen und Ingenieure gestalten die Zukunft, das gilt ganz besonders für den Baubereich, die Energieerzeugung und die Infrastruktur“, sagte Kammerpräsident Dr.-Ing. Horst Lenz in seiner Begrüßungsrede. „Wenn wir den grünen und digitalen Wandel in unserer Gesellschaft erfolgreich bewältigen wollen, brauchen wir aber eine effektivere staatliche Regulierung in unserem Beruf. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich das Ziel der Landesregierung Rheinland-Pfalz, sich für ein bundesweit einheitliches Berufsausübungsrecht aller am Bau beteiligten Ingenieurinnen und Ingenieure in Deutschland einzusetzen,“ führte er weiter aus. Ein einheitliches Berufsausübungsrecht für Ingenieure gibt es, im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen, wie den Ärzten, Juristen und Wirtschaftsprüfen, bisher in Deutschland nicht. Die rheinland-pfälzische Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen ging in ihrer Ansprache auf die aktuelle politische Lage ein, die sowohl durch den Krieg in der Ukraine als auch durch den Klimawandel maßgeblich beeinflusst wird: „Wir erleben aktuell unsichere Zeiten, die uns hinsichtlich vieler Zukunftsthemen vor große Herausforderungen stellen. Es ist wichtig, diese gemeinsam anzugehen, um für Fragestellungen wie Nachwuchsgewinnung, Nachhaltigkeit im Baubereich und den Wiederaufbau im Ahrtal gute Antworten. Hierbei übernimmt die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz mit ihren Mitgliedern gesellschaftliche Verantwortung und beteiligt sich intensiv als Partner an innovativen und qualitätsvollen Lösungen“, so Ahnen. Gastredner Rüdiger von Fritsch beleuchtete in seinem Vortrag ausführlich die aktuelle Invasion Russlands in der Ukraine und deren politische Folgen, „Wladimir Putin hat uns aus einer Ära, in der wir selbst zu Zeiten des Kalten Krieges Sicherheit gemeinsam und im Dialog gestaltet haben, in eine Ära der Konfrontation geführt“, sagte Rüdiger von Fritsch und fügte hinzu: „Mit dieser werden wir umgehen und sie gestalten müssen – das kann uns aber auch gelingen.“ Dabei ging er auch auf die langfristigen Auswirkungen des Krieges auf Europa ein und zeigte mögliche Lösungsansätze auf. Quelle: Ingenieur Kammer Rheinland-Pfalz

 

 

November 2022

8. RUSSLAND-SANKTIONSPAKET

Das neue Sanktionspaket beinhaltet auch Maßnahmen, die Ingenieurleistungen in Russland betreffen. Nach der völkerrechtswidrigen Annexion von vier Teilgebieten der Ukraine und der Teilmobilisierung der russischen Armee verschärft die Europäische Union das Tempo bei wirtschaftlichen und politischen Sanktionen gegen die Führung in Moskau. In Brüssel wurden am 05.10.2022 die rechtlichen Grundlagen für das mittlerweile achte Sanktionspaket von den Ständigen Vertretern der 27 Mitgliedsstaaten geschaffen. Das neue Sanktionspaket beinhaltet auch Maßnahmen, die Ingenieurleistungen in Russland betreffen. So untersagt es unter anderem EU-niedergelassenen Unternehmen, Planungs- und Beratungsleistungen in Russland anzubieten. Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen. Ausgenommen sind Dienstleistungen für Privatpersonen. Ferner sieht Artikel 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren weitere Ausnahmetatbestände vor. Die Verordnung (Official Journal of the European Union) wurde am 06.10.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet und trat am nächsten Tag in Kraft. 
Quelle: Ingenieur Kammer Saarland

 

 

Oktober 2022

FÜR ODER GEGEN KULTURDENKMÄLER?

Leider sitzen nach unseren Erfahrungen die wahren Feinde der Kulturdenkmäler und des Denkmalschutzes häufig nicht in deren selbst, sondern in den dafür zuständigen Ämtern. Hierbei kommt es zwar nicht selten vor, dass die zuständigen Personen und Entscheider nicht genügend Sachkenntnis besitzen (woher auch?), aber das Alleine ist noch keine Erklärung für den Zustand vieler Denkmäler. Das ein Denkmal vor sich dahin gammelt und Schritt für Schritt seinem Ende entgegengeht, hier spielen zwar auch finanzielle Gründe eine Rolle, denn nur alleine durch die durchgeführte Maßnahme und der damit verbundenen steuerlichen höherprozentigen Abschreibung kann man die Bauherren und Eigentümer nicht locken, denn andere Sanierungsmaßnahmen die zur Erhaltung des Bauwerks dienen können ja direkt und vollumfänglich angesetzt werden, sondern zu großem Teil sind es die Folgen aus den bestehenden Regeln und eine falsch verstandene Nichterlaubnis von Maßnahmen die einer heute üblichen Nutzung entsprechen. Leider werden diese Selbstverständlichkeiten oft direkt abgelehnt, ohne dass man die Eigentümer bittet doch mal entsprechende Vorschläge vorzulegen, die vielleicht doch eine Verträglichkeit mit dem Denkmalschutz aufzeigen. Besonders interessant sind die erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen, die jeder Eigentümer einholen muss. Erst dann kann man sich an den Schutz des Objektes z.B. mittels Farbe wieder heranwagen (einfach so nachstreichen geht nicht), die Nichttätigkeit wird in diesem Fall nicht verfolgt, die Nichteinholung der Genehmigung sehr wohl, die Überwachung und ordnungsgemäße Ausführung wiederum nicht. Es drängt sich der Verdacht auf, dass zwar Kosten durch die Genehmigung generiert werden, aber danach wird der ordnungsgemäßen Ausführung keine Zeit mehr gewidmet. Wir alle wissen, welche Bedeutung Kulturdenkmäler haben, denn in der Regel sind diese der Anlass, eine Örtlichkeit zu besuchen, aber leider wird man der Bedeutung hier nicht gerecht. Für die Zukunft gilt es darüber hinaus Weiteres im Sinne der Verbesserung unseres Klimas und der Energieeinsparung zu gewährleisten, indem nämlich eine denkmalschutzgemäße Abstimmung bei einer energetischen Sanierung erfolgt, ob man das leisten kann, wenn das Bisherige schon nicht im Sinne des Erhalts der Kulturdenkmäler geleistet werden kann, dass wird die große Frage sein?

 

 

 

September 2022

LANDTAG RLP VEREINFACHT UNTERSCHWELLENVERGABE IN DEN FLUTGEBIETEN IN RHEINLAND-PFALZ

Nachdem der rheinland-pfälzische Landtag am 1. April die Änderung des § 7 Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG) beschlossen hat, hat er nun eine Lage nach § 7 Abs. 2a MFG verifiziert. Die Regelung im MFG ist am 14. April 2022 befristet in Kraft getreten und tritt am 31. März 2025 wieder außer Kraft. Darauf weist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit Rundschreiben vom 11. Mai noch einmal gesondert hin.§ 7 Abs. 2a MFG sieht vor, dass der Grundsatz der Losvergabe unterhalb der Schwellenwerte keine Geltung beanspruchen soll, sofern die Landesregierung eine entsprechende Ausnahmesituation örtlich und zeitlich begrenzt feststellt und begründet ist. Dementsprechend müssen Auftraggeber im Falle des Wiederaufbaus in Ausnahmesituationen nicht zwingend losweise vergeben, sondern können verschiedene Lose zusammenfassen oder an Generalunternehmer vergeben. Nach § 7 Abs. 2a Satz 5 MFG sind Generalunternehmer allerdings verpflichtet in angemessenem Umfang Unteraufträge an Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu vergeben, soweit die vertragsgemäße Ausführung dem nicht entgegensteht. Nun hat der Landtag mit Beschluss vom 1. April 2022 eine solche Ausnahmesituation für die Hochwasser Katastrophe im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz festgestellt. Betroffen sind Vergabeverfahren in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie die kreisfreie Stadt Trier. Der Verzicht gilt befristet bis zum 31. März 2024. Bis dahin sind die Vergabestellen des Landes und der Kommunen unterhalb der Schwellenwerte (Bauleistungen: 5.382.000 € netto; Liefer- und Dienstleistungen: 215.000 € netto) nicht an den Grundsatz der losweisen Vergabe gebunden. Dies betrifft sachlich den Bereich der VV RLP 2021 - vom 23. September 2021 (MinBI. S. 126) und damit im Zusammenhang stehende Vergabeverfahren, also in erster Linie Beschaffungsmaßnahmen des Wiederaufbaus. Wirtschaftliche oder technische Gründe für die Abweichung vom Grundsatz der losweisen Vergabe sind dann entbehrlich. Im Oberschwellenbereich bleibt es bei den bekannten Regeln. Hier wird lediglich erneut auf den Tatbestand der besonderen Dringlichkeit – dessen Vorliegen aber gesondert zu begründen ist – hingewiesen. Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

August 2022

Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt.
Eine entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung am 26. Juli 2022 vorgelegt. Die Änderungen werden am 27. Juli 2022 per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft. Hintergrund der bereits jetzt vorgenommenen ersten Reform der Gebäudeförderung sind die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der energetischen Sanierung des Gebäudebestands. Die Neubauförderung wird in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 NH bis Jahresende weiter. Um mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu bewältigen wurden u.a. die Fördersätze um 5-10 Prozentpunkte abgesenkt, da man davon ausgeht, dass aufgrund der steigenden Energiepreise die Investitionen schneller rentabel seien. Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24.00 Uhr) bei der KfW eingehen, gilt Vertrauensschutz, d.h. es gelten weiter die alten Förderkonditionen. Änderungen, die Einzelmaßnahmen bei der Sanierung beim BAFA betreffen (u.a. Heizungen, Gebäudehülle), erfolgen mit einer Übergangsfrist zum 15. August 2022. Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Juli 2022

STRAUCH INGENIEURE bei „Groß-Gerau läuft" 2022

Bei der achten Auflage von „Groß-Gerau läuft" am Donnerstag, den 23. Juni 2022 war auch ein Team von Strauch Ingenieure vertreten. Der Startschuss für das Breitensportereignis fiel – wie schon in den Jahren vor Corona – um 19 Uhr auf dem Groß-Gerauer Marktplatz. Die sportliche Gemeinschaftsaktion „Groß-Gerau läuft GGV Firmenlauf 2022“, bei der neben Mannschaften aus Firmen, Behörden und Vereinen, auch Freizeitgruppen und Einzelstarter teilnehmen, bietet die Chance sportlich aktiv zu sein. Schließlich geht es bei dem Volkslauf auch um die Motivation zur Bewegung und nicht nur um Zeiten und Höchstleistungen. Angesichts der Laufstrecke von etwas über fünf Kilometern konnten auch weniger trainierte Läufer – das traf nicht für das Team Strauch Ingenieure zu - guter Dinge an den Start gehen um das Ziel ohne Probleme zu erreichen. Die tolle Resonanz, die der Stadtlauf bisher fand, ist den Organisatoren – der Stadt Groß-Gerau und Thomas Zöller von media&sportz – ein großer Ansporn. Erneut war es ihr Ziel, die Groß-Gerauer Innenstadt in eine Sportarena zu verwandeln in der Aktivität, aber auch Spaß im Mittelpunkt stehen. Nach dem Stadtlauf waren Teilnehmer wie Besucher zum geselligen Beisammensein bei Live-Musik von der Band „Calm after the Storm“ eingeladen. Auchdieses Mal war die Teilnehmerzahl wieder sehr erfreulich mit über 700 und das Team Strauch Ingenieure war ein Teil davon.

 

Fotos: Strauch Ingenieure

Das Team in der Vorbereitungsfase
Das Team in der Vorbereitungsfase
Dynamik pur
Dynamik pur

Juni 2022

POLITISCHER ABEND DER BUNDESINGENIEURKAMMER

Am 17. Mai 2022 fand nach zweijähriger coronabedingter Pause wieder der „Politische Abend“ der Bundesingenieurkammer in Berlin statt. Das Grußwort zur Eröffnung hielt Bundesbauministerin Klara Geywitz. Darin erklärte sie, wie ihr Haus den bevorstehenden großen Herausforderungen begegnen wolle. „Klimaschutz im Gebäudebestand und beim Neubau von Wohnraum ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Und dabei sind wir bereits mittendrin im Transformationszeitalter. Die effizienten und zukunftsweisenden Ideen vieler Planerinnen und Planer helfen uns, diese Herausforderungen anzugehen. Ich freue mich daher sehr, dass sich die Bundesingenieurkammer im Bündnis bezahlbarer Wohnraum engagiert. Der Berufsstand kann sich zudem auf sein Bundesbauministerium verlassen, wenn es darum geht, sich für die Belange der planenden Berufe einzusetzen“, so die Ministerin. Auch der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, unterstrich die immense Bedeutung, die dem Berufsstand in der aktuellen Situation zukomme. „Wir freuen uns, dass Bundesbauministerin Geywitz die Wichtigkeit der planenden Berufe für die Transformation erkannt hat. Wir Ingenieurinnen und Ingenieure übernehmen Verantwortung für nachhaltige und zukunftsweisende Vorhaben und unterstützen die Bundesregierung nach Kräften. Wichtig ist aber, dass Qualität vor Geschwindigkeit geht. Es muss gewährleistet sein, dass die ergriffenen Maßnahmen auch nachhaltig sind. Projekte, die nur auf kurzfristige Erfolge setzen, helfen uns in der aktuellen Situation nicht“, so Dr.-Ing. Bökamp abschließend. Der Bau, die Instandhaltung und der Betrieb von Gebäuden und Ingenieurbauwerken verbrauchen fast ein Drittel aller Rohstoffe und annähernd 40 Prozent der Energie weltweit. Gleichzeitig wird aber deutlich mehr Wohnraum benötigt und es muss massiv in die Infrastruktur für die Zukunftsfähigkeit des Landes investiert werden. Wie aber lassen sich die ambitionierten Ziele erreichen, ohne dass die Ressourcen weiter im bisherigen Maße verbraucht werden? Hier sind neue Technologien und Ideen gefragt. Es braucht ein Umdenken in Richtung einer nachhaltigen Bauwirtschaft, um den „CO₂-Fußabdruck“ von Gebäuden und Bauwerken und deren Energieverbrauch massiv zu senken. Ingenieurinnen und Ingenieure stehen für die Gestaltung einer lebenswerten Zukunft mit ihrem Wissen gern bereit. Der Einladung der Bundesingenieurkammer waren rund 150 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und den Ingenieurkammern der Länder gefolgt. Textquelle: BIngK.

 

 

 

Mai 2022

FÜR DEN AUFBAU NACH DER FLUT: INGENIEURKAMMER ORGANISIERT PROJEKTTOUR DURCH DAS AHRTAL

Auch ein Dreivierteljahr nach der Hochwasserkatastrophe sind die gewaltigen Dimensionen der Zerstörung im Ahrtal noch deutlich sichtbar. Diesen Eindruck konnten sich die 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer – auch Strauch Ingenieure waren ein Teil dieser Gruppe - einer von der Ingenieurkammer organisierten Projekttour durch das Ahrtal persönlich verschaffen. Bei der gemeinsamen Tour am 28. April ging es vor allem auch darum, untereinander Synergien zu bilden für anstehende Infrastrukturprojekte, die für eine fristgerechte Umsetzung mehr Expertinnen und Experten benötigen. Im Anschluss an die dreistündige Tour begrüßte Landrätin Cornelia Weigand die Ingenieurinnen und Ingenieure im Dernauer Restaurant Culinarium mit den Worten „Ich freue mich, dass Sie da sind, denn Sie sind Teil der Lösung“. Mit Lösung meinte sie den Aufbau des von der Flut zerstörten Tals, der möglichst schnell und unbürokratisch erfolgen soll. Zuvor ging es für die Gruppe am Donnerstagnachmittag von Dernau mit einem Reisebus über Bad Neuenahr und Ahrweiler sowie über den Nürburgring nach Müsch und schließlich ahrabwärts wieder zurück nach Dernau. Die Führung der Tour übernahm Dipl.-Ing. Thomas Becker vom Büro Becker Ingenieure GmbH aus Grafschaft. Gemeinsam mit dem Technischen Hilfswerk hat er mehr als 20 Behelfsbrücken in den vergangenen neun Monaten errichtet. Anschaulich und lebhaft berichtete der Bauingenieur im Vorbeifahren über die Ereignisse seit der Flutnacht im Juli 2021 und klärte die Teilnehmerinnen und Teilnehmern über das Ausmaß der Schäden sowie den Stand der Wiederaufbauarbeiten im Ahrgebiet auf. Becker lenkte dabei den Fokus seiner Erzählungen immer wieder auf die ungebremste Solidarität, die das Ahrtal in den vergangenen neun Monaten erreichte. Er berichtete von den vielen Momenten der Menschlichkeit, der eindrucksvollen Hilfsbereitschaft vieler Freiwilliger und den schönen Begegnungen zwischen Fremden, die zu Kameraden wurden. Dr.-Ing. Markus Bombeck von der Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH aus Thür ist ebenfalls seit der ersten Stunde nach der Flutkatastrophe im Krisenstab zum Aufbau der Abwasserentsorgung an der Mittleren Ahr engagiert. Die beiden Klärwerke der Verbandsgemeinde Altenahr in Altenahr und Mayschoß hat die Flut weggerissen. Als Übergangslösungen sind heute mobile Kläranlagen in Pützfeld und Ahrbrück sowie drei provisorische Kläranlagen des Deutschen Roten Kreuzes in Mayschoss, Altenahr und Hönningen in Betrieb. Entwickler Kurt Saygin erläuterte der Gruppe im Bus die Funktion der Anlagen und gab preis, dass die mobilen Kläranlagen ursprünglich für ferne Krisengebiete in Afrika konzipiert worden seien. Bei einem Zwischenstopp in Müsch schilderte der Ortsbürgermeister und Maschinenbauingenieur Udo Adriany die aktuelle Situation in seinem Ort. Man möchte in Müsch nicht schlicht wieder aufbauen, wie es war, sondern neue Wege aus der Krise nehmen und damit moderne Möglichkeiten nutzen. Ein neues Hochwasserkonzept, eine eigene klimaneutrale Stromproduktion und die Verlegung von Glasfaser im Dorf seien Projekte, für deren Planung unbedingt mehr Manpower benötigt werde. Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

 

April 2022

ROHSTOFFENGPÄSSE BETREFFEN AUCH BAUWIRTSCHAFT

 

Der Krieg in der Ukraine hat viele Auswirkungen – auch auf die Baubranche. Die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Russland liegen auf Eis. Aufgrund der Sanktionen gegen Russland drohen Lieferengpässe und deutliche Preissteigerungen bei vielen Baustoffen, was die ohnehin hohen Baukosten in Deutschland indirekt noch einmal erhöhen dürfte. Bereits jetzt komme es laut Angaben des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) zu Verzögerungen im Straßenbau wegen signifikantem Anstieg der Preise bei Bitumen und Stahl. Durch die Abhängigkeit zentraler Raffinerien von Lieferungen aus Russland droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der hiesigen Bitumenversorgung, mit entsprechenden Auswirkungen auf den deutschen Straßenbau. Darüber hinaus berichten Bauunternehmen über deutliche Preissteigerungen bei Stahl bzw. bei Stahlerzeugnissen. Rund 30 % des Baustahls kommen aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 % aus diesen Ländern) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 % und Titan 75 %). Die Bauunternehmen erhalten aktuell nur noch wenige Angebote für Stahlmatten, Träger, Stabstahl und Bleche. Auch Rohre und Aluminiumprodukte seien betroffen, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des ZDB, Felix Pakleppa. Der Zentralverband fordert unbürokratische Maßnahmen wie die sofortige Einführung von Stoffpreisgleitklauseln zur Sicherung der Bautätigkeit in Deutschland. Konkret heißt es, man wolle eine an die aktuellen Preisentwicklungen angepasste Gleitklausel: „Notwendig ist eine Klausel, die die starken Preisschwankungen sowie Lieferengpässe abbildet und auffängt. Diese Klausel muss auch auf laufende Verträge angewandt werden, da durch die massiven Preissteigerungen viele Verträge nicht mehr darstellbar sind. Denn grundsätzlich trägt zwar das beauftragte Unternehmen das Risiko steigender Preise; aber in der jetzigen Extremsituation handelt es sich um eine Art von ‚Wegfall der Geschäftsgrundlage‘, da diese Preissteigerungen nicht absehbar waren,“ sagt Pakleppa. Hinzu kämen die steigenden Kraftstoffpreise, die gerade für die überregional tätigen Unternehmen zu einer besonderen Kostenbelastung werden. Die Bauwirtschaft als transportintensivste Branche sei besonders von den Preissteigerungen bei Kraftstoffen betroffen. Auch auf Lieferengpässe, die z.B. aufgrund fehlender ukrainischer LKW-Fahrer entstehen, haben die Unternehmen keinen Einfluss. Aus diesen Gründen schlägt der ZDB einen Runden Tisch der Bundesregierung vor, um gemeinsam Lösungswege für die Auswirkungen der Krise zu ermitteln. „Ansonsten bleiben die großen Bauvorhaben der Regierung auf der Strecke,“ erklärte Pakleppa abschließend. Bereits zu Beginn des Jahres prognostizierte der Verband Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz ein schwieriges Jahr für die Baubranche als Folge der Corona-Krise und der deutschen Energiepolitik. Ein Trend, der durch den herrschenden Krieg jetzt noch weiter verschärft wird. Statistisch gesehen seien die Preise für den Neubau von Wohnungen im vergangenen Jahr um rund neun Prozent gestiegen. In Städten wie Mainz, Koblenz und Kaiserslautern sei der Anstieg noch deutlich höher, gab Hauptgeschäftsführer des Verbandes Thomas Weiler im Januar an. Die höheren Preise und die Engpässe können zu Spannungen zwischen Betrieben und Kunden führen. Weiler rief daher beide Seiten zu Geduld, gegenseitigem Verständnis und einem offenen Umgang miteinander auf. „Kein Unternehmer will seine Verträge nicht erfüllen. Aber die Entwicklung hat die Baubranche ‚kalt erwischt‘“, sagte er. „Vorwürfe helfen deshalb nicht weiter, wenn die für die Bauausführung benötigten Materialien einfach am Markt nicht direkt zur Verfügung stehen.“ 

Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

März 2022

DEUTSCHER INGENIEURPREIS 2022 AUSGELOBT

 

Bundesbauministerin Klara Geywitz und der Präsident der Bundesingenieurkammer, Heinrich Bökamp, haben heute den Startschuss für die Auslobung des Deutschen Ingenieurbaupreises 2022 in Höhe von 60.000 Euro gegeben. Damit würdigen das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Bundesingenieurkammer erneut herausragende Ingenieurleistungen. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unterstrich die Bedeutung des Preises mit den Worten: „Was mit einer Idee und ersten Skizze beginnt, prägt Jahre später unser direktes Umfeld. Mit dem Deutschen Staatspreis für den Ingenieurbau zeichnen wir Ingenieurinnen und Ingenieure aus, die den haben Mut haben, Neues zu wagen und die Ingenieurbaukunst damit zum Markenzeichen unseres Landes zu machen. Wir sind froh, sie und die Bundesingenieurkammer an unserer Seite zu wissen, wenn es darum geht, die Baukultur in Deutschland weiterzuentwickeln.“ Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, rief den Berufsstand auf, sich zahlreich zu beteiligen: „Ingenieurinnen und Ingenieure leisten jeden Tag Großartiges. Sie sind vielfältig, kreativ und helfen, die Probleme von morgen zu lösen! All das wollen wir mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis, der höchsten deutschen Auszeichnung für unseren Berufsstand, zeigen und vor allem würdigen. Daher freue ich mich auf hoffentlich viele Einreichungen. Dabei sein zählt!“ Mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis sollen ein für das Bauen unserer Zeit beispielhaftes Ingenieurbauwerk oder eine beispielhafte Ingenieurleistung ausgezeichnet werden, die eine besondere Innovation und Gestaltqualität aufweisen bzw. von vorbildlichem Umgang bei der Instandsetzung historischer ingenieurtechnischer Lösungen zeugen und positiv zur Gestaltung des öffentlichen Raumes beitragen. Es wird Wert auf qualitätsvolle, nachhaltige Projekte gelegt, die insbesondere zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Ressourcenschonung beitragen. Ingenieurbaulösungen, die dabei gleichzeitig das Miteinander und die gesellschaftliche Relevanz im Blick haben, sind wünschenswert.

Durch die Vergabe des Deutschen Ingenieurbaupreises soll auf beispielhafte Lösungen bei der Gestaltung unserer gebauten Umwelt hingewiesen werden und gleichzeitig sollen Bauherren ausgezeichnet werden, die diese unterstützen. Eine breite Öffentlichkeit soll so auf die heutigen und künftigen Belange der Baukultur, der Energieeffizienz sowie der Nachhaltigkeit bei ingenieurtechnischen Lösungen aufmerksam gemacht werden. Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird in diesem Jahr zum vierten Mal als Staatspreis in gemeinsamer Trägerschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Bundesingenieurkammer ausgelobt. Die Auslobung und die Durchführung des Preises nimmt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) vor. Einsendeschluss ist der 12. Mai 2022. Weitere Details der Auslobung sowie die zur Teilnahme erforderlichen Unterlagen stehen online unter www.DIngBP.de zum Download bereit. 

Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

Februar 2022

VIELE BAUVORHABEN IN GEFAHR – KLIMA-NOTLAGE IM GEBÄUDESEKTOR ESKALIERT WEITER

 

Die Ingenieurkammer des Saarlandes bedauert den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestern mit sofortiger Wirkung verkündeten Antrags- und Zusagestopp der KfW-Programme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Allen Hinweisen von Kammern, Berufsverbänden und auch der Bauministerkonferenz zum Trotz wurde die Förderung für den Neubau und auch für die Gebäudesanierung gestoppt. Damit entfällt ein wichtiger Baustein für die Erreichung der Klimaschutzziele. Ab sofort können zunächst keine neuen Anträge mehr für Fördermittel für die KfW-Programme Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) und energetische Sanierung (Effizienzhäuser/Effizienzgebäude und Einzelmaßnahmen) bei der KfW gestellt werden. Die Förderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 läuft mit dem heutigen Tag vorzeitig und endgültig aus. Über den Fortlauf der beiden anderen Förderprogramme soll zeitnah entschieden werden. Anträge auf Zuschüsse von energetischen Einzelmaßnahmen sind derzeit nur noch beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude möglich. "Für viele Ingenieurbüros bedeutet der Stopp der KfW-Förderung, dass bereits gestellte Anträge nun möglicherweise nicht bewilligt oder bereits erbrachte Planungsleistungen nicht umgesetzt bzw. verschoben werden. So kann die Energiewende nicht gelingen! Hier ist ganz dringend mehr Planungssicherheit gefragt!“, kommentierte Dipl.-Ing. Christine Mörgen, Präsidentin der Ingenieurkammer des Saarlandes, die Entscheidung. „Eine Bundesregierung, die den Klimaschutz ganz oben auf Ihrer Agenda hat, macht sich mit dem Förderstopp unglaubwürdig.“ Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinz Bökamp, ergänzt: „Jetzt gilt es, dass die zuständigen Ministerien zügig und verlässlich sagen, auf welchem Weg und mit welchen Förderprogrammen sie – wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben – den Neubau der geplanten 400.000 Wohnungen, die Beschleunigung des Sanierens im Bestand sowie ihr Programm zum Ausbau von Solardächern erreichen wollen“. Als Begründung gab das BMWK an, dass die enorme Antragsflut im Monat Januar, insbesondere für die EH55 Neubauförderung, die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen habe. Diese Auftragsflut ist durch die Ankündigung des Förderstopps für EH55 zum 1.2.2022 hausgemacht und hätte durch eine verstetigte Förderung vermieden werden können. Die Behauptung, dass das EH55 nicht mehr gefördert werden müsste, da es gebauter Standard sei, ist für die Ingenieurkammer des Saarlandes ebenso nicht nachvollziehbar. Präsidentin Mörgen befürchtet, dass der gebaute Standard in Zukunft lediglich die gesetzlichen Anforderungen des GEG erfüllen wird: „Gestiegene Baupreise führen dazu, dass Investitionen in bessere Standards ohne staatliche Förderung nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar sind“.Bereits im November vergangenen Jahres hatten die Ingenieurkammer des Saarlandes und zahlreiche weitere Berufsverbände den kurzfristig angekündigten Förderstopp für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubaubereich kritisiert und gefordert, diesen bis zur geplanten Änderung des GEG zu verschieben. Quelle: Ingenieurkammer Saarland

 

 

 

Januar 2022

JAHRESUMFRAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DER INGENIEURE UND ARCHITEKTEN

Die im Jahr 2021 von AHO, Bundesingenieurkammer und VBI beauftragte Umfrage zeigt trotz der pandemiebedingten Rahmenbedingungen in Bezug auf die wirtschaftlichen Eckdaten für das Wirtschaftsjahr 2020 ein überwiegend positives Bild. Insgesamt haben sich 653 Architektur- bzw. Ingenieurbüros an der Umfrage beteiligt, von denen 50,9 % der Architekturbüros und 44,7 % der Ingenieurbüros kleiner als fünf Personen sind. Im Vergleich zur Vorjahresstudie zeigt sich ein nochmals gesteigerter Personalbedarf. So gehen 53,6% der teilnehmenden Ingenieurbüros von einem Mehrbedarf an Ingenieuren im Jahr 2022 aus. Ähnliches zeigt sich auch in Architekturbüros. Hier geben 47,7 % einen erhöhten Bedarf an angestellten Architekten an. Aber selbst für den Bereich Inhaber/Partner und Gesellschafter wird in 12,5 % der teilnehmenden Büros von einem zunehmenden Bedarf ausgegangen. Die Ergebnisse machen deutlich, dass gerade Ingenieur- und Architekturbüros nach wie vor mit einem starken Fachkräfte- und Personalmangel zu kämpfen haben. Insgesamt geben die befragten Büros mit Stand Juli 2021 einen mittleren Auftragsbestand von 10,8 Monaten an. Über alle Büros hinweg erwirtschafteten die Beschäftigten 2020 im Durchschnitt einen Jahresumsatz von 96.000,- € je tätiger Person. Die nach wie vor ungebrochene Bedeutung der HOAI wird durch die Tatsache verdeutlicht, dass 77,4 % der befragten Architekturbüros und 65,6 % der Ingenieurbüros ihre Einnahmen überwiegend im Anwendungsbereich der HOAI erzielen. Ferner ist nicht überraschend, dass in der Kostenstruktur die Personalausgaben mit 74 % überwiegen. Ingenieurbüros müssen im Durchschnitt mit 72.132,- € im Jahr für jeden Mitarbeiter kalkulieren, Architekturbüros kommen auf 64.262,-€. Das erklärt sich unter anderem durch die höheren Gehälter für Ingenieure. Während ein Architekt mit 10 Jahren Berufserfahrung ein Bruttojahresgehalt von etwa 57.000,-€ erwarten kann, verdient ein Ingenieur mit gleicher Berufserfahrung im Mittel fast 63.000,-€. Unter Berücksichtigung des in der Umfrage ermittelten Gemeinkostenfaktors, der im Mittel bei 2,48 liegt, kann mit Hilfe des AHO-Stundensatzrechners (www.aho.de) der jeweilige Bürostundensatz mit den Daten und Vorgaben der jeweiligen Büros ermittelt werden. Für einen Ingenieur mit 10 Jahren Berufserfahrung in einem Büro zwischen 50 und 100 Mitarbeitern liegt dieser unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Jahresgehalts von 62.525 € bei 95,57 €. Werden noch 10 % Unternehmer-bedarf/Wagnis und 5% Gewinn berücksichtigt, erhöht sich in diesem Fall der Bürostundensatz auf 109,75 €. Abschließend ist positiv zu bemerken, dass 91,7 % der teilnehmenden Büros auch im Wirtschafts-jahr 2020 ein Gewinn erwirtschaften konnten. Nur 8,3 % der befragten Teilnehmer mussten in ihren Büros Verluste hinnehmen. Quelle: Ingenieurkammer Saarland

 

 

 

 

Dezember 2021

NEUE BUNDESREGIERUNG FÜHRT MINISTERIUM FÜR BAUEN UND WOHNEN EIN

Erfreuliche Entwicklungen in Berlin: Die Ampelkoalition stellte am 24. November 2021 den neuen Koalitionsvertrag vor und verkündete dabei die Einführung eines eigenen Bundesbauministeriums. Dieses hatte die Bundesingenieurkammer (BIngK) bereits im Vorfeld der Verhandlungen zur Bündelung und Bewältigung dringend anstehender Maßnahmen gefordert. Angesichts der bevorstehenden Aufgaben in den Bereichen Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung, Wohnungsbau, Stadtentwicklung und Infrastruktur wäre es jedoch wünschenswert gewesen, den Hoch- und Infrastrukturbau ebenfalls unter einem Dach zusammenzufassen. Das Erreichen der sehr ambitionierten Ziele für die CO2-Reduktion unterstützt die Bundesingenieurkammer aber vollumfänglich. Im Hinblick auf die immensen Herausforderungen für den Planungs- und Bausektor sind jetzt jedoch vor allem finanzielle Verlässlichkeit, geeignete Rahmenbedingungen sowie passende nachhaltige Unterstützungs- und Förderangebote erfolgskritisch. Dazu zählt nicht zuletzt auch die Stärkung der Freiberuflichkeit als Rückgrat der mittelständischen Wirtschaft sowie die dringend notwendige Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die erfreulicherweise in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Dafür hatte sich die BIngK nachdrücklich eingesetzt. Bereits im Oktober hatte die Bundesingenieurkammer in einer Pressemitteilung wichtige Forderungen formuliert, die aus Sicht des Berufsstandes zwingend in den Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung gehören sollten. Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

 

 

November 2021

EINSTÜRZENDE NEUBAUTEN

Nach dem wahrscheinlich ersten Schreck bezüglich der 1. Textzeile – wo wir, sowie unsere ebenfalls fachkundigen und kompetenten Kollegen doch eher für das Gegenteil stehen - kann sich das Ganze in Wohlgefallen auflösen, denn bei einer Suche im Internet, bin ich auf diesen Begriff gestoßen „Einstürzende Neubauten“. Es ist der Name einer deutschen Band die 1980 als Zufallsprodukt in Berlin gegründet wurde. Ob diese Band für nicht durchgeführte fachkundige Maßnahmen an Baustellen Verantwortung trägt kann mit Sicherheit bezweifelt werden, aber ein Lob, für diesen doch nicht gewöhnlichen Namen und die langjährige Präsenz der Band, kann an dieser Stelle doch ausgesprochen werden. Wir werden weiterhin für eine fachlich sehr gute Arbeit stehen – also alles andere als Zufallsprodukte - ohne dass dies eine Bewertung für die künstlerische Leistung der angesprochene Band darstellen sollte. Vielleicht einfach mal in die Musik reinhören.

 

 

 

Oktober 2021

IngKH-PRÄSIDENT DIPL.-ING. INGOLF KLUGE ALS VORSTANDSMITGLIED DES BUNDESVERBANDES DER FREIEN BERUFE (BFB) BESTÄTIGT

Am 5. Oktober 2021 fanden die Wahlen zum Präsidium und Vorstand des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) im Rahmen der Mitgliederversammlung statt. Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Präsident der Ingenieurkammer Hessen und Vizepräsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), wurde hierbei in seinem Amt als Vorstandsmitglied des BFB bestätigt. Auch ansonsten sind die Ingenieure dort weiterhin prominent vertreten: BIngK-Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp wurde zum Vizepräsidenten des BFB gewählt und folgt damit auf seinen BIngK-Amtsvorgänger Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. Darüber hinaus wurde der Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, Dr.-Ing. Horst Lenz, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des LFB Rheinland-Pfalz für die Landesverbände neu in den Vorstand des BFB gewählt. Neuer Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) ist der Apotheker Friedemann Schmidt (ABDA). Er folgt auf Prof. Dr. Wolfgang Ewer, der nicht erneut kandidierte und aufgrund seiner Verdienste zum Ehrenpräsident des Verbandes gewählt wurde. Quelle: Bundesingenieurkammer (BIngK)

 

 

September 2021

QUALITÄT DURCH QUALIFIKATION - POSITIONSPAPIER VON BUNDESINGENIEURKAMMER UND BUNDESARCHITEKTENKAMMER

Planungsleistungen von Ingenieuren und Architektinnen sind erfolgskritisch für die Erreichung der Klimaziele und betreffen oftmals Schutzgüter von herausragendem allgemeinem Interesse. Dennoch gibt es keine oder kaum gesetzlich normierte Qualifikationsanforderungen im Planungssektor.

 

Die Erbringung von Leistungen im Planungssektor und damit in einem Bereich, in dem derart wichtige Güter von Allgemeininteresse betroffen sind, kann aus Sicht von Bundesingenieurkammer (BIngK) und Bundesarchitektenkammer (BAK) nicht weiterhin ohne gesetzlich geregelte qualifikatorische Anforderungen zulässig sein. BIngK und BAK fordern daher nachdrücklich, einen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung vorzusehen. Damit möchte man sicherstellen, dass der zunehmenden Komplexität des Planens und dessen klima- und gesellschaftsrelevanter Bedeutung durch bundesweit einheitlich geregelte Qualifikationsanforderungen an Planungsleistungen Rechnung getragen wird. Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

August 2021

DIGITALER BAUANTRAG: BUNDESWEITE AUSKUNFTSSTELLE FÜR BAUBEHÖRDEN GESCHAFFEN

Jährlich werden mehr als 200.000 Baugenehmigungen in Deutschland beantragt. Bauherren wenden sich in aller Regel zusammen mit ihren eingetragenen Architekten und Ingenieuren dazu an die Bauaufsichtsbehörden. Laut Onlinezugangsgesetz müssen diese bis Ende des Jahres 2022 in der Lage sein, digitale Bauanträge anzunehmen. Um diese schnell und unkompliziert überprüfen zu können, haben 29 Architekten- und Ingenieurkammern nun eine Verwaltungsvereinbarung für eine gemeinsame Datenbank unterzeichnet - die „digitale bundesweite Auskunftstelle für Architekten und Ingenieure“, kurz di.BAStAI. Mit dieser kostenfreien, allein durch die Bauaufsichtsbehörden nutzbaren Datenbank wird die Prüfung der Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen und der daraus abgeleiteten Bauvorlageberechtigung im digitalen Verfahren erheblich erleichtert. Denn die Behörden erhalten ohne Zeit- und Kostenaufwand jederzeit die elektronische Auskunft zum Eintragungsstatus einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers aus den Kammerlisten und -verzeichnissen. Außerdem führt „di.BAStAI“ in Zukunft auch Sonderqualifikationen und Nachweisberechtigungen. Da Bauvorlagen für die Genehmigungen nur von geeigneten Entwurfsverfassern erstellt sein dürfen, müssen die Behörden auch im digitalen Verfahren zuverlässig erkennen können, ob die eingereichten Pläne von eingetragenen Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen oder Ingenieurinnen und Ingenieuren erstellt worden sind und verantwortet werden. Die beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern laden die relevanten Informationen über ihre Mitglieder, also Mitgliedsnummer, Fachrichtung und ggfls. weitere Qualifikationen tagesaktuell in die sicherheitsgeschützte Datenbank hoch. Über eine sichere Schnittstellenkommunikation können diese Daten von den Behörden aus dem jeweiligen Fachverfahren nach den Spezifikationen des sogenannten, bundesweit anzuwendenden Datenübermittlungsstandards X-Bau abgefragt werden. So erhalten die zuständigen Behörden valide Auskünfte über die Qualifikation der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers. Dadurch ist sichergestellt, dass eine wichtige staatsentlastende Funktion der beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern gewahrt bleibt: die Führung der berufsaufsichtsrechtlich entscheidenden Listen und Verzeichnisse als den einzig zulässigen Referenzdatenquellen für Berufsqualifikation. Die Verknüpfung von Titelschutz bzw. Eintragung und Bauvorlageberechtigung bleibt so garantierter Bestandteil des digitalen Bauantragsverfahrens. Damit wird zugleich dem bauordnungsrechtlichen Ziel, der Gefahrenabwehr in einem wohlgeordneten Baugenehmigungsverfahren und dem umfassenden Verbraucherschutz Rechnung getragen. Missbrauch von digitalen Bauportalen, auf denen sich nicht ausreichend qualifizierte Personen als Architekt/Architektin oder Ingenieur/Ingenieurin zum Nachteil gutgläubiger Bauherren registrieren wollen, obwohl ihnen der Kammereintrag oder die erforderliche Bestellung fehlt, wird verhindert.   

 

 

 

Juli 2021

INGENIEURKAMMER HESSEN KANN PROBLEME LÖSEN

In schöner Regelmäßigkeit bei Seminaren und Veranstaltungen sowohl von Teilnehmer wie den Veranstaltern kann man die Klagen vernehmen. Es steht schlecht um den Nachwuchs im Ingenieurwesen, keine ausreichende Zahl an qualifizierten Ingenieuren, Büros werden mangels fehlender Nachfolge geschlossen, aber die Ingenieurkammer Hessen als wichtiger Hüter der Hessischen Bauordnung kann sich gewissermaßen, schon fast als Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Landesingenieurkammern, dass Folgende leisten: Ein Auszug aus der Verordnung über Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise nach der Hessischen Bauordnung (Nachweisberechtigten-Verordnung NBVO) vom 03. Dezember 2002, § 8 (5) Die Nachweisberechtigung erlischt … 3. mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Wir hoffen das kein beträchtlicher Teil, der knappen Anzahl von Ingenieuren, Ressourcen die für die täglich Arbeit benötigt werden, zur Lösung dieses Problems zur Verfügung stellen muss. Denn die Lösung erscheint doch sehr einfach und wird täglich bei der Arbeit am Rechner, durch Drücken einer bestimmten Taste praktiziert. Ansonsten wünsche ich allen Kollegen einen angenehmen Ruhestand oder ein möglichst stressfreies aktives Ingenieurleben in anderen Bundesländern.

 

 

 

Juni 2021

BAUSTOFFE KNAPP UND TEUER DURCH PRODUKTIONSSTOPP IM AUSLAND: KAMMERPRÄSIDENT FORDERT REGIONALE PRODUKTION

Die deutsche Baubranche leidet aktuell unter dem akuten Mangel an Baumaterial. Konkret geht es um Kunststoffrohre, Bauholz und Dämmmaterial, die seit Monaten nur noch begrenzt lieferbar sind. Es kommt vermehrt zu Lieferengpässen, die die Preise für die Materialien dramatisch steigen lassen. Bauholz sei nach Angaben des Statistischen Bundesamtes innerhalb eines Jahres um etwa 20 Prozent teurer geworden. Auch Wärmedämmung verzeichnet einen Preisanstieg um bis zu 30 Prozent. Grund für die Verknappung ist unter anderem der Produktionsstopp im Ausland schon zu Beginn der Corona-Pandemie. Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz blickt mit Sorge auf die aktuelle Situation auf den Beschaffungsmärkten. Die Versorgung der Baustellen – auch der öffentlichen - wird allmählich knapp. So verzögern sich zum Beispiel die Arbeiten an der Rheingoldhalle in Mainz weiter - unter anderem weil Holz und Dämmmaterialien fehlen. Wenn sich die Situation weiter verschärft, könnten Baustopps und Kurzarbeit die Folge sein. „Wir können gegen diese besorgniserregende Entwicklung steuern, indem wir unsere Baustoffe regional produzieren“, schlägt Kammerpräsident Dr.-Ing. Horst Lenz vor. „Es sind genügend mineralischer Baustoffe in Deutschland verfügbar, wir müssen uns in diesem Bereich vom internationalen Markt unabhängig machen“, fordert er. Aus Sicht der Bundesingenieurkammer müsse es darüber hinaus langfristig darum gehen, Recycling von Baumaterial stärker zu fördern. Darüber hinaus appellierte die Bundesingenieurkammer an die Bauherren, Planerinnen und Planern ausreichend Zeit für ihre Arbeit zuzugestehen und diese auch entsprechend zu honorieren. Denn nur so können sie die bestmöglichen Lösungen anbieten. Dazu gehöre auch, baustoffsparender zu planen und zu bauen und so den Einsatz von Baustoffen zu reduzieren. Dies wäre auch ein sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz und für mehr Nachhaltigkeit. Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

 

Mai 2021

FORTBILDUNG – auch bei berufsfremden Themen

 

Um auf die Einhaltung und Umsetzung der Regeln zu achten, die bezüglich SARS-CoV-2 beziehungsweise der Vermeidung von Covid 19 durch das RKI, die Allgemeinverfügungen des Kreises Groß-Gerau, die Verordnungen der Hessischen Landesregierung oder auch der Bundesrepublik Deutschland durch den in der vergangenen Woche verabschiedete neuen Stand des Infektionsschutzgesetztes vorgegeben sind, musste wir auch am vergangenen Wochenende aktiv sein um rechtzeitig zum Arbeitsbeginn am 27.04.21 die Regeln umzusetzen. Hierbei gilt es ebenso die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bezüglich der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Bearbeitungsstand vom 21.04.21) zu beachten. Die bisherigen PoC-Antigen-Schnelltests sind nunmehr 2 Mal je Arbeitswoche den Mitarbeitern anzubieten und damit diese auf Grundlage der Verordnung der Hessischen Landesregierung Stand 27.04.21 § 1b (1) c) „eine Bescheinigung über einen im Rahmen einer Beschäftigung durchgeführten Test mit einem zugelassenem Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest)“ gemäß (3) der Verordnung ausgestellt werden können … muss der Test unter Aufsicht einer fachkundigen, geschulten  und unterwiesenen Person … erfolgen. Diese Personen sind nunmehr vorhanden, denn hiermit machen wir nunmehr öffentlich, dass die Inhaber des Ingenieurbüros Naser Vujic und Werner Strauch im Rahmen einer Fortbildung zum berufsfremden Thema „Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests“ erfolgreich teilgenommen haben. Fortbildungen betrachten wir grundsätzlich als sehr wichtig und das nicht nur im eigenen fachlichen Bereich.

 

 

 

April 2021

UNSER ALLTAG – oder „Eine Beobachtung“

 

Mittlerweile bestimmt unser tägliches Leben, in der Freizeit, dem Sport, im Arbeitsleben und in allen weiteren Bereichen ein sehr kleines Wesen „SARS-CoV-2“. Diese Dominanz findet nunmehr schon über ein Jahr statt und auch schon zu Beginn wurden zu erwartende Mutationen angesprochen, aber erst jetzt ist klar in welche Richtung diese gehen und zwar entgegen dem was man beim Corona-Schnelltest oder dem PCR-Test als positives Ergebnis erhofft, nämlich „negativ“ ist hier die Entwicklung bislang tatsächlich negativ. Wir sind alle gewarnt und gehen mit entsprechender Vorsicht an die Sache, doch die Routine die man sich seit über einem Jahr angeeignet haben sollte, ist kaum vorhanden, denn wer noch die Beipackzettel eines Medikamentes versteht, ist dann doch durch die Vielzahl und den Text mancher Anordnungen inzwischen verunsichert. Gewollt ist bei jeder neuen Anordnung, unabhängig ob von einem Bundesministerium, dem Bundesland, dem Kreis, der Stadt oder dem Unternehmen, auf jeden Fall das diese Maßnahmen die Kontakte reduzieren sollen und damit einen positiven Einfluss nehmen, ob dieser Einfluss aber positiv verläuft, wird sich zeigen und darf auch bezweifelt werden. Bislang kann man zwei Hauptgruppen vorfinden und zwar: Die Gruppe derjenigen die sich mit Akribie an der Einhaltung der immer komplizierter werdenden Regeln versuchen und nach wie vor die Bereitschaft mitbringen, dass weiterhin umzusetzen und die Gruppe derer die gut sichtbar das Gegenteil ausführt. Vielleicht möchte man allein durch die erste Gruppe das bessere Ziel erreichen, denn die andere Gruppe erscheint in Ihrem Tun nicht gestört. Dies liegt wohl daran, dass man zwar genügend Personal hat um immer neue Regeln zu erlassen, aber kein Personal was auf die Einhaltung der Regeln achten könnte. Die Frage ist letztendlich dann, wie lange funktioniert das noch und wie lange leben diese beiden Hautgruppen noch so nebeneinander oder wird das negative Auswirkungen in Zukunft auf das Zusammenleben haben?

März 2021
HISTORISCHER KURZFILM – EIN SCHATTENSPIEL UM DEN TOD

Am 13.01.2021 hat Jan Folger aus Dornheim – er studiert in Frankfurt Filmproduktion, angefragt ob die Örtlichkeit des Scharfrichterhauses – www.scharfrichterhaus.info - als Filmkulisse für einen Kurzfilm im Rahmen seines Studiums, zur Verfügung stehen würde. Der Kurzfilm sollte in Erinnerung an die Vorlage eines anderen Werkes aus der Vergangenheit - Nosferatu – Eine Symphonie des Grauens" aus dem Jahr 1922 – erstellt werden. Unter Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Hygiene-Maßnahmen – Foto von Jan Folger als Screenshot des Kurzfilms mit der Darstellerin Lisa Sommer von der Dornheimer Theterkiste, fand dies am 29.01.2021 statt. Weitere Beteiligten sind: Kamera/Licht: Tobias Woityka und Christopher Laycock, Musik: Leonard Schuster alias Shomar, Darsteller*in: Lisa Sommer (Dornheimer Theaterkiste) und Jan Folger, Regie: Jan Folger. Weitere Unterstützung: Judith Sommer (Dornheimer Theaterkiste), Förderverein Hofgut Guntershausen e.V. und Ingenieurbüro Dipl.-Ing. W. Strauch Ingenieure Groß-Gerau.

 

Grundsätzlich ist der historische Kurzfilm eine Prüfung für das „Digital Film Production Diploma“ an der SAE in Frankfurt bei der es darum geht, dass ein Film aus der Vergangenheit als Vorlage genommen wird. Mit der Vorlage wird dann ein eigener neuer Film erschaffen, welcher jedoch visuell und technisch auf die Vorlage angepasst ist. Die Vorlage für „Ein Schattenspiel um den Tod“ ist „Nosferatu – Eine Symphonie des Grauens“,  Friedrich Wilhelm Murnau, aus dem Jahre 1922. Hierbei werden Jan Folger und sein Team die visuellen Merkmale des Films (z.B. Schwarz-Weiß-Film, 4:3 Format, das Arbeiten mit Schatten) auf das neue Werk anwenden bzw. kopieren. Der nunmehr entstandene Kurzfilm von Jan Folger handelt von der Protagonistin Theresa Donner, welche von einem Schattenmonster namens Umbra heimgesucht wird. Das Monster hat schon die gesamte Nachbarschaft auf dem Gewissen. Die entscheidende Frage ist also: Wird auch Theresa sterben?
Link auf Youtube:: https://youtu.be/iaKL1L-6aEc

 

 

 

Februar 2021

NEUE BUNDESFÖRDERUNG FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE (BEG)

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden ab 2021 u.a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) zusammengeführt. Damit wird die Förderung seitens KfW und BAFA neu aufgestellt. Die Umsetzung der BEG wurde von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt. Die Regierung verspricht sich von der BEG gleich mehrere positive Effekte: die Attraktivität der Förderung soll deutlich gesteigert werden, die möglichen Antragsteller sollen besser angesprochen werden können, die Antragsverfahren sollen deutlich vereinfacht werden und die Förderung soll noch stärker auf ambitioniertere Energiesparmaßnahmen gelenkt werden können. Die BEG besteht aus 3 Teilprogrammen:

BEG WG: Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden

BEG NWG: Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden

BEG EM: Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden

Alle Programme werden jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten. Die BEG EM kann seit dem 01.01.2021 in der Zuschussvariante beim BAFA beantragt werden. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvergabe) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KFW ab dem 01.07.2021 geplant. Eigentümer sollen bei allen Förderungen zwischen Kredit und Zuschuss wählen können. Die konkreten Richtlinien für die Förderung wurden zum Jahresende 2020 veröffentlicht und können heruntergeladen werden. Darüber hinaus hat das BMWi eine FAQ-Seite mit den häufigsten Fragen zum BEG eingerichtet. Folgende Änderungen treten u.a. in Kraft: Das Effizienzhaus 115 bei der Sanierungsförderung entfällt, dafür wird das Effizienzhaus 40 auch für die Sanierung eingeführt. Der besondere Einsatz von erneuerbaren Energien (Sanierung und Neubau) oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung (nur Neubau) werden mit einer höheren Effizienzhaus-Förderung belohnt. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz beim Effizienzhaus Denkmal entfallen. Zukünftig werden Smart-Home-Systeme als Einzelmaßnahme und Sonnenschutzsystemen auch ohne Fenstertausch gefördert. Erhöhung der Förderung für die Baubegleitung bei Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten. Für die Förderung inklusive Baubegleitung soll nur noch eine Antragstellung erforderlich sein. Wärmepumpen im Neubau werden nicht mehr einzeln gefördert, dafür wird die Förderung im Rahmen einer Sanierung verbessert. Und: Eine Förderung ist auch dann möglich sein, wenn eine von der Austauschpflicht betroffene Heizung erneuert wird! Quelle: Bundesingenieurkammer (BIngK)

 

 

 

 

Januar 2021

GLÜCKWUNSCH AN NASER VUJIĆ ZUM ENERGIEBERATER FÜR BAUDENKMALE

 

Die Monate in denen er mehrere Tage in der Woche zum Ganztagesseminar nach Fulda angereist ist und engagiert teilgenommen hat sind abgeschlossen und wurden durch unseren Chef Herrn Dipl.-Bauing. (FH) Naser Vujić erfolgreich beendet. Mit Datum vom 25.11.2020 wurde ihm von der Propstei Johannesberg gGmbH das Zertifikat zum Energieberater Denkmalschutz und sonstige erhaltenswerte Bausubtanz im Sinne des §24 EnEV überreicht. Diese Fortbildung, die nach erfolgreicher Prüfung bestanden wurde, ist anerkannt für das Fördersegment „KfW-Effizienzhaus Denkmal“. Herr Vujić wurde in der Liste der Energieeffizienz-Experten für das Förderprogramm des Bundes aufgenommen. Einen herzlichen Glückwunsch senden ihm alle Mitarbeiter/innen und Werner Strauch

 

 

 

 

Dezember 2020
HOAI 2021 TRITT ZUM 1. JANUAR 2021 IN KRAFT

 

Planerorganisationen begrüßen Rechtssicherheit, kritisieren aber Fehlen einer klaren Aussage zur Angemessenheit

 

Der Bundesrat hat am 06.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt. Damit kann die geänderte HOAI wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. AHO, Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK), die das Verfahren begleitet haben, sehen ein insgesamt tragfähiges, wenn auch nicht optimales Ergebnis. Begrüßenswert sei, dass die HOAI auch künftig als verlässlicher Orientierungsrahmen zur Angebotsabfassung von Honoraren für Architekten und Ingenieure diene. In der Begründung der Verordnung sowie in der Ermächtigungsgrundlage, dem ArchLG, finden sich deutliche Hinweise darauf, dass die nach der HOAI ermittelten Honorare angemessen sein sollen. Ein solcher Hinweis fehlt leider in der Verordnung. Damit bei Vergaben nicht verstärkt auf den Preis statt auf die Qualität geachtet werde, wäre eine eindeutige Bezugnahme auch im Wortlaut der Verordnung selbst wünschenswert gewesen. Daher appellieren AHO, BAK und BIngK an die Auftraggeberseite, weiterhin angemessene Honorare zu zahlen, auch und vor allem im Sinne der Qualität und des Verbraucherschutzes. Erfreulich sei jedoch, dass die Fachplanungsleistungen der Anlage 1 Bauphysik, Geotechnik, Ingenieurvermessung sowie Umweltverträglichkeitsstudie künftig den Grundleistungen der HOAI gleichgestellt werden. Diese Leistungen seien integraler Bestandteil des Gesamtplanungsprozesses. Erforderlich und notwendig sei nun, die HOAI grundlegend zu modernisieren und dabei auch die Honorartafeln anzupassen. Quelle: Ingenieurkammer Saarland

 

 

 

November 2020
MAINZER ERKLÄRUNG DER PRÄSIDENTEN DER INGENIEURKAMMERN DER LÄNDER

Ingenieurinnen und Ingenieure gestalten die Welt von morgen!


„40% unserer Emissionen werden von unseren Gebäuden erzeugt. Sie dürfen nicht so viel Energie verschwenden, sie dürfen nicht so teuer sein, sie müssen nachhaltiger werden. Deshalb werden wir ein neues europäisches Bauhaus errichten – einen Raum, in dem Architekten, Künstler, Studenten, Ingenieure und Designer gemeinsam und kreativ an diesem Ziel arbeiten. Dies ist NextGenerationEU. So schaffen wir die Welt von morgen.“ EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Rede zur Lage der Union, 16.09.2020 (Auszug)

Wir Ingenieurinnen und Ingenieure sind bereit, die von der EU und der Gesellschaft formulierten Herausforderungen anzunehmen. Wir sind Innovationstreiber und verantwortungsvoll Gestaltende einer zukunftsweisenden Bau- und Technikkultur. Nur mit uns sind die ökologischen und ökonomischen Ziele auf allen Ebenen der Ingenieurkunst zu erreichen.Ingenieurinnen und Ingenieure stehen für Qualität.

Daher fordern wir:

  • Einen verlässlichen Rahmen, der Leistungen, Qualitäten und zugehöriges Honorar im Sinne des Verbraucherschutzes beschreibt.
  • Eine Gesetzgebung, die gewährleistet, dass die Vergabe von Planungsleistungen im Leistungswettbewerb erfolgt und nicht auf das Kriterium „niedrigster Preis“ reduziert wird.
  • Eine Weiterentwicklung der HOAI, die auch zukünftig angemessene Honorare für Planungsleistungen und der damit verbundenen Qualität im Baubereich sichert.

Quelle: Ingenieurkammer Hessen

 

 

 

Oktober 2020

BUNDESREGIERUNG BESCHLIESST DIE ERSTE VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER HOAI

Das Bundeskabinett hat am 16.09.20 den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – der HOAI beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um, der die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt hatte. Die neue Honorarordnung trägt den Vorgaben Rechnung, die der Europäische Gerichtshof gemacht hat. So sieht die neue Verordnung konkret vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien dabei zur Honorarermittlung herangezogen werden und eine Richtschnur bilden. Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die HOAI Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht. Die HOAI beruht auf dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, das infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs ebenfalls angepasst werden muss. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett bereits am 15. Juli 2020 beschlossen. Sobald das derzeit laufende parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz in Kraft getreten ist, kann auch die neue Fassung der HOAI in Kraft treten. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss jetzt noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen. Quelle: Ingenieurkammer Hessen

 

 

September 2020
GEG IM BUNDESGESETZBLATT VERÖFFENTLICHT

Nachdem der Bundestag am 19. Juni 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet und am 3. September 2020 auch der Bundesrat der sich lange in der Schwebe befindlichen rechtlichen Neuregelung zugestimmt hatte, ist die „Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude“ am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das GEG tritt damit offiziell am 1. November 2020 in Kraft und fasst das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. (Quelle: Homepage der Ingenieurkammer Hessen)

 

 

 

August 2020
BAUAUFSICHT UND SERVICE

 

Grundsätzlich ist es ja weitverbreitet, dass man der Meinung ist, dass es auf den Ämtern sehr gemütlich, entspannt und beschaulich zugeht. Hierzu können wir nur sagen, dass dies nicht zutrifft, denn in aller Regel, werden wir schnell und kompetent bedient und können nur ein großes PLUS dem guten Service erteilen. Auch der nachfolgende Text (Quelle: Homepage des Kreisausschusses des Kreises Groß-Gerau) gab erst mal noch keinen Anlass zur Beunruhigung, da er sich ja an sich aus der Notwendigkeit zwingend ergibt. Alle am Bau Beteiligten arbeiten seit dem Beginn des aktuellen Thema Nr. 1 fleißig an Ihren Projekten, aber plötzlich stockt die Genehmigung. Woran kann dies liegen? Extrem hohe Fallzahlen an SARS-CoV 2, eine Vielzahl der Mitarbeiter in Quarantäne oder trotz der Abschottung Störungen des üblichen Arbeitsablaufes? Sollte der Begriff Schichtbetrieb, der für eine Steigerung der Produktivität steht, ein Begriff sein der auf eine Reduzierung der Arbeitszeit hinweist? Hat die Personaldecke sich doch virusbedingt geändert, denn da hatten wir erwartet das diese unverändert ist gegenüber der Zeit davor? Wir wissen es nicht, hoffen aber, dass wir bald wieder zum großen PLUS zurückkehren können.

 

 

Aus der Homepage des Kreisausschusses des Kreises Groß-Gerau:

"Bauaufsicht für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen - Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.

Aufgrund der aktuellen Lage ist das Landratsamt Groß-Gerau mit seinen Außenstellen für den allgemeinen Publikumsverkehr nur sehr eingeschränkt geöffnet. Die Sprechstunden der Bauaufsicht finden nicht wie gewohnt statt, auch wenn dies auf unseren Schreiben noch vermerkt sein sollte. Termine mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter sind bei dringender Notwendigkeit nach vorheriger telefonischer Absprache oder nach Vereinbarung per Email möglich. Bitte prüfen Sie aufgrund der aktuellen Situation vorher gründlich, ob ein persönlicher Termin nötig ist und nicht durch eine telefonische Absprache oder eine Klärung per Email ersetzt werden kann! Die Bauaufsicht ist bis auf oben genannte Ausnahmen weiterhin nur telefonisch oder via E-Mail erreichbar. Die telefonische Erreichbarkeit wird dabei im wechselnden Schichtbetrieb sichergestellt. Dadurch können Sie nicht immer den gewünschten Ansprechpartner persönlich erreichen. Zudem kann es aufgrund der extrem dünnen Personaldecke zu Wartezeiten kommen. Bitte senden Sie Ihre Anfragen weiterhin bevorzugt per Email, der Sachbearbeiter meldet sich dann nach Möglichkeit bei Ihnen zurück."

(Quelle: Homepage des Kreisausschusses des Kreises Groß-Gerau)

 

JULI 2020

GUTE LUFT FÜR BESSERES LERNKLIMA

Versammlungsräume werden in Deutschland seit Jahrzehnten im Sinne einer auskömmlichen Luftqualität mit mechanischen Lüftungsanlagen ausgestattet. Bei Schulgebäuden setzt man trotz hoher Belegungsdichten in vielen Fällen auf Fensterlüftung, obwohl diese in der Praxis de facto kaum die Anforderungen an ausreichende Luftqualität sicherstellen kann. Der Einsatz mechanischer Lüftungsanlagen sorgt dagegen nicht nur durch gute Luftqualität für bessere Lernbedingungen, sondern bringt weitere Vorteile, darunter Schutz vor Außenlärm, Reduzierung von Außenluftschadstoffen und Pollen in der Raumluft. Zusätzlich leisten effiziente Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung einen wichtigen Beitrag zur Heizenergieeinsparung und zum Klimaschutz. 
Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

Juni 2020

LOVEPARADE – 21 TOTE UND KEINEN SCHULDIGEN?

 

Die Loveparade begann 1989 als kleine Veranstaltung in Berlin und endete als Großveranstaltung mit entsprechenden bedeutenden wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Jahr 2010 in Duisburg. Sie fand 2007 erstmals außerhalb Berlins in Essen und danach noch 2008 in Dortmund - aus Sicherheitsgründen 2009 eine Absage in Bochum – statt. 21 Jahre nach Ihrem Start endete sie unrühmlich 2010 in Duisburg mit 21 Toten. Direkt im Anschluss, nach bekannt werden der Massenpanik, rief es nicht nur in Fachkreisen, sondern auch bei Laien, Unverständnis hervor das es nur einen einzigen Zu- und Abgang zum und vom Veranstaltungsgelände gab. Dieses Unverständnis wurde nun noch deutlich getoppt, durch die Einstellung dieses aufwendigen Gerichtsverfahrens. Ein Verfahren geht ohne Urteil zehn Jahre nach dieser Katastrophe zu Ende. Wie kann das sein, jeder der sich nicht an die Verkehrsregeln hält kennt die Konsequenzen. Hier ist es möglich, innerhalb weniger Monate Urteile zu fällen, zu Vergehen die mangels Verletzten und Toten keine Folgen hatten. Wie kann es sein, dass nach einem Jahrzehnt keiner zur Verantwortung gezogen wird, bei 21 Menschenleben. Die Loveparade war in ihren letzten Jahren eine bedeutungsvolle, vor allem als Werbung für den Veranstaltungsort sehr wichtige Top-Spaß-Veranstaltung. Auch wir haben durch unsere Leistungen bezüglich der Tragwerksplanung von temporären Bauten viele Jahre für Kunden von uns dazu beigetragen. Wir kennen den Ablauf: Angebot, Auftrag, Erstellung unserer Leistungen, Prüfung der Unterlagen, Anfertigung eines Prüfbuchs, Herstellung und Fertigung der Konstruktion, Montage am Veranstaltungsort, Abnahme und Freigabe durch die Behörden vor Ort und Demontage nach Abschluss der Veranstaltung. Von vielen Projekten sind die Nachfragen der örtlichen Bauaufsicht bekannt, da nur selten der Aufstellort infolge der sich unendlich ergebenden Möglichkeiten vor Ort, genau den Vorgaben und Voraussetzungen in den statischen Unterlagen entspricht. Dies kann zur Folge haben, das sich im einfachsten Fall telefonisch Nachfragen ergeben und klären lassen und im schwierigsten Fall die Situation vor Ort eine Besichtigung erforderlich macht, mit der Folge dass angepasste weitere Unterlagen erstellt und geprüft werden müssen. Diese Nachfragen gibt es bei vielen Veranstaltungen recht häufig, aber bei einzelnen Großveranstaltungen, wie auch der Loveparade, haben über die vielen Jahre niemals Nachfragen stattgefunden. Wie kann das sein? Nimmt man Einfluss um für einen reibungslosen Ablauf einer Großveranstaltung zu sorgen oder sind die Beteiligten etwa so kompetent, dass jede Schwierigkeit fachlich zufriedenstellend eigenständig gelöst werden kann? Offensichtlich war das 2010 in Duisburg nicht möglich, sogar so sehr nicht möglich, dass kein Urteil in einem Gerichtsverfahren bei 21 Toten gefällt werden konnte.

 

 

Mai 2020
SAARLÄNDISCHER DENKMALPFLEGEPREIS 2020

 

Auslobung gestartet. Das Ministerium für Bildung und Kultur sowie die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) vergeben in diesem Jahr zum neunten Mal den saarländischen Denkmalpflegepreis. Der Preis wird im regelmäßigen Turnus ausgeschrieben, um beispielhafte Leistungen zum Schutz und zur Pflege saarländischer Denkmäler auszuzeichnen. Gesucht werden Handwerker, Architekten, Ingenieure, Denkmaleigentümer, Journalisten und engagierte Personen, die in den letzten vier Jahren einen wesentlichen Beitrag für die saarländische Denkmalpflege erbracht haben. 

Quelle: Ingenieurkammer Saarland.

 

 

April 2020

AUSWIRKUNGEN DER MASSNAHMEN DER BUNDESREGIERUNG BZW. DER HESSISCHEN 

LANDESREGIERUNG INFOLGE CORONA-VIRUS<

 

Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. W. Strauch Ingenieure arbeitet ohne Einschränkung, aber unter Beachtung der beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung bzw. der Hessischen Landesregierung und der Empfehlungen des RKI bezüglich des SARS CoV-2 umso einer Erkrankung an COVID-19 vorzubeugen. Es bestehen daher derzeit keine besonderen Einschränkungen für unsere Kunden die die Abwicklung der bestehenden Aufträge oder anstehenden Neuaufträge behindern würde.

 

 

März 2020

VERGABERECHT: NEUE EU-SCHWELLENWERTE

Die europaweit gültigen EU-Schwellenwerte wurden für die kommenden zwei Jahre festgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie gelten seit dem 1.Januar 2020. Der voraussichtliche Nettowert eines zu vergebenden Auftrags bestimmt, welche rechtlichen Vorgaben ein öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe zu beachten hat. Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber mit Ausnahme der nachfolgend genannten: 214.000,00 EUR. Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberer und oberster Bundesbehörden: 139.000,00 EUR. Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich sowie im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich: 428.000,00 EUR. Bauaufträge sowie Konzessionen: 5.350.000,00 EUR. 
Quelle: ingkh.de

 

 

Februar 2020

ERGEBNISSE DES KABINETTAUSSCHUSSES KLIMASCHUTZ

Der Kabinettausschuss Klimaschutz hat am 20. September 2019 die Ergebnisse seiner Arbeit vorgestellt. Die Mitglieder des Ausschusses einigten sich auf die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030, die zahlreiche Maßnahmen über alle Sektoren hinweg enthalten. Eine zentrale Bedeutung nimmt die Reduktion des CO2-Ausstoßes im Gebäudebereich ein. Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Die Art wie wir wohnen und bauen wirkt sich unmittelbar auf das Klima aus. Wenn wir unsere ambitionierten Klimaziele erreichen wollen, müssen wir auch im Gebäudebereich ansetzen. Dazu haben wir im Klimakabinett ein umfassendes Maßnahmenbündel vereinbart. Im Mittelpunkt steht die Förderung der energetischen Gebäudesanierung: Wir wollen denjenigen unter die Arme greifen, die ihr Haus oder ihre Wohnung klimafreundlich sanieren wollen. Dazu wird es deutlich spürbare Anreize für Investitionen geben. Wichtig ist und bleibt dabei: Wohnen muss bezahlbar bleiben." Zu den Maßnahmen im Sektor Gebäude zählen insbesondere: Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen: Zentrale Maßnahme ist die Einführung einer attraktiven, einfachen und technologieoffenen steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen. Die steuerliche Förderung soll ab Januar 2020 in Ergänzung zur existierenden Förderkulisse als weitere Säule der Förderung eingeführt werden. Gefördert werden Maßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Wer z. B. alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, kann seine Steuerschuld – verteilt über 3 Jahre – um 20 Prozent der Kosten mindern. Bundesförderung für effiziente Gebäude: Mit der neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert. Damit werden die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung deutlich gesteigert, diese noch stärker auf ambitioniertere Maßnahmen gelenkt und die Antragsverfahren deutlich vereinfacht. Zudem werden die Fördersätze erhöht. Dabei gilt: je höher der erreichte energetische Standard, desto höher die Förderung. Damit sind künftig Förderungen bis zu einer Höhe von 40 Prozent möglich. Investitionszuschuss für energetische Gebäudesanierung: Die KfW-Förderung wird durch einen Investitionszuschuss ergänzt. Hiermit werden weitere Adressaten erreicht (z. B. steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften; Wohnungsunternehmen mit hohen Verlustvorträgen; Personen ohne oder mit nur geringer veranlagter Steuerschuld wie Rentner, Vermieter oder Eigentümer eigenbetrieblich genutzter Gebäude). Erneuerung von Heizanlagen: Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird eine „Austauschprämie“ mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem eingeführt. Ziel des neuen Förderkonzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl und andere ausschließlich auf fossiler Basis betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme zu geben. Wo dies nicht möglich ist, sollen Anreize für den Wechsel auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig erneuerbare Energien einbinden, geschaffen werden. Es lohnt sich damit, in den kommenden Jahren bspw. von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundlichere Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Das Klimakabinett einigte sich zudem auf Maßnahmen im Bereich der Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit. Zu bestimmten Anlässen (z. B. Eigentümerwechsel) werden Beratungen in Zukunft obligatorisch. Die Kosten werden über die bestehenden Förderprogramme gedeckt. Im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans sollen auch Gebäudeeigentümer über den Mehrwert von energetischen Modernisierungsmaßnahmen informiert werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Ein Haus zu sanieren ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Wir wollen den Gebäudeeigentürmern deshalb mit unabhängigen Beratungsangeboten helfen. So soll für ein solch' großes Projekt ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden." Zu weiteren vereinbarten Maßnahmen zählt die Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich mit neuen Investitions- und Vertragsmodellen. Das Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" soll aufgestockt werden. Eine besondere Rolle spielt die Vorbildfunktion der Bundesgebäude. Sie werden daher frühzeitig einen den Klimaschutzzielen gerechten Standard erhalten und innovative Technologien integrieren. Neue Gebäude des Bundes sollen ab 2022 mindestens EH 40 entsprechen. In einem zweiten Schritt werden auch für den vorhandenen Gebäudebestand des Bundes Sanierungsziele für 2030 und 2050 in Form eines Standards und einer Sanierungsquote verbindlich vorgegeben. 
Quelle: bmi.bund.de

 

 

JANUAR 2020

GEGENSEITIGE ANERKENNUNG ZWISCHEN HESSEN UND RHEINLAND-PFALZ FÜR NACHWEISBERECHTIGTE FÜR STANDSICHERHEIT

 

Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz führt die gesetzliche Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 66 Abs. 6 LBauO. Eine Anerkennung der rheinland-pfälzischen Listenführung in Hessen gestaltete sich bisher oftmals schwierig oder war nicht möglich.

Folglich haben sich die Ingenieurkammern Hessen und Rheinland-Pfalz diesbezüglich erfolgreich für eine gegenseitige Anerkennung eingesetzt. Ab sofort können Nachweisberechtigte für Standsicherheit, die in der Liste von Rheinland-Pfalz eingetragen sind, über ein vereinfachtes Eintragungsverfahren in die gesetzliche Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit in Hessen eingetragen werden. Die Antragsunterlagen für das vereinfachte Eintragungsverfahren gibt es über folgenden Link:  https://ingkh.de/fileadmin/ingkh/Recht/NBVO/Antrag_auf_Eintragung_in_die_Liste_der_Nachweisberechtigten_nach_der_Gleichwertigkeitsregelung_mit_der_Ingenieurkammer_Rheinland-Pfalz.pdf  Der Antrag muss im Original per Post bei der Ingenieurkammer Hessen eingereicht werden. Eine Eintragung ist nach Vorlage der gewünschten Unterlagen in der Regel innerhalb von 3-4 Tagen möglich. Die Kosten belaufen sich derzeit auf einmalig 150 € (Prüfungs- und Eintragungsgebühren) und auf eine Jahresgebühr von 125 €, die bei unterjähriger Eintragung anteilig berechnet wird. Zu beachten ist: Der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung muss vom Versicherer auf unserem Versicherungsvordruck bescheinigt werden. Wir benötigen den Versicherungsnachweis im Original, alternativ können wir den Versicherungsnachweis als PDF-Datei nur anerkennen, wenn er direkt vom Versicherer an die Ingenieurkammer  sommer@ingkh.degesendet wird. Die Nachweisberechtigten-Verordnung finden Sie unter  https://ingkh.de/fileadmin/ingkh/Recht/NBVO/BauONachwV_HE.pdf Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

 

NOVEMBER 2019

INGENIEURKAMMER HESSEN IST NEUESTER BÜNDNISPARTNER DER ALLIANZ FÜR WOHNEN IN HESSEN

Die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) ist jüngstes Mitglied der Allianz für Wohnen in Hessen. Das Bündnis, dem neben mehreren Landesministerien unter anderem auch die Verbände der Wohnungswirtschaft, die kommunalen Spitzen- sowie weitere Interessenverbände angehören, hat es sich zur Aufgabe gesetzt, Strategien zur Versorgung der Menschen mit bezahlbarem und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnraum in einem attraktiven Umfeld zu entwickeln. Bei der Plenumssitzung im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen begrüßte Staatsminister Tarek Al-Wazir zunächst die Ingenieurkammer Hessen – vertreten durch Präsident Dipl.-Ing. Ingolf Kluge sowie Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Peter Starfinger – im Kreise der bisherigen Bündnispartner. Anschließend kam er auf die Kompromisse zu sprechen, die notwendig seien, um eine Verbesserung der Lebensqualität der in Hessen lebenden Menschen zu erreichen. Laut Al-Wazir liege bezahlbarer Wohnraum ebenfalls im Interesse des Gewerbes, da es nur auf diese Weise auch genug Kunden erreiche. Im ersten Schritt würden daher Fördergelder in Höhe von zwei Millionen Euro bereitgestellt, die teils zur Förderung kleiner und mittlerer Einkommen hinsichtlich des Erwerbs von Wohneigentum dienten. Zudem solle mit Hilfe eines „Supermarktgipfels“ ein Konzept für die Nutzung nicht verwendeter Areale und Flächen durch Aufstockung und Erweiterung entstehen. Danach wurde das neue „12-Punkte-Programm“ zur Schaffung bezahlbaren und Sicherung bestehenden Wohnraums vorgestellt. Einleitend kam dabei zur Sprache, dass die derzeit historisch niedrigen Zinsen eine Herausforderung bei der Förderung des sozialen Eigentums- wie Mietwohnungsbaus darstellten, da die zinsgünstigen Förderdarlehen aus Sicht potenzieller Investoren an Attraktivität verlören. Aus diesem Grund müssten die Rahmenbedingungen angepasst werden. Laut Programm müsse zudem dem Negativtrend der rückläufigen Anzahl an Wohnungen mit Sozialbindung etwa durch Aufstockung der Fördermittel, Mietausgleich, bezuschusste Mietnachlässe sowie stärkeren Mieterschutz entgegengewirkt werden. Darüber hinaus sei die Ausweisung von mehr Bauland, eine am Gemeinwohl orientierte Vergabe von Grundstücken, eine Mobilisierung ungenutzter Flächen und die Unterstützung von Kommunen in den nachgefragten Regionen Hessen notwendig. Eine weitere Forderung des Programms war die Stärkung der ländlichen Gebiete. Diese kämen als Potenzialraum für die künftige Wohnraumversorgung in Frage, sofern eine bessere Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet wäre und Anreize zum Erwerb von Bestandsimmobilien geschaffen würden. Ferner bedürfe es gerade in urbanen Regionen mehr interkommunaler Abstimmungen und Entwicklungsstrategien sowie der Förderung kommunaler Wohnraumversorgungskonzepte zur Erschließung ungenutzter Flächen. Aufgrund des demografischen Wandels müsse außerdem ein stärkerer Fokus auf das selbstbestimmte Wohnen im Alter und auf neue Formen des Zusammenlebens, wie beispielsweise gemeinschaftliches Wohnen, gelegt werden. Zusätzlich sei es unerlässlich, die Städtebauförderung – trotz aller vorhandenen Schwierigkeiten – vermehrt auf das Thema Innenentwicklung auszurichten. Denn die gegenwärtigen Herausforderungen bezüglich bezahlbaren Wohnraums könnten nur durch einen Zweiklang aus der Nutzung bestehender sowie der Erschließung neuer Flächen bewältigt werden. Das Programm stellte überdies einen Mangel an qualifizierten Mietspiegeln in Hessen fest, die Transparenz schaffen und Vergleichbarkeit ermöglichen würden. Da deren Erstellung mit hohen Kosten verbunden sei, müssten die Kommunen dabei unterstützt werden. Auch entstünden seit einigen Jahren generell zu wenige bezahlbare Mietwohnungen. Dadurch herrsche gerade in den hessischen Ballungszentren und Hochschulstädten ein enormer Nachfragedruck, der zu deutlichen Mietsteigerungen führe. Serielles Bauen könne ein Teil der Lösung sein, weshalb das Programm für die Einrichtung einer Fachgruppe etwa zur Erörterung der rechtlichen Rahmenbedingungen plädierte. Ferner seien die Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld konkreter Entwicklungsideen für neue Wohnquartiere einzubeziehen, um so möglichen Konflikten vorzubeugen. Derartige Baulanddialoge seitens der Kommunen seien zu fördern Darüber hinaus existiere weiterer Informationsbedarf zu einer Vielzahl an Wohnungsbauthemen, der durch die Erstellung von Broschüren und Leitfäden sowie die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen und Wettbewerbe gedeckt werden könne. Abschließend forderte das Programm noch eine Anpassung der Rahmensetzung zur Beschleunigung von Baulandentwicklung sowie eine Vertiefung des Dialogs mit den kommunalen Spitzenverbänden. „Durch ihren Beitritt zur Allianz für Wohnen in Hessen möchte die Ingenieurkammer einen Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Strategien für guten und bezahlbaren Wohnraum in unserem Bundesland leisten“, äußerte sich Kammerpräsident Kluge optimistisch zur IngKH-Mitgliedschaft in dem Bündnis. „Uns ist es wichtig, im ständigen Austausch mit den Landesressorts, kommunalen Spitzenverbänden, Kammern, dem Mieterbund und weiteren Interessensverbänden zu stehen“, fügte Geschäftsführer Starfinger an. „Denn wir können die Herausforderungen beim Thema bezahlbaren Wohnraum nur durch gemeinsam erarbeitete Lösungen und Kompromisse meistern.“ 

 Quelle: Ingenieurkammer Hessen

 

 

OKTOBER 2019
REKORDBETEILIGUNG BEIM 2. BRANDSCHUTZTAG RHEINLAND-PFALZ IN KOBLENZ

Rund 250 Teilnehmer aus der Bauplanung, -ausführung und der Feuerwehr sowie Behördenvertreter unter Ihnen auch das Ingenieurbüro Dipl.-I. W. Strauch Ingenieure versammelten sich am 27. August 2019 zum 2. Brandschutztag Rheinland-Pfalz in der Koblenzer Rhein-Mosel-Halle, um sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Brandschutz zu informieren. Planer, Bauleiter und Ausführende tragen eine hohe Verantwortung, insbesondere wenn es um Fragen der Sicherheit geht. Kompetenzen im planerischen Brandschutz und dem damit verbundenen Wissen im Bauordnungsrecht sind daher enorm wichtig. Das betonte auch die stellvertretende Kammergeschäftsführerin Bianca Balzer in ihrem Grußwort an die Teilnehmer. Schließlich gehe es beim Thema Brandschutz um nichts Geringeres als die Sicherheit der Menschen. Auch Roger Lewentz, Minister des Inneren und für Sport in Rheinland-Pfalz, stimmte Frau Balzers Worten zu und betonte, wie wichtig regelmäßige Fort- und Weiterbildung zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sei. Die ganztägige Veranstaltung war in vier Themenblöcken unterteilt. Der erste Block bestand aus Informationen zu aktuellen Entwicklungen zum Brandschutz im Bauordnungsrecht. Im zweiten Veranstaltungsblock wurde der Brandschutz bei verschiedenen Gebäudetypologien thematisiert. Aktuelle Rechtsfragen zum Brandschutz im Bestand sowie die brandschutztechnische Bewertung von Photovoltaik und Heimspeicher im energieeffizienten Bauen und Sanieren waren Bestandteil des dritten Blocks. Der vierte und letzte Themenblock behandelte Themen rund um die Rettung und Brandbekämpfung. Das theoretische Programm wurde durch eine praktische Vorführung zum Brand von Lithium-Ionen-Batterien ergänzt. Während und nach der Veranstaltung boten ausgiebige Diskussionsrunden den Teilnehmern Raum und Gelegenheit, viele Fragen zu stellen und vom Expertenwissen aus Bauaufsicht, Branddirektion, Fachverbänden und Planungsbüros zu profitieren. Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

 

SEPTEMBER 2019

NEUE MITARBEITERIN SEIT 01.08.2019   

Am 01.08.2019 konnten wir eine neue Mitarbeiterin im Team begrüßen und zwar: Marie Abels die sich für uns als Ausbildungsbetrieb entschieden hat. Dafür sagen wir Danke und wünschen viel Erfolg bei der Ausbildung als Technische Systemplanerin im Stahl- und Metallbau. Wir freuen wir uns auf die Verstärkung. Unsere Mitarbeiterin Melanie Wieler konnte im Januar Ihrer Ausbildung als Technische Systemplanerin im Stahl- und Metallbau erfolgreich abschließen. Hierzu unseren herzlichen Glückwunsch. Zum Ende Juli hat Sie uns nach 3 Jahren verlassen und stellt sich neuen Herausforderungen. Wir wünschen ihr an neuer Wirkungsstätte alles Gute und viel Erfolg.

AUGUST 2019

WERBUNG GUT PLATZIERT

Gut platziert sich die Tennisblende als Werbung des Ingenieurbüros Dipl.-Ing. W. Strauch Ingenieure auf dem Gelände des TV Rüsselsheim Haßloch im Hintergrund. Im Vordergrund die Tennis-Regionalliga-Mannschaft des TVH mit den Spieler (obere Reihe von links nach rechts)  Luca Pancaldi, Deni Zmak, Delf Gohlke. Philipp Seisler (untere Reihe von links nach rechts), Max Houkes, Florian Broska und Miliaan Niesten. Foto: Dipl.-Ing. W. Strauch Ingenieure.

 Foto: Dipl.-Ing. W. Strauch Ingenieure.

Juli 2019

J. P. MORGAN CORPARATE CHALLENGE IN FRANKFURT

Auch in diesem Jahr fand wieder der sogenannten Chase-Lauf – J.P.Morgan Corporate Challenge – am 12.06.19 in Frankfurt statt  und zwar zum 27. Mal. Über die Strecke von 5,6 km sollen sich mehr als 62.000 Teilnehmer bewegt haben und unter anderem auch ein kleines aber effizientes Team der Dipl.-Ing. W. Strauch Ingenieure. Alle haben das erfolgreich hinter sich gebracht und tragen das Finisher-T-Shirt mit Stolz. Über die Einzelergebnisse berichten wird aus Rücksicht gegenüber Einzelnen  nicht, obwohl teilweise sehr gute Ergebnisse erzielt wurden, aber es sei zumindest gesagt, dass einer der teilnehmende Chefs einen hervorragenden Eindruck hinterlassen hat, so dass sich das geleistete beim Sport – trotz Trainingsrückstand - gegenüber den täglichen fachlichen Leistungen auch zeigen kann.

 Foto: Dipl.-Ing. W. Strauch Ingenieure.

 

Juni 2019

ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN UND SANIEREN: NEUES WEBANGEBOT FÜR EXPERTEN

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat sein Informationsangebot im Bereich des energieeffizienten Bauens und Sanierens ausgebaut. Ab sofort steht Fachportal Energieeffizientes Bauen und Sanieren, kurz FEBS, im Internet zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Profis aus Energieberatung, Architektur, Ingenieurwesen und Handwerk, die im Bereich des energetischen Bauens und Sanierens tätig sind. Sie finden hier Informationen rund um den energetischen Bau- und Sanierungsprozess: Das FEBS dient als Nachschlagewerk zu wichtigen Fakten, aber auch als Übersicht für verschiedene Arbeitsmittel, die Arbeitsalltag unterstützen können. Die Inhalte des Fachportals gliedern sich in drei Themenschwerpunkte: Im Bereich „Gesetze & Normen“ können ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen nachgelesen werden. Vorrangig geht es um die Energieeinsparverordnung und weitere Gesetze, die für die Energiewende in Gebäuden wichtig sind. Zudem werden unter anderem die Themen Energieausweis und Bilanzierungsnormen beleuchtet. Unter „Beraten & Finanzieren“ stehen beispielsweise ausführliche Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan bereit. Außerdem werden die wichtigsten Förderprogramme vorgestellt. Bei „Planen & Umsetzen“ stehen die Qualität am Bau sowie die Themen Gebäudetechnik und Gebäudebetrieb im Mittelpunkt. Das Fachportal Energieeffizientes Bauen und Sanieren löst den dena-Expertenservice ab. Weitere Informationen: https://www.febs.de

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle

 

  

 

Mai 2019

LANDESPREISVERLEIHUNG JUNIOR.ING "ACHTERBAHN - SCHWUNGVOLL KONSTRUIERT!"

 

Bereits zum vierten Mal führt die Ingenieurkammer Thüringen ihren Wettbewerb für kreative Ingenieurtalente durch. Nach dem in den vergangenen Jahren Gestaltungsideen für Brücken und Skisprungschanzen gefragt waren, steht der diesjährige Wettbewerb unter dem Motto „Achterbahn – schwungvoll konstruiert!“. Mit dem Wettbewerb sollen Schülerinnen und Schüler für technische Sachverhalte begeistert und Ihnen das Betätigungsgebiet von Ingenieuren, beispielsweise von Bauingenieuren und Statikern, näher gebracht werden. Planungsaufgabe war der Entwurf einer Achterbahn und deren Bau im Modellformat. Die Achterbahn muss aus Fahrbahn und Tragkonstruktion bestehen, wobei die Gestaltung frei gewählt werden konnte. Die Achterbahn darf eine Grundfläche von 30 cm x 60 cm sowie eine Höhe von 40 cm nicht überschreiten. Zugelassen waren sowohl Einzel- als Gruppenarbeiten. Eingereicht wurden über 40 Modelle aus ganz Thüringen. Die Entscheidung zu den Preisträgern wurde von einer Fachjury getroffen. Der Sieger in der Alterskategorie bis Klassenstufe 8 kommt aus dem Königin Luise Gymnasium in Erfurt. Bei den älteren Schülerinnen und Schülern ab Klasse 9 konnte ein Mädchenteam der Walter-Gropius-Schule aus Erfurt den Landessieg erringen. Die Ingenieurkammer Thüringen vergab 15 Preise, von denen der erste Preis mit 250 Euro, der zweite mit 150 Euro und der dritte mit 100 Euro dotiert sind. Weitere Preise sind mit einem Preisgeld von je 50 Euro ausgestattet. Die Landessieger der beiden Alterskategorien nehmen am Bundeswettbewerb am 14. Juni 2019 im Berliner Technikmuseum teil. Kammerpräsident Elmar Dräger betonte: „Auch der diesjährige, länderübergreifende Schülerwettbewerb, der unter dem Motto „Achterbahn – schwungvoll konstruiert“ steht, ist mit dem Ziel verbunden, Schülerinnen und Schüler an ingenieurwissenschaftliche Sachverhalte heranzuführen. Es ist hervorzuheben, mit wie viel Kreativität, Fleiß und Sachkenntnis das Auslobungsthema bearbeitet wurde. Wir würden uns freuen, wenn dieser Wettbewerb dazu beiträgt, Interesse am Berufsbild Ingenieur zu wecken, denn die wirtschaftliche Leistungs- und damit Konkurrenzfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland beruht nicht zuletzt auf anwendungsbereitem Ingenieur-Knowhow.“ Thüringens Bildungsminister Helmut Holter, der die Schirmherrschaft über den Wettbewerb übernommen hat, zeigt sich begeistert von den Ideen der Nachwuchsingenieure: „Schon beim Betrachten der Achterbahnmodelle spüre ich dieses Kribbeln im Bauch – was sicher auch die Absicht der junge Konstrukteure war. Mit ihren Entwürfen zeigen Thüringer Schülerinnen und Schüler, welche Kreativität sie entwickeln können und wie sie die Ideen praktisch umsetzen. Ich gratuliere den Kindern und Jugendlichen zu ihren Vorschlägen rund um das Thema Achterbahn. Mit diesem Wettbewerb wird Berufsorientierung lebendig. So werden junge Menschen begeistert, sich für ein Leben als Ingenieurin und Techniker zu entscheiden oder eine wissenschaftliche Laufbahn zu wählen.“ 

Quelle: Ingenieurkammer Thüringen

 

 

 

April 2019
AUSLEGUNGSFRAGEN FLIEGENDE BAUTEN STAND JANUAR 2019

 

Die Auslegungsfragen zu den Fliegenden Bauten wurde zum Januar 2019 wie folgt mit den Punkten 1.5 und 1.6 geändert und zwar: 1.5 Frage: Müssen denkmalgeschützte Fahrgeschäfte auch die aktuellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllen z.B. Überprüfung nach den Entscheidungshilfen für die Verlängerung von Ausführungsgenehmigungen? Antwort: Ja, auch für denkmalgeschützte Fahrgeschäfte gelten unabhängig von Ihrem Schutzstatus die Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht. Zusätzlich sind die Anforderungen aus dem Denkmalrecht zu erfüllen. Anmerkung vom Büro Strauch Ingenieure: Ob es überhaupt in konkreten Fällen realistisch ist erfolgreich das Bauordnungsrecht und das Denkmalrecht in Übereinstimmung zu bringen oder ob es das Ende des Einsatzes eines denkmalgeschützten Fahrgeschäftes bedeutet, hierzu wurde keine Aussage getroffen, dass darf aber durchaus kritisch gesehen werden. 1.6 Frage: Ist für zeltartige Vorbauten, die an ein oder mehrere Fahrzeuge oder Fahrzeuganhänger angebaut werden, eine Ausführungsgenehmigung allein für den zeltartigen Vorbau ausreichend? Antwort: Nein, ist ein zeltartiger Vorbau an ein Fahrzeug/Anhänger angebaut und ggf. auch mit diesem verbunden – sei es auch nur zur Ballastierung ohne direkt räumliche Verbindung zwischen zeltartigem Vorbau und Fahrzeug/Anhänger – bildet er mit diesem zusammen den Fliegenden Bau. Die jeweils maßgeblichen Größen des Fliegenden Baus ergeben sich aus den äußeren Abmessungen des zeltartigen Vorbaus und des Fahrzeugs/Anhängers. Eine Ausführungsgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Fliegende Bau vom Erfordernis der Genehmigung nach § 76 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 MBO freigestellt ist. Anmerkung vom Büro Strauch Ingenieure: Wir waren bisher der Meinung das dies schon an sich schon geregelt ist, aber da man sich dieser Sache nun im Einzelfall angenommen hat, schließen sich durchaus weitere Fragen an: Anbau an bestehende feste Gebäude, sind diese dann auch zu betrachten und bilden diese zusammen den Fliegenden Bau. Außerdem ist hier auch der Kampf der Fachbereiche eröffnet, denn wir haben schon gelernt, dass ein Zelt kein Fliegender Bau ist, sondern Teil einer Brücke nach ZTV-ING und auch so zu berechnen.

 

  

März 2019

HOAI VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. Januar mitteilte, wurde der Vortrag der Schlussanträge durch Generalanwalt Szpunar im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI auf den 28. Februar 2019 verschoben. Gründe für die Verschiebung der ursprünglich für den 30. Januar angekündigten Fortsetzung des Verfahrens wurden nicht genannt. "Der Erhalt und das Fortbestehen der HOAI sichert Qualität und Verbraucherschutz. Sie garantiert einen qualitätsorientierten Leistungswettbewerb", sagt Prof. Dr. Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Die HOAI gehöre zu den grundlegenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der am Bau tätigen Ingenieure und fördere den Wettbewerb kreativer und innovativer Planungsleistungen. Damit verhindere sie einen ruinösen Preiswettbewerb und einen Verlust von Qualität, Sicherheit und Baukultur, so Gebbeken weiter. 

 

(Quelle: Bayrische Ingenieurkammer-Bau)

 

 

 

Februar 2019

NEUE DIN 276 – KOSTEN IM BAUWESEN

Die DIN 276 ist eine Norm, die im Bauwesen zur Ermittlung von Projektkosten dient. Die Bundesingenieurkammer hatte im Rahmen der Überarbeitung der Norm Einspruch zum Entwurf der DIN 276 eingelegt. Auf Grundlage der Einspruchssitzung im DIN-Ausschuss vom 29.11.2017 wurde die überarbeitete und geänderte DIN 276 nunmehr mit Ausgabedatum 2018-12 veröffentlicht. Die Bundesingenieurkammer hatte zusammen mit anderen Planerverbänden in ihrer Stellungnahme insbesondere eine eindeutige Zuordnung und Präzisierung der Kosten der Baukonstruktion eines Ingenieurbauwerks zu der KG 300 oder KG 500 gefordert. Die im Rahmen der Überarbeitung erfolgten Änderungen können Sie auch auf den Internetseiten der Bundesingenieurkammer unter AKTUELLES nachlesen. 

(Quelle: Ingenieurkammer Hessen)

 

 

 

Januar 2019

„INGENIEURBAUKUNST 2019 – MADE IN GERMANY“ ERSCHIENEN

Die neue Ausgabe des Jahrbuchs „Ingenieurbaukunst“ präsentiert wieder eine Auswahl der spektakulärsten aktuellen Bauprojekte „Made in Germany“. Herausgegeben von der Bundesingenieurkammer, ist das Werk die zentrale Leistungsschau des deutschen Bauingenieurwesens. Die von einem wissenschaftlichen Beirat ausgewählten Bauwerke werden von den beteiligten Ingenieuren beschrieben, sodass die jeweils spezifischen Herausforderungen und die Lösungswege in Planung und Ausführung aufgezeigt werden. Somit stellt das Jahrbuch erneut einerseits eine Galerie der Spitzenleistungen deutscher Bauingenieure dar und fungiert andererseits als Reflexionsfläche der aktuellen Debatten im Bauingenieurwesen.Ca. 190 Seiten, ca. 225 Abbildungen, ISBN 978-3-433-03259-6, auch als E-Book erhältlich, 39,90 Euro (inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten), Verlag Ernst & Sohn Berlin - www.ernst-und-sohn.de/Ingenieurbaukunst-2019

 

(Quelle: Bundesingenieurkammer)

 

 

Dezember 2018

SYMPOSIUM DER INGENIEURKAMMER RHEINLAND-PFALZ

 

300 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – unter Ihnen auch das Büro Dipl.-Ing. W. Strauch Ingenieure, vertreten durch Herrn Strauch - nahmen am traditionellen Symposium der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz am 31.10.2018 in Ingelheim teil. Besonderer Fokus lag in diesem Jahr auf der wirtschaftlichen und politischen Lage in Deutschland unter der Neuauflage der großen Koalition. Der Vertrag der Koalitionäre in Berlin steht unter dem Titel „Ein Aufbruch für Europa“. Ein Aufbruch, der sich aktuell vielen Beobachtern eher als Umbruch in der politischen Landschaft darstellt. Die beiden Gastredner Dr. Volker Wissing und Wolfgang Bosbach kommentierten die aktuellen bundespolitischen und europäischen Entwicklungen.

 

Der Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, Dr.-Ing. Horst Lenz, verwies in seiner Begrüßungsrede darauf, dass nach den beiden Landtagswahlen nun endlich wieder solide politische Sacharbeit geleistet werden müsse. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die Wirtschaft und die Beschäftigten von den Umbrüchen und disruptiven Entwicklungen der Digitalisierung kalt erwischt würden. Die Ingenieurkammer setze sich für einen digitalen Wandel ein, der die Menschen mitnehme und freiberufliche Strukturen im Land erhalte.Auch bei der Qualitätssicherung im Ingenieurwesen gebe es viel zu tun, so Lenz. Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Wohlstand seien auch in Zukunft ganz eng mit gut ausgebildeten Ingenieurinnen und Ingenieuren verknüpft. An dieser Stelle sei besonders die Landesregierung gefragt. Bei der schulischen und akademischen Ausbildung von Nachwuchskräften müsse noch mehr investiert werden als bisher. Lenz kritisierte dabei, dass gerade die jungen Menschen nicht ausreichend gefördert und gefordert werden. Hier müsse sich vor allem bildungspolitisch nachhaltig etwas ändern.

 

In seinem Statement „Innovation und Wettbewerb in internationalen Spannungsfeldern“ erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister, Dr. Volker Wissing, wie wichtig der Freihandel weltweit, für Europa und auch für Rheinland-Pfalz sei. Die Landesregierung bekenne sich ausdrücklich zum freien Handel – und das nicht nur, weil unsere Unternehmen überaus erfolgreich auf den internationalen Märkten seien. Der Freihandel hat der Welt einen enormen Wohlstandsgewinn gebracht. Zukunftsfähige Industrien und damit sichere Arbeitsplätze entstünden nicht unter dem Schutz von Zöllen, sondern im Wettbewerb um die beste Idee, das beste Produkt, die innovativste Lösung. Eine Exportquote von aktuell rund 58 Prozent zeige, dass die Produkte und Innovationen aus Rheinland-Pfalz in der Welt enorm nachgefragt seien. Dies sei ein Qualitätszeugnis. Hervorragend ausgebildete Fachkräfte, versierte Ingenieurinnen und Ingenieure tragen erheblich dazu bei.

 

Wolfgang Bosbach, der ehemalige Vorsitzende des Innenausschusses im Deutschen Bundestag, hielt einen Vortrag zum Thema "GroKo reloaded - worauf es jetzt in Deutschland und Europa ankommt". Mit einem Augenzwinkern nahm Bosbach, der seit dieser Legislaturperiode nicht mehr Mitglied im Bundestag ist, die Entwicklungen in Berlin und die Streitigkeiten der großen Koalition aufs Korn. Bosbach warnte aber auch davor, die Situation in Deutschland zu schwarz zu malen. Er verwies darauf, dass die wirtschaftliche Lage im Land von großen Erfolgen, gerade der kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt sei. Die Ingenieurinnen und Ingenieure spielten hierbei eine besonders wichtige Rolle. Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

November 2018

NEUE MITARBEITER/INNEN 2018   

Am 30.11.18 verlässt uns unser Mitarbeiter M.Eng Iheb Fatnassi und wechselt zu einem befreundeten Büro welches seinen Schwerpunkt im Massivbau hat. Wir bedanken uns bei ihm für die engagierte Mitarbeit und sein überaus freundliches Wesen und wünschen ihm viele Erfolg an anderer Wirkungsstätte. Nunmehr möchten wir die im Jahr 2018 neu hinzugekommen Mitarbeiter vorstellen und zwar: Um den Jahreswechsel waren dies B.Eng Aisha Alreesh, M.Eng. Nejla Cicek und B.Eng. Andreas Thomas, sowie am 01.10.2018 M.Eng Lisa Isabell Scheib. Alle Mitarbeiter sind in den verschiedenen Bereichen der Tragwerksplanung tätig.

 

 

Oktober 2018

FACHSEKTION "RESTAURIERUNG UND DENKMALPFLEGE" IN DER BBIK GEGRÜNDET

Restaurierung und Denkmalpflege verfügen über eine erhebliche kulturpolitische Bedeutung und sind stark dem Gemeinwohl verpflichtet: Sie dienen dem Erhalt unserer oft auch schon durch Ingenieure geschaffenen Kulturgüter und Denkmale. Für diesen Erhalt braucht es besondere Kenntnisse, angefangen von den seinerzeit genutzten Materialien bis zu den historischen Techniken, die heute teilweise in Vergessenheit geraten sind. Darüber hinaus spielt die Vermittlung modernster Technologien zur Konservierung und Konsolidierung der historischen Substanz eine bedeutende Rolle beim Erhalt des kulturellen Erbes. Eine weiterführende Qualifizierung von Fachleuten in der Restaurierung und Denkmalpflege muss daher unser Ziel bleiben. Diese fest mit dem Ingenieurwesen verbundenen Akteure sind für die Bearbeitung von Kulturdenkmalen und historischen Objekten prädestiniert. Die dazu im Juni 2018 neu gegründete Fachsektion Restaurierung und Denkmalpflege (FSRD) möchte sich demzufolge als Arbeitsplattform für alle im Bereich der Restaurierung und Denkmalpflege tätigen Ingenieure und Restauratoren verstehen. 

 

Quelle: Brandenburgische Ingenieurkammer

 

 

 

INGENIEURKAMMERN RHEINLAND-PFALZ UND NORDRHEIN-WESTFALEN: KOOPERATIONSVEREINBARUNG ZUR ANERKENNUNG VON TRAGWERKSPLANERLISTEN

 

Die Präsidenten der Ingenieurkammern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen unterzeichneten am Rande einer Veranstaltung zur HVI am 11.06.2018 in Bonn eine Kooperationsvereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der jeweiligen Tragwerksplanerlisten. In Rheinland-Pfalz gibt es eine gesetzliche Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit, Nordrhein-Westfalen führt eine Fachliste. Eine Anerkennung von Gesetzes wegen war und ist mangels gesetzlicher Listenführung in NRW nicht möglich. Um die Fachliste der IngKa Bau NRW zu berücksichtigen schloss man nun die besagte Vereinbarung. So können sich Ingenieure, die in die entsprechende Fachliste in NRW eingetragen sind, ohne weitergehenden Prüfaufwand in die gesetzliche Liste in Rheinland-Pfalz eintragen lassen und die dadurch erlangten Befugnisse und Rechte wahrnehmen und umgekehrt. Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz 29.06.18

 

 

 

AUGUST 2018 / 2

HESSISCHE VERWALTUNGSVORSCHRIFT TECHNISCHE BAUBESTIMMUNGEN VERÖFFENTLICHT

 

Die Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) (Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2017/1) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 13. Juni 2018 wurde im StAnz. Nr. 27 auf der Seite 831 veröffentlicht und tritt am 7. Juli 2018 in Kraft. Der Erlass einschließlich Anlage kann im Internet auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung abgerufen werden.

 

Quelle: Ingenieurkammer Hessen 04.07.18

 

 

 

AUGUST 2018 / 1

BAUVORLAGENERLASS (BVERL): ÄNDERUNG DES VORDRUCKES BAB 36

 

Der im Bauvorlagenerlass vom 13. Juni 2018 in Anlage 1 veröffentlichte Vordruck BAB 36 wird berichtigt und ergänzt:

Quelle: Ingenieurkammer Hessen 18.07.18

JULI 2018

STRAUCH INGENIEURE bei "Groß-Gerau läuft 20182

 

Bei der sechsten Auflage von „Groß-Gerau läuft – ENTEGA Firmenlauf 2018“ am Donnerstag, 14. Juni 2018 war auch ein Team von Strauch Ingenieure vertreten. Der Startschuss für das Breitensportereignis fiel – wie schon in den Vorjahren – um 19 Uhr auf dem Groß-Gerauer Marktplatz. Die sportliche Gemeinschaftsaktion „Groß-Gerau läuft – ENTEGA Firmenlauf 2018“, bei der neben Mannschaften aus Firmen, Behörden und Vereinen, auch Freizeitgruppen und Einzelstarter teilnehmen, bietet die Chance sportlich aktiv zu sein. Schließlich geht es bei dem Volkslauf auch um die Motivation zur Bewegung und nicht nur um Zeiten und Höchstleistungen. Angesichts der Laufstrecke von fünf Kilometern konnten auch weniger trainierte Läufer – das traf nicht für das Team Strauch Ingenieure zu - guter Dinge an den Start gehen um das Ziel ohne Probleme zu erreichen. Die tolle Resonanz, die der Stadtlauf in den vergangenen Jahren fand, ist den Organisatoren – der Stadt Groß-Gerau und Thomas Zöller von media&sportz – ein großer Ansporn. Erneut war es ihr Ziel, die Groß-Gerauer Innenstadt in eine Sportarena zu verwandeln in der Aktivität, aber auch Spaß im Mittelpunkt stehen. Nach dem Stadtlauf waren Teilnehmer wie Besucher zum geselligen Beisammensein bei Live-Musik von der Band „Calm after the Storm“ eingeladen. Auch in diesem Jahr war die Teilnehmerzahl wieder mal deutlich über der Zahl 1.000 und das Team Strauch Ingenieure war mit insgesamt acht Läufer/innen ein Teil davon. Bei Teilnehmern und Zuschauern punktete das Team vor allem durch seinen Slogan „Dynamisierte Statik“, die auch aktiv umgesetzt wurde. Mit ihrer Teilnahme bewirkten die Läufer zugleich Gutes, denn ein Teil des erhobenen Startgeldes geht an soziale Einrichtungen in der Region. In diesem Jahr an Sozialpsychiatrischer Verein Kreis Groß-Gerau e.V. (SPV) und an den ambulanten Hospiz- und Palliativdienst „Wegwarte“ in Riedstadt.


JUNI 2018

HESSISCHE BAUORDNUNG ENDLICH BESCHLOSSEN

 

Die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) begrüßt die reformierte Bauordnung. Am 24.05.2018 wurde sie durch den Hessischen Landtag mit den Stimmen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen. Mit der Reform sollen nach Aussage von Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir insbesondere Barrierefreiheit und Radverkehr unterstützt werden. Aus Sicht der Ingenieurkammer wird als positiv angesehen, dass mit den Aktualisierungen in der HBO zukünftig Verfahrenserleichterungen und Verbesserungen zu erwarten seien, damit zusätzlicher Wohnraum günstiger und schneller entstehen kann. Zu beachten ist jetzt für Ingenieure: Es wird keine langen Übergangsfristen geben, die neue Bauordnung wird also spätestens im Herbst zur Anwendung kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich schnell mit den Neuerungen zu befassen und die Weiterbildungsangebote der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH (IngAH) zu beachten, die in Kürze verfügbar sind. Quelle: Ingenieurkammer Hessen 25.05.18

 

 

Mai 2018

MUSTER ZUR UMSETZUNG DER EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG

 

Das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 ist dieser Tage in aller Munde. Viele Büros wendeten sich in diesem Zusammenhang hilfesuchend an die Ingenieurkammern und baten um Muster, die bei der Umsetzung der Vorgaben der EU-DSGVO helfen. Aufgrund der engen Verbindung der Hamburgischen Architektenkammer weist diese auf die gemeinsamen Website der Länderarchitektenkammern www.architektendatenschutz.de hin, welche unter Federführung der Architektenkammer Baden-Württemberg entstanden ist. Dort finden Sie viele hilfreiche Muster für Planungsbüros, z.B. zum Verfassen einer Datenschutzerklärung für Ihre Bürowebsite, zur datenschutzrechtlichen Aufklärung von Auftraggebern oder zur Erstellung eines Verzeichnisses über die Verarbeitungstätigkeiten. Quelle: Hamburgische Ingenieurkammer-Bau 27.04.18

 

 

April 2018
MARODE BRÜCKEN IN HESSEN

 

Hessens Brücken sind in die Jahre gekommen. Der Verschleiß ist unübersehbar. Der Sanierungsbedarf von Hessens Brücken ist hoch, von insgesamt 5.500 Brücken sind 370 reparaturbedürftig. Davon sind 49 Autobahnbrücken in einem kritischen Zustand, so dass sie regelmäßig überwacht werden müssen. Hessen ist ein „Transitland“ und dadurch derzeit noch mehr durch Staus belastet. Viele Bauwerke sind aus den 60er und 70er Jahren. Experten sind sich sicher, man hätte bereits vor Jahrzehnten beginnen müssen, in die Sanierung der Brücken zu investieren. „Es ist sicher fünf vor zwölf. Viele Jahre ist nichts passiert. Man hätte schon viel früher mit den Sanierungen beginnen sollen. Hinzu kommt, dass viele Brücken aus den 60er oder 70er Jahren stammen und nicht auf die Verkehrslasten heutiger Zeit ausgelegt sind“, sagte Dr. Ulrich Deutsch, Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und Vorsitzender der Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik in Hessen e. V. (VPIH). Das Thema Brückensanierungen werde uns noch lange beschäftigen. Quelle; Ingenieurkammer Hessen

 

http://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/defacto/sendungen/video-56830~_story-sendung-28138.html

 

 

März 2018
MIT ONDASUN LICHT TANKEN UND ENERGIE SPAREN

 

ONDASUN, das neue, leicht montierbare Lichtelement aus hochwertigem Polycarbonat passend zum Ondatherm-Dachpaneel komplettiert ab sofort das Produktportfolio von ArcelorMittal Construction Deutschland und ist damit eine sinnvolle Ergänzung des sich doch großer Beliebtheit erfreuenden Ondatherm-Dachpaneel. ArcelorMittal weist darauf hin, dass es im Industrie- und Gewerbebau eine Entwicklung gibt Tageslicht noch optimaler als natürliche Lichtquelle zu nutzen und zwar vor allem in Zeiten steigender Energiekosten. Quelle: Newsletter I/2018 der ArcelorMIttal

 

 

Februar 2018
VOLLZUG DES BAUPRODUKTENRECHTS

Aufgrund des neuen EuGH-Urteils dürfen an europäisch harmonisierte, CE-gekennzeichnete Bauprodukte keine zusätzlichen nationalen Anforderungen gestellt werden. Folglich muss langfristig das deutsche Regelungssystem der Landesbauordnungen angepasst werden. Über das CE-Zeichen hinausgehende zusätzliche nationale öffentlich-rechtliche Anforderungen dürfen nicht gestellt werden. Kurzfristig bringt das betreffende EuGH-Urteil Folgendes mit sich: Viele harmonisierte Bauproduktnormen weisen Mängel und Lücken auf. Bis zum Inkrafttreten der zu ändernden Landesbauordnung und der neuen normkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift wird noch einige Zeit vergehen. Deswegen hat die Kommission mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens im Juli 2017 akzeptiert, dass für den Übergang freiwillige nationale Systeme zum Lückenschluss bei mangelhaften harmonisierten Normen eingeführt werden. Dies wird vorwiegend über Europäische Technische Bewertungen (ETA) oder über Leistungsangaben auf Grundlage einer technischen Dokumentation des Herstellers erfolgen. Ziel ist es, mit diesen Systemen auch in der Übergangszeit sicher bauen zu können. Wie dieser Lückenschluss praktisch aussehen kann, zeigt die  Prioritätenliste – Ausgewählte verwendungsspezifische Leistungsanforderungen zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen. In Spalte 6 enthält diese Liste Möglichkeiten wie fehlende Leistungen erklärt werden können. Vollzugsschreiben des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

 

 

Januar 2018
VERGABE- UND VERTRAGSHANDBUCH FÜR DIE BAUMASSNAHMEN DES BUNDES (VHB 2017)

 

Das BMUB hat mit Erlass vom 08.12.2017 eine neue Ausgabe des Vergabehandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB) eingeführt. Kernpunkt der Änderungen sind das ab Januar 2018 geltende Bauvertragsrecht des BGB und seine Auswirkungen auf die Formblätter und Richtlinien des VHB, die vergaberechtlichen Änderungen im ersten Abschnitt der VOB/A, Ausgabe Juli 2016, und die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Das VHB setzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B um. Es schafft die Voraussetzung für eine weitestgehend einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren und wird als Arbeitsmittel für die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen genutzt. Das VHB 2017 ist ab 1. Januar 2018 anzuwenden.

 

Dezember 2017
NEUE RICHTLINIE BEI FÖRDERPROGRAMM "ENERGIEBERATUNG FÜR WOHNGEBÄUDE"

 

Zum 1. Dezember 2017 tritt eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude in Kraft. Die neue Richtlinie ersetzt die bisher gültige Richtlinie vom 29. Oktober 2014. Das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Folgende wesentliche Änderungen treten am 1. Dezember 2017 in Kraft: Der Energieberaterkreis wird erweitert. Zum Förderprogramm können alle Energieberater zugelassen werden, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Die Energieberater haben sich durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA zu verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Für die Zulassung benötigen Energieberater eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt. Der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird ausdrücklich als richtlinienkonforme Darstellung der Ergebnisse einer Energieberatung anerkannt. Quelle: BAFA

 

 

November 2017

ACHTUNG VOR GEFÄLSCHTEN URKUNDEN

 

Aktuelle Mitteilung der Ingenieurkammer Hessen unter www.ingkh.de/topmeldlung: Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter: Tel.: 0611/97457-0, E-Mail: info@ingkh.de. Bei der Fälschung von Urkunden ist die Staatsanwaltschaft angehalten, sie zu verfolgen. Es handelt sich also um die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn ihr ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt bekannt wird. In Falle der Ingenieurkammer Hessen hat dies zur Folge, dass die bekannt gewordenen Fälle an die Oberste Bauaufsicht (HMWEVL) gemeldet und zur Anzeige gebracht werden. Im Übrigen liegt die Aufklärungsquote sehr hoch: Im Jahr 2016 betrug die polizeiliche Aufklärungsquote bei Urkundenfälschungen in Deutschland 86,6 Prozent (Quelle: Statista).

 

 

Oktober 2017

MUSTER-VERWALTUNGSVORSCHRIFT TECHNISCHE BAUBESTIMMUNGEN AUSGABE 2017/1

 

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Die Musterbauordnung (MBO) enthält in § 85 a Abs. 1 MBO1 die Ermächtigung, im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen durch Technische Baubestimmungen zu konkretisieren. In § 85 a Abs. 2 MBO werden detaillierte Vorgaben gemacht, zu welchen bauaufsichtlichen Anforderungen Konkretisierungen vorgenommen werden können. Die Konkretisierungen können durch Bezugnahme auf technische Regeln und deren Fundstellen oder auf andere Weise erfolgen, insbesondere in Bezug auf: Die Planung, Bemessung und Ausführung baulicher Anlagen und ihrer Teile, Merkmale und Leistungen von Bauprodukten in bestimmten baulichen Anlagen oder ihren Teilen, Verfahren für die Feststellung der Leistung eines Bauproduktes, das nicht das CE-Zeichen nach Bauproduktenverordnung trägt, zulässige und unzulässige besondere Verwendungszwecke für Bauprodukte, Festlegungen von Klassen und Stufen, die Bauprodukte für bestimmte Verwendungszwecke aufweisen sollen, Voraussetzungen für die Abgabe der Übereinstimmungserklärung für nicht harmonisierte Produkte, Angaben zu nicht harmonisierten Bauprodukten sowie zu Bauarten, die eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses bedürfen sowie Art, Inhalt und Form der technischen Dokumentation. Es gilt der Grundsatz, dass nur solche Inhalte in die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) als Technische Baubestimmungen aufgenommen werden, die zur Erfüllung der Anforderungen der Bauordnungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen unerlässlich sind. Die Bauaufsichtsbehörden können jedoch im Rahmen ihrer Entscheidungen zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe auch auf allgemein anerkannte Regeln der Technik zurückgreifen, die keine Technischen Baubestimmungen sind. Das Deutsche Institut für Bautechnik macht nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden die Technischen Baubestimmungen als Muster-Verwaltungsvorschrift bekannt. Für eine unmittelbare Geltung in dem jeweiligen Land ist die öffentliche Bekanntmachung der Verwaltungsvorschrift erforderlich. Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1). Quelle: DIBt

 

 

September 2017

WANN SIND TYPENPRÜFUNGEN UND -STATIKEN SINNVOLL?

 

Typenprüfungen sind dann sinnvoll, wenn eine statische Konstruktion in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden soll. Der besondere Vorteil: Bei einer Typenprüfung werden die vorgelegten Standsicherheitsnachweise nur einmal – und nicht in jedem Verwendungsfall – geprüft. Die geprüfte Typenstatik kann beliebig oft verwendet werden. Der Kosten- und Zeitaufwand für wiederholte objektbezogene Einzelprüfungen entfällt. Die geprüfte Konstruktion kann an unterschiedlichen Standorten im ganzen Bundesgebiet auf Grundlage der Prüfung errichtet werden. Die Typenstatik könnte mehrere Ausführungsvarianten oder Untertypen umfassen. So können Sie flexibel auf lokale Gegebenheiten (z.B. unterschiedliche Schnee- oder Windlasten) reagieren und nutzen stets die kostengünstigste Bemessung. Der Typenprüfbericht ist bis zu fünf Jahre gültig und kann nach Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden.

 

 

 

August 2017

NEUE MITARBEITERIN SEIT 01.06.2017

 

Am 01.06.2017 konnten wir eine neue Mitarbeiterin im Team begrüßen und zwar: Melanie Wieler. Nachdem Melanie Ihre Ausbildung beim vorigen Ausbildungsbetrieb infolge Insolvenz nicht mehr fortsetzen konnte, haben wir Melanie zum 01.06.17 übernommen und konnten damit einen freien Ausbildungsplatz als Technische Systemplanerin im Stahl- und Metallbau besetzen. Melanie ist zum Ende Ihres 2. Ausbildungsjahr bei uns eingestiegen und nunmehr steht das 3. Ausbildungsjahr an. Wir freuen wir uns auf die Verstärkung.

 

 

 

Juli 2017

ENTWURF MUSTER-VERWALTUNGSVORSCHRIFT TECHNISCHE BAUBESTIMMUNGEN

 

Gemäß dem Beschluss der Fachkommission Bautechnik wurde auf der Internetseite der Bauministerkonferenz der Entwurf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (Stand 31. Mai 2017) eingestellt. Der Entwurf der MVV TB wird angekündigt, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Stellungnahmen können bis zum 1. Juli 2017 an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) unter vvtb-anhoerung@dibt.de übermittelt werden. Die zunächst abschließende Veröffentlichung der MVV TB wird voraussichtlich Ende Juli 2017 erfolgen.

 

Quelle: ingkh.de-Homepage vom 14.06.2017 bzw. DiBt

 

 

 

Juni 2017
FORTSCHREIBUNG der ZUSÄTZLICHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN UND RICHTLINIEN FÜR INGENIEURBAUTEN

(ZTV-ING)

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat der Bundesingenieurkammer zur Information ihre Mitglieder ein Schreiben zur „Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)“ zugesandt. Das Schreiben wurde an die Obersten Straßenbauämter der Länder als Grundlage für entsprechende Einführungserlasse versandt, mit denen die ZTV-ING in den Ländern eingeführt werden soll. Änderungen der ZTV-ING waren insbesondere durch die Anpassung an europäische Rechtsvorschriften erforderlich geworden – u.a. hinsichtlich Regelungen für die Qualifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (KBS). Die Dokumente werden in Kürze zum Download auch auf den Internetseiten der BASt zur Verfügung stehen.

 

Quelle: aik-sh-Homepage vom 15.05.2017

 

 

 

Mai 2017

HOHE STANDARDS SOLLEN ERHALTEN BLEIBEN

 

Bestimmte Baunormen der EU sind aus Sicht der Bundesregierung unzureichend oder lückenhaft umgesetzt. Darum hat die Bundesregierung am 19.04.17 eine Klage gegen die EU-Kommission beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Würden die Normen in der jetzigen Form angewendet, wären die Bauwerkssicherheit sowie der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung gefährdet. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, europäisch harmonisierte Normen für Bauprodukte anzuwenden, um deren Qualitätseigenschaften zu bestimmen und zu kontrollieren. Sie dürfen über die europäische CE-Kennzeichnung hinaus keine weiteren Prüfungen verlangen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof jüngst entschieden. Nach Auffassung der Bundesregierung gefährden die existierenden Normen die Bauwerkssicherheit sowie bestimmte Anforderungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. 2015 hatte Deutschland deshalb gegen 6 unvollständig harmonisierte Bauproduktnormen Einwände vorgebracht – nach Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – um die bestehenden Lücken in den Normen zu schließen. Zwei Einwände wurden seitens der EU-Kommission zurückgewiesen. Diese beziehen sich auf Holzfußböden und Sportböden. Dagegen wird nun Klage vor dem Europäischen Gericht erhoben. Die Kommission hält zusätzliche Qualitätseigenschaften bzw. Produktanforderungen in europäischen Normen für rechtswidrig und hat Hinweise auf national geltende ergänzende Regelungen aus den Normen gestrichen. Nach deutscher Auffassung werden damit die Regelungsmöglichkeiten zur Errichtung sicherer Bauwerke weiter eingeschränkt und das Umwelt- und Verbraucherschutzniveau abgesenkt. Ein Beispiel: Würden die harmonisierten EU-Normen derzeit ohne ergänzende Angaben angewendet, könnten Bauunternehmen, die zum Beispiel Fußbodenbeläge für Sporthallen oder Kindereinrichtungen sowie Parkett und Holzfußböden einbauen, nicht mehr überprüfen, ob diese gesundheitsschädliche Stoffe in die Innenraumluft abgeben. Die Hersteller der Fußböden wären nicht mehr verpflichtet, einen Nachweis über die Emissionen ihrer Bodenbeläge zu geben. Es bestünde daher die Gefahr, dass Hauseigentümer und Mieter einer höheren Schadstoffkonzentration ausgesetzt werden. Die Klage Deutschlands zielt darauf ab, dass die genannten Entscheidungen der Kommission durch ein Urteil des EuG aufgehoben werden und die Möglichkeit nationaler Ergänzungsregelungen rechtsverbindlich eröffnet wird. Die Klageschrift wurde zwischen den Ländern und der Bundesregierung abgestimmt und wird fristgerecht beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Klagefrist endete am 19. April 2017. In der andauernden Übergangsphase gelten die bisherigen Anforderungen an Bauprodukte fort, die in den bauordnungsrechtlichen Regelungen der Bundesländer festgelegt sind. Damit ist sicheres Bauen weiterhin möglich.

 

Quelle: BiBt-Homepage vom 19.04.2017

 

 

 

April 2017

QUALITÄT AM BAU IN GEFAHR

 

Die Bundesingenieurkammer warnt erneut vor einer Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). „Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden. Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die Verbraucher“, betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. Daher wirbt die Bundesingenieurkammer ab sofort mit der Kampagnenseite http://hoai.news/ für die Rettung der HOAI. Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer führte weiter aus: „Jeder weiß, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher befürchten wir, dass nach einem Wegfall der Mindestätze der HOAI nur noch der Preis darüber entscheidet, was bzw. wie geplant und gebaut wird. Die Qualität wäre dann zweitrangig. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf“, begründet Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer die Initiative der Bundesingenieurkammer.

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesingenieurkammer vom 15.02.2017

 

 

 

März 2017

WAHLPRÜFSTEINE BUNDESTAGSWAHL 2017

 

Die 16 Verbände und Organisationen der planenden Berufe in Deutschland haben sich auf gemeinsame Wahlprüfsteine verständigt. Die thematische Bandbreite umfasst von der Forderung eines eigenständigen Bauressorts über die Digitalisierung des Planungswesens bis hin zur Stärkung der Freiberuflichkeit. Diese Wahlprüfsteine werden von der Bundesingenieurkammer verfasst und den demokratischen Parteien mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Die Antworten werden im Sommer 2017 als Übersicht zur Verfügung stehen. Die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017 finden Sie unter: http://bingk.de/wp-content/uploads/2017/01/Wahlpruefsteine_2017.pdf

 

Quelle: Ingenieurkammer Niedersachsen vom 08. Februar 2017

 

 

 

Februar 2017

HESSISCHE RICHTLINIE FÜR DEN BAU UND BETRIEB VON VERKAUFSSTÄTTEN EINGEFÜHRT

 

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) hat mit der Veröffentlichung vom 26. Dezember 2016 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Nr. 52) die Hessische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Hessische Verkaufsstättenrichtlinie (H-VkR) zum 01.01.2017 als bauaufsichtliche Richtlinie eingeführt. Die Richtlinie ist bei der bauaufsichtlichen Beurteilung von Verkaufsstätten im Geltungsbereich der Richtlinie zugrunde zu legen. Anforderungen, die sich aus dieser Richtlinie ergeben, sind auf der Grundlage des § 45 der Hessischen Bauordnung (HBO) im bauaufsichtlichen Verfahren geltend zu machen. Bis zum 30. Juni 2017 darf auf Wunsch der Bauherrschaft alternativ weiterhin die Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVKVO), Stand September 1995, bekannt gemacht durch Erlass vom 21. November 2013 (StAnz. S. 1528), zugrunde gelegt werden. Diese ist dann als Ganzes anzuwenden (Mischungsverbot).

 

Quelle: Ingenieurkammer Hessen vom 13. Januar 2017

 

 

 

Januar 2017

„VERGABE VON ARCHITEKTENLEISTUNGEN: PRAXISLEITFADEN VERÖFFENTLICHT“

 

Seit dem 18. April 2016 regelt die VgV die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten. Der aktuelle Leitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen bietet hierfür praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen. Der von den Architekten- und Planerverbänden und der Bundesarchitektenkammer herausgegebene und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Leitfaden dokumentiert den gemeinsamen Willen von Auftraggebern und Auftragnehmern, der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Bauens bereits im Vergabeverfahren mit einem hohen Anspruch an die Qualität der Planungsleistung gerecht zu werden.

Der Leitfaden kann unter http://www.aik-sh.de/wp-content/uploads/VgV-Leitfaden.pdf im pdf-Format heruntergeladen werden.

 

Quelle: Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein vom 12. Dezember 2016

 

 

 

Dezember 2016

„AUSFÜHRUNGSKLASSEN NACH DIN EN 1090“

 

Welcher Ausführungsklasse nach DIN EN 1090 sind vorwiegend ruhende Bauteile von Fliegenden Bauten, z.B. Zelte, Bühnen und deren Überdachungen zuzuordnen? Antwort: Hersteller von Bauwerken, Tragwerken und Bauteilen mit vorwiegend ruhender Beanspruchung aus Stahl und Aluminium müssen für die Ausführungsklasse EXC 2 zertifiziert sein. Siehe hierzu Auslegungsfragen der IS-ARGEBAU vom Juli 2016. Die Zuordnung für Stahlkonstruktionen erfolgt nach Abschnitt 4.1.2 DIN EN 1090-2 (Stahl) in Verbindung mit der Anlage 2.4/2 Musterliste der technischen Baubestimmungen, Fassung Juni 2015. Die Zuordnung für Aluminiumkonstruktionen erfolgt nach Abschnitt 4.1.2 DIN EN 1090-3 (Aluminium) in Verbindung mit den nationalen Festlegungen (NA 2, NCI zu A.5) DIN EN 1999-1-1/NA: 2013-05.

 

 

November 2016

„ANSTIEG GENEHMIGTER WOHNUNGEN“

Von Januar bis August 2016 wurde in Deutschland der Bau von insgesamt 245300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 25,1 % oder rund 49 200 Baugenehmigungen für Wohnungen mehr als in den ersten acht Monaten 2015. Eine höhere Zahl an genehmigten Wohnungen hatte es in den ersten acht Monaten eines Jahres zuletzt im Jahr 2000 gegeben (246 300).

 

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung vom 20. Oktober 2016 – 377/16

 

 

Oktober 2016

Mitteilung der Ingenieurkammer Hessen:

KAMMERN PRÜFEN ENERGIEAUSWEISE

Stichproben sollen Qualität verbessern

 

Für die Stichprobenprüfungen von Energieausweisen sind in Hessen künftig die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) zuständig. Dies teilte Wirtschaftsstaatssekretär Mathias Samson heute mit.

Die Prüfungen sollen ermitteln, wie gut die für Gebäude und Klimaanlagen vorgeschriebenen Ausweise gehandhabt werden und welche darin geforderten Angaben sich in der Praxis bewähren. Hessen setzt damit eine EU-Richtlinie um. „Die Zusammenarbeit mit den Kammern bietet die Gewähr für eine sachgerechte und objektive Prüfung“, sagte Samson.

Energieausweise geben Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und dienen damit dem Verbraucherschutz ebenso wie der Energiepolitik. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT), bei welchem jeder Energieausweis registriert wird, wählt die Stichproben aus und reicht sie an die Länder weiter. Untersucht werden beispielsweise die Plausibilität der eingegebenen Daten und der darauf aufbauenden Berechnungen.

„Wir freuen uns über das Vertrauen des Ministeriums und übernehmen die neue Aufgabe gern“, sagten Dr. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsführer der AKH und Dipl.-Ing. (FH) Peter Starfinger, Geschäftsführer der IngKH. „Als beauftragte Kammern werden wir den engen Schulterschluss mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium suchen, denn unser gemeinsames Ziel ist eine zukünftige Qualitätssteigerung bei den in Hessen ausgestellten Energieausweisen und Inspektionsberichten für Klimaanlagen“, erläuterte Starfinger.

Für letzteres sei die IngKH alleinig verantwortlich und prüfe die Inspektionsberichte von Klimaanlagen mit einer Leistung größer als 12 kW in Hessen. „Ziel ist unter anderem die Feststellung der Effizienz von Anlagenkomponenten unter Beachtung der jeweilig geforderten Sollwerte. Die Prüfung der planerischen Auslegung von Klimaanlagen kann in der Praxis stark abweichen und zu hohen Energiekosten führen“, ergänzte Starfinger.

„Bei der Prüfung der Unterlagen wird es nicht darum gehen, die Richtigkeit eines einzelnen Energieausweises zu validieren, sondern in der Gesamtbewertung zu ermitteln, welche Angaben sich in der Praxis bewähren oder zu modifizieren sind“, sagte Kraushaar abschließend.

 

 

September 2016

„MAL KEIN FACHLICHES THEMA, ABER VON GANZEM HERZEN“

 

Unser geschätzter Mitarbeiter B.Eng. Iheb Fatnassi, hat am Samstag, den 20.08.2016 im historischen Rathaus in Groß-Gerau geheiratet. Wir wünschen seiner Frau und Iheb alles Gute für den weiteren Lebensweg, haben die schönen Feierlichkeiten begleitet und können nur sagen: „ALLES TOPP“.

 

 

 

August 2016

„MEMBRANKONSTRUKTION ALS SIEGER DES SCHÜLERWETTBEWERBS „überDACHt“

 

Die Sieger in den beiden Alterskategorien des Schülerwettbewerbes "überDACHt" kommen aus Friedrichsthal und Völklingen. Am 03. Juni 2016 wurden sie im Berliner Technikmuseum ausgezeichnet. Insgesamt hatten sich 4.852 Schülerinnen und Schüler aus 12 Bundesländern an dem Wettbewerb beteiligt, der damit einer der erfolgreichsten bundesweit ist. In der Alterskategorie I (bis Klasse 8) siegten Luca Scherer und Julian Schwaiger mit ihrem Modell „Light“. Sie sind Schüler der 7 und 8 Klasse in der Montessori Gemeinschaftsschule/Gesamtschule Saar in Friedrichsthal. Die Jury bewertete die von ihnen gewählte Dachkonstruktion als eine ganz erstaunlich innovative Membrankonstruktion, die sich aus einer baumartigen Einspannung heraus entwickelt. In der Alterskategorie II (ab Klasse 9) überzeugte Joachim Kausch aus der 12. Klasse des Marie-Luise Kaschnitz Gymnasiums Völklingen mit seinem Modell „unité“. Das von ihm entworfenen Dachtragwerk ist ein elegantes räumliches Faltwerk in das ebene Dachelemente eingefügt sind, die eine spannende Facettenfläche bilden

 

 

Juli 2016

„RESTAURANT FÜR ALLE NACH DER MODERNISIERUNG DES LANDRATSAMT GG“

 

Unsere Leistungen zum Bauvorhaben „Modernisierung des Bauteil B des Groß-Gerauer Landratsamtes“ sind abgeschlossen. Für den Umbau des 30 Jahren alten Gebäudes wurde die energetische Sanierung – Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 erfolgte durch unser Büro – durch das Land Hessen gefördert und ein Förderbescheid durch den Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir übergeben. Der Energiebedarf soll durch den rund 13 Millionen teuren Umbau um mehr als die Hälfte reduziert werden. Der Neubau der Kantine ist Teil dieser großen Baumaßnahme im Kreishaus, die bereits im Sommer 2014 begann.

Eine Pressemitteilung des Kreis Groß-Gerau vor kurzem, gibt Auskunft darüber, dass die Kantine nun auch für Gäste offen ist. Vielfalt und Kreativität verheißt die Speisekarte in der neuen Kantine im Landratsamt Groß-Gerau. Frischküche ist das Gebot der Stunde. Die voll ausgestattete Gastronomieküche konnte mit Unterstützung eines erfahrenen Caterers das bisheriges Angebot noch erweitern. Die Kantine ist vom sechsten Stock ins Erdgeschoss umgezogen und präsentiert sich elegant, sachlich klar und sehr hell. Schließlich ist die Wand, die zu einer Terrasse führt, mit fußhohen Glastüren durchsetzt. Weiße Tische, dunkle und orangefarbene Stühle, ein Parkettboden und als Farbtupfer ein paar grüne Wandteile, hinter denen das benutzte Geschirr abgestellt wird, sorgen für das moderne Raumdesign. Die eigentliche Küche mit den Vitrinen für Salat und Nachtisch, dem Kaffeeautomaten und den Kassen befindet sich, raffiniert abgetrennt durch eine Schiebewand, hinter dem Essraum. Die Investition für die neue Kantine beläuft sich nach Angaben des Gebäudemanagement des Kreises auf rund 2,1 Millionen Euro.

 

 

Juni 2016

„MUSTERRICHTLINIE BAULICHER BRANDSCHUTZ INDUSTRIEBAU IN KRAFT“

 

Die Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (MIndBauRL) der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz, Stand Juli 2014, wurde unter lfd. Nr. 3.2 mit dem ab 1. April 2016 gültigen Erlass „Liste und Übersicht der im Land Hessen bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen (Umsetzung der Musterliste Juni 2015)“ in Verbindung mit der zugehörigen Anlagen Anlage 3.2/1 des Erlasses neu als Technische Baubestimmungen eingeführt. Die Musterrichtlinie mit der zugehörigen Anlagen Anlage 3.2/1 kann unter https://wirtschaft.hessen.de/landesentwicklung/bauen-und-wohnen/baurecht/bauordnungsrecht/sonderbauten-feuerungsverordnung abgerufen werden. Der Erlass „Liste und Übersicht der im Land Hessen bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen (Umsetzung der Musterliste Juni 2015)“ vom 10. März 2016 wurde im StAnz. Nr. 13 auf der Seite 369 veröffentlicht und kann unter https://wirtschaft.hessen.de/landesentwicklung/bauen-und-wohnen/baurecht/bauordnungsrecht/technische-baubestimmungen abgerufen werden.

 

 

Mai 2016

NEUES VERGABERECHT SEIT 18.04.16 IN KRAFT

 

Seit 18.04.2016 ist das modernisierte Vergaberecht in Kraft. Die Vergabeordnungen für freiberufliche Leistungen (VOF) und die Lieferleistungen (VOL) werden zusammengefasst und durch die Vergabeverordnung (VgV) ersetzt, lediglich die VOB (A) bleibt nach der Modernisierung erhalten. Die VgV gilt für Vergaben über dem Schwellenwert von 209.000 Euro und bringt viele Neuerungen. Für Architekten und Ingenieure von besonderer Bedeutung ist der Abschnitt 6, in dem festgelegt ist, dass Architekten- und Ingenieurleistungen ausschließlich im Leistungs- und nicht im Preiswettbewerb vergeben werden. Bundesgesetzblatt Ausgabe Nr. 16 vom 14. April 2016, BGBl. I S. 624

 

 

April 2016

1,5 MILLIONEN NEUE WOHNUNGEN DURCH DACHAUFSTOCKUNG?

Wie Impulse für den Wohnungsbau www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de auf Grundlage eines Presseberichte vom 15.03.16 mitteilt liegt eine große Chance für mehr Wohnungen in Deutschland gewissermaßen auf den Dächern, denn mehr als 1,5 Millionen zusätzliche Wohnungen könnten durch Dach-Aufstockung entstehen. Und zwar dort, wo der Wohnraum heute schon knapp und das Wohnen teuer ist: in Großstädten, Ballungsräumen und Universitätsstädten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die die Technische Universität Darmstadt und das Pestel-Institut Hannover in Berlin vorgestellt haben. Damit dieses Potenzial schnell genutzt werden kann, soll die Bundesregierung Anreize schaffen und Sonderabschreibungen auch für Aufstockungen ermöglichen, so die Wissenschaftler. Bei den Wohnungen, die als „On-Top-Etagen“ auf die Dächer bereits bestehender Wohnhäuser gebaut werden können, geht die Studie von einer durchschnittlichen Größe von rund 85 Quadratmetern Wohnfläche aus. Im Fokus der Studie stehen die Wohnraum-Reserven von Mehrfamilienhäusern, die zwischen 1950 und 1990 gebaut wurden. Allein durch die Dach-Aufstockung von rund 580.000 dieser Nachkriegsbauten lassen sich 1,12 Millionen Wohnungen in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt zusätzlich errichten, so die Studie. Darüber hinaus könnten weitere 420.000 Wohnungen auf Gebäuden entstehen, die vor 1950 gebaut wurden. „Das Potenzial ist enorm. Und das, obwohl bei der Auswahl der Gebäude, die für eine Dach-Aufstockung in Frage kommen, sowohl der Denkmalschutz als auch der Erhalt des Stadtbildes in der Studie berücksichtigt sind“, sagt Prof. Dr. Karsten Tichelmann von der TU Darmstadt. Vorteil der Aufstockung: Es werde kein zusätzliches Bauland gebraucht. Damit würden auch keine neuen Grünflächen versiegelt. Auch der Aufbau neuer Infrastruktur entfalle – weder neue Straßen noch Kanal- oder Versorgungsleitungen würden benötigt. Damit seien die Grundstücks- und Erschließungskosten schon zwei wichtige Punkte, bei denen gespart werde. Bei einer Aufstockung ließe sich der Energiebedarf im darunter liegenden Geschoss der Energiebedarf bis zur Hälfte reduzieren.

 

 

März 2016

NEUFASSUNG HESSISCHE VERSAMMLUNGSSTÄTTENRICHTLINIE (H-VStättR) IN KRAFT GETRETEN

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (Oberste Bauaufsicht) hat uns über die Neufassung der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie (H-VStättR) informiert. Der Bekanntmachungserlass für die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie (H-VStättR) vom 3. Dezember 2015 wurde im Staatsanzeiger Nr. 53 vom 28. Dezember 2015 ab Seite 1415 veröffentlicht und ist am 01. Januar 2016 in Kraft getreten.

 

BAYERISCHE INGENIEUREKAMMER-BAU FÖRDERT ERSTELLUNG VON HONORARGUTACHTEN

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau fördert, zurückgehend auf einen Beschluss der Vertreterversammlung, in Form eines Pilotprojektes auf die Dauer von zunächst zwei Jahren die Erstellung von Honorargutachten zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Honorarfragen.

 

 

Februar 2016

ÄNDERUNGEN DER NACHWEISBERECHTIGTEN-VERORDNUNG (NBVO) IN KRAFT GETRETEN

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 14.12.2015 sind Änderungen der Nachweisberechtigten-Verordnung (NBVO) veröffentlicht worden. Die Änderungen sind am 15. Dezember 2015 in Kraft getreten. Die NBVO ist um 5 Jahre bis zum 31.12.2020 verlängert worden.

Neben redaktionellen Anpassungen sind auch inhaltliche Änderungen vorgenommen worden, wie z.B.: Bei den allgemeine Pflichten – Konkretisierung Unabhängigkeit für Beschäftigte von Bauunternehmen: „… die Unabhängigkeit ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn Nachweisberechtigte bei einem an diesem Bauprojekt beteiligten Unternehmen beschäftigt sind.“ – Regelung der Beauftragung der Bescheinigung der ordnungsgemäßen Bauausführung bei Tod oder schwerer Krankheit des Nachweisberechtigten: „Nachweisberechtigte überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von ihnen erstellten bautechnischen Nachweise. Für die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Bauausführung darf sich die Bauherrschaft nur aus wichtigem Grund einer anderen nachweisberechtigten Person als derjenigen bedienen, die den Nachweis erstellt hat. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die nachweisberechtigte Person verstorben oder längere Zeit erkrankt ist. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung soll sich auf Stichproben der Ausführung der jeweils wesentlichen Bauteile beschränken.“ und dem Kriterienkatalog - Aufnahme neues Kriterium 11: Es werden allgemeine Rechenverfahren zur Bemessung von Bauteilen und Tragwerken unter Brandeinwirkung angewendet.“

 

 

Januar 2016

HESSISCHES INGENIEURGESETZ IN KRAFT GETRETEN

Mitteilung des Redaktionsteams der Ingenieurkammer Hessen: "Die Novellierung der Hessischen Ingenieurgesetze schafft für die Öffentlichkeit, für Verbraucher und Auftraggeber mehr Klarheit über die Qualifikation von Ingenieuren und ihre zugeordneten Aufgaben und Dienstleistungen. Damit verbessert es den Schutz aller Verbraucher und dient vor allem auch der nachhaltigen Qualitätserhaltung für die Sicherheit, den Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Planung und Errichtung von Bauwerken und anderen technischen und natürlichen Infrastruktursystemen", sagte Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Udo F. Meißner, Präsident der Ingenieurkammer Hessen. "Darüber hinaus gewährleistet die Novellierung auch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Berufstandes der freiberuflich tätigen Ingenieure und ihrer Mitarbeiter in hessischen Ingenieurunternehmen und stärkt die Qualitätssicherung durch die Selbstverwaltung der Ingenieurkammer Hessen. Die Novellierung schafft damit hervorragende Rahmenbedingungen für die Berufsausübung, für die Ausbildung des Ingenieurnachwuchses sowie für die Fort- und Weiterbildung im Ingenieurberuf durch lebenslanges Lernen. Wir sind sehr zufrieden mit diesem zukunftsorientierten Gesetz, dessen Vorschriften sich hinsichtlich der innovativen Ansätze des hessischen Gesetzgebers auch sehr gut auf die Gesetzgebung anderer Bundesländer übertragen ließe. Dafür werden wir uns einsetzen." Im GVBL. Nr. 28 vom 8.12.2015 wurde das Hessische Ingenieurgesetz (HIngG) verkündet. Es ist mit Datum 9.12.2015 in Kraft getreten.

 

 

Dezember 2015

SYMPOSIUM „VISION ZUKUNFT

Zum jährlichen Symposium, dieses Mal am 18. November 2015 in Mainz, hatte die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz in das ZDF-Konferenzzentrum geladen. Unter dem diesjährigen Motto: „Vision Zukunft“ wollte man gemeinsam mit den Spitzenvertretern der Ingenieurinnen und Ingenieure im Land, sowie mit hochrangigen Gästen aus Wirtschaft und Politik eine Vision für das Ingenieurwesen entwickeln. Das Grußwort und ein Statement zum Thema „Bauen, Energie und Infrastruktur in Rheinland-Pfalz“ erfolgte durch CDU Landes- und Fraktionsvorsitzende Rheinland-Pfalz Julia Klöckner und der Vortrag mit dem Thema „Vom Weg abkommen, um nicht auf der Strecke zu bleiben: Den Wandel im Visier“ wurde durch Prof. Dr. Eckard Minx, Experte für Zukunftsforschung und Vorstandsvorsitzender der Daimler und Benz Stiftung gehalten.

 

 

November 2015

ANWENDUNG VERGABERECHT

Hinweis der Ingenieurkammer Hessen vom 27.10.15:

Bei der Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen liegen zwischenzeitlich Verwaltungsanweisungen zum Thema „wie Beschaffungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden können“ vor und zwar vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BUMB) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), und vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL).

Das Rundschreiben des BMWi weist auf die Möglichkeit zur Beschleunigung von Vergabeverfahren zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte hin. Die Tatbestände „unvorhergesehenes Ereignis“ sowie „dringliche und zwingende Gründe“ werden dabei als gegeben angesehen. Da diese Voraussetzungen vorliegen, kann ab sofort auch in Hessen entsprechend verfahren werden. Gegenwärtige besondere Umstände rechtfertigen danach als Ausnahmetatbestand zu § 55 Abs. 1 LHO eine Freihändige Vergabe, die vom grundsätzlichen Gebot der Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten auch Ausnahmen zulassen.

Das Rundschreiben des BMWi und den Erlass des BMUB finden Sie unter: http://www.absthessen.de/aktuelles-neuigkeiten.html. Zusätzlich finden Sie dort Vollzugshinweise vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sowie eine Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Rat zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik.

 

 

Oktober 2015

NEUER MITARBEITER AB 01.10.2015

Nachdem unsere Mitarbeiterin Tanja Gronbach-Kiduma fast 20 Jahre die tägliche Fahrtstrecke von Bad Kreuznach nach Groß-Gerau, trotz der Behinderungen infolge Baustellen im Bereich der Weisenauer- und Schiersteiner-Brücke oder dann durch den Ausfall der Fähre bei Niedrigwasser, auf sich genommen hatte, hat sie uns nun zum 30.09.2015 verlassen um in Wohnortnähe eine neue Arbeitsstelle anzutreten. Wir bedauern dies sehr, dürfen aber ab dem 01.10.15 einen neuen Mitarbeiter begrüßen, den wir demnächst an dieser Stelle vorstellen werden. Wir sagen Frau Gronbach-Kiduma Danke für die schöne und angenehmen Zeit, ihr Engagement bis zu letzten Arbeitsminute und wünschen Ihr alles Gute am neuen Arbeitsplatz.

 

 

September 2015

NEUER INGENIEURAUSWEIS DER IngKH

Beim Ingenieurbüro STRAUCH INGENIEURE kommt bereits der neue Ingenieurausweis / Professional Card zum Einsatz. Herr Dipl.-Ing. Werner Strauch Mitglied der IngKH ist im Besitz des Ingenieurausweises / Professional Card. Hierzu eine Information der Ingenieurkammer Hessen: Durch Beschluss der Bundesingenieurkammerversammlung geben bereits zahlreiche Länderingenieurkammern einen Berufsausweis mit einheitlichem Aussehen an ihre Mitglieder heraus. Der Ausweis bringt zahlreiche Vorteile, denn er dokumentiert die fachlichen Qualifikationen und kann bei Vertragsverhandlungen ergänzend zu den Urkunden vorgelegt werden. Dies schafft Transparenz bei Verbrauchern und Auftraggebern. Der Berufsausweis verweist auf das Bundesingenieurregister, das von der Bundesingenieurkammer bereits seit 2005 nach internationalem Vorbild geführt wird und bundesweit einheitlich den Ausbildungsstand der eingetragenen Ingenieure dokumentiert. Der Ausweis ist zudem eine Möglichkeit der Identifikation als Mitglied der Ingenieurkammer Hessen. Damit wird die Zugehörigkeit zum Berufsstand dokumentiert. Der QR-Code auf der Rückseite des Ausweises verweist direkt auf vorhandene Listeneintragungen sowie die Kontaktdaten und die sonstigen eingepflegten Informationen der einzelnen Mitglieder in der Ingenieursuche der Ingenieurkammer Hessen.

 

 

August 2015

NEUER MITARBEITER AB 01.08.2015

Nachdem unsere Mitarbeiterin Anja Bergner uns nach 18 Jahren zum 31.07.15 verlassen hat um in einem anderen Bereich „nochmals eine neue Herausforderung zu suchen“, dürfen wir ab 01.08.15 einen neuen Mitarbeiter begrüßen. Wir sagen Frau Bergner Danke für die schöne Zeit, wünschen Ihr alles Gute am neuen Arbeitsplatz und freuen uns auf die Verstärkung unseres Teams durch B. Ing. Stefan Weiser, den wir bereits im Rahmen seiner Abschlussarbeit in unserem Büro kennenlernen durften.

 

 

Juli 2015

MODERNISIERUNG LANDRATSAMT GROß-GERAU

Der Abschluss des Rohbaus für die derzeit stattfindende Modernisierung des Bauteil B des Groß-Gerauer Landratsamtes befindet sich in der Schlussphase. Für den vorgesehenen Umbau des 30 Jahren alten Gebäudes wurde die energetische Sanierung – Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 erfolgt durch unser Büro – mit rund 1,7 Millionen Euro durch das Land Hessen gefördert und ein Förderbescheid durch den Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir übergeben. Der Energiebedarf soll durch den rund 12,6 Millionen teuren Umbau um mehr als die Hälfte reduziert werden.

 

 

Juni 2015

ÄNDERUNG DER BAUTEILREGELLISTE

Mitteilung der IngKH vom 27.05.2015: Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht den Entwurf vorgesehener Änderungen der Bauregelliste A Teile 1 bis 3, der Bauregelliste B Teil 2 und der Liste C für die Ausgabe 2015/1. Das DIBt hat am 06. Mai 2015 einen Änderungsentwurf der Bauregellisten A und B sowie der Liste C veröffentlicht, um den Herstellern, Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen, Händlern und Verwendern die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen und ggf. zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sind bis zum 04. August 2015 an das DIBt zu richten.

 

 

Mai 2015

VOM B.ENG. ZUM M.ENG.

Nach bestandener Master-Thesis darf unser bisheriger und jetziger Mitarbeiter Alexander Schuler sich ab dem 01.04.2015 sich über seinen neuen akademischen Grad M.Eng. freuen. Herzlichen Glückwunsch.

 

 

APRIL 2015

NEUE MITARBEITERIN AB 01.04.2015

Am 01.04.2015 konnten wir eine neue frühere Mitarbeiterin wieder im Team begrüßen: Nuria Maria Strauch. Nach einigen Jahren und dem zwischenzeitlichen Abschluss der Ausbildung zur staatlich geprüften Bautechnikerin, sowie einer Mitarbeit bei Wenzel + Wenzel Freie Architekten in Karlsruhe, Stuttgart, Frankfurt und in der Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH in Frankfurt, freuen wir uns auf die Verstärkung.

 

 

MÄRZ 2015

KLIMAPAKET GEKIPPT: KOALITION STOPPT STEUERBONUS FÜR GEBÄUDESANIERUNG. (STAND 26.02.2015)

Wie am 26.02.15 Spiegel Online meldet, soll der eigentlich von Bund und Ländern schon beschlossene milliardenschwere Steuerbonus für das Dämmen von Gebäuden vorerst gestoppt worden sein. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf ein Schreiben von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann an die Mitglieder seiner Fraktion. "Über eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung konnte im Koalitionsausschuss keine Einigung erzielt werden", heißt es demnach in dem Brief. Auf das CO2-Gebäudesanierungsprogramm hatten sich die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Dezember mehrheitlich verständigt. Es sollte von Januar 2015 an für fünf Jahre laufen. Der Kompromiss sah vor, dass Hausbesitzer, die alte Fenster und Heizkessel austauschen oder ihr Haus besser dämmen, rückwirkend ab Januar zehn bis 20 Prozent ihrer Kosten von der Steuer absetzen können. Oppermann betont in dem Schreiben, das Wirtschaftsministerium prüfe nun alternativ, Zuschussprogramme der KfW-Bank zu erhöhen.

 

 

FEBRUAR 2015

VERLÄNGERUNG VON AUSFÜHRUNGSGENEHMIGUNGEN MIT BAUVORLAGEN AUF DER GRUNDLAGE DER DIN 4112 (STAND DEZ 2014).

Bedingt durch die Einführung der DIN EN 13782 und DIN EN 13814 als derzeit gültige technische Baubestimmungen sind für die Verlängerung von bestehenden Ausführungsgenehmigungen auf Grundlage der DIN 4112 entsprechende Entscheidungshilfen anzuwenden. Diese wurden nunmehr von den Gremien der Bauministerkonferenz entwickelt und die Länder wurden von der Fachkommission Bauaufsicht Mitte Dezember 2014 gebeten, die geänderten Entscheidungshilfen umzusetzen. Die Änderung der Entscheidungshilfen des Arbeitskreises „Fliegende Bauten“ der Fachkommission „Bauaufsicht“ der ARGEBAU gegenüber dem Stand vom 13.12.2013 wurden von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz am 12.12.2014 beschlossen. Die Entscheidungshilfen geben Antworten auf die Frage, inwieweit Ausführungsgenehmigungen ohne Aktualisierung der nach DIN 4112 erstellten Bauvorlagen verlängert werden können oder ob zusätzliche Anforderungen zu erfüllen sind.

Nach den Entscheidungshilfen können nur gültige Ausführungsgenehmigungen verlängert werden.

 

 

JANUAR 2015

RAUCHMELDERPFLICHT FÜR PRIVATE WOHNRÄUME:

Die Ausstattung der privaten Wohnungen mit Rauchwarnmeldern (Einbau, Betrieb und Instandsetzung gemäß DIN 14676, Technische Anforderungen sind über die DIN EN 14604 - 02/2009 - geregelt) musste bis zum 31.12.2014 abgeschlossen sein. Für Wohnungen gilt die Pflicht: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure - über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen - mit einem Rauchwarnmelder auszustatten. Eine Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnräume haben bereits 13 Bundesländer und zwar Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für die Erstausrüstung mit Rauchwarnmeldern ist der Bauherr, der Eigentümer oder der Vermieter zuständig. Der Nutzer oder Mieter muss die Rauchwarnmelder über den Testknopf regelmäßig daraufhin prüfen, ob die Geräte funktionsfähig sind und gegebenenfalls den Batteriewechsel vornehmen. Er darf die Rauchwarnmelder nicht außer Betrieb nehmen.

 

 

Dezember 2014

EINHALTUNG DER HBO UND NBVO:

Die Einhaltung der HBO (Hessischen Bauordnung) und der NBVO (Nachweisberechtigtenverordnung) zu den bautechnischen Nachweisen und der Überwachung durch den Nachweisberechtigten dienen der Gefahrenabwehr und somit dem Schutz der Allgemeinheit und der Sicherheit und Bewahrung vor Schäden für den einzelnen Bauherrn. Der Gesetz­geber sieht daher Ahndungen von Verstößen (Ordnungswidrigkeiten) durch Bußgeld vor. Der Bauherr ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Bescheini­gungen vorgelegt werden. Die Beauftragung qualifizierter Fachplaner wie der Nachweisberechtigten sorgen dafür, dass er seinen Verpflichtungen konfliktfrei nachkommen kann. Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. W. Strauch Ingenieure ist eingetragen als Nachweisberechtigter oder als Mitglied in den folgenden Ingenieurkammern: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Darüber berechtigen die genannten Eintragungen zur qualifizierten Fachplanung in den nicht genannten Bundesländern.

 

 

November 2014

PRÄSENTATION NEUER AUDI TT IN FRANKFURT:

In Frankfurt zwischen Messeturm und Skyline Plaza wurde vor der offiziellen Markteinführung von Audi der neuen Audi TT präsentiert. In einer eigens dafür aufgebauten temporären Veranstaltungsstätte wurde innerhalb einer auf Grundlage der DIN EN 13782 erstellten Einhausung vor mehreren hundert Gästen inklusive prominenter Persönlichkeiten aus dem Sport die dritte Generation des Sportwagens in einer Multimediashow präsentiert. Die Eigenschaften des Audi TT konnte man auch direkt, auf einer mehrere hundert Meter langen Rundstrecke mit eingebauter Steilkurve, dem sogenannten MOTODROM, erfahren.

 

 

Oktober 2014

NELSON MÜLLER´s COTTON CLUB:

In den vergangenen Monaten war das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. W. Strauch Ingenieure mit der Tragwerksplanung der Bauwerke für den Nelson Müller´s Cotton Club (berühmtester Tanz & Musik-Club der 30er Jahre in New York, Harlem) befasst. Diese kommen als temporäre Bauwerke in Frankfurt und München für die Freunde eines exzellenten Essens in Verbindung mit anspruchsvollem Entertainment mit Musik, Tanz und Artistik zum Einsatz. Näheres unter: http://www.cottonclub-dinnershow.de

 

 

September 2014

Sportliches ...

Glückwunsch zur erfolgreichen Teilnahme am Sonntag, den 24.08.14 an unsere Mitarbeiterin Anja Bergner am Breisgautriathlon. Nachdem Frau Bergner bereits in diesem Jahr in Frankfurt (City Triathlon) und im letzten Jahr in Zell am See teilgenommen hat, war die Teilnahme in Malterdingen bei Freiburg im Breisgau ein weiteres Highlight. Ebenso ein Lob an unseren Chef Werner Strauch zum Aufstieg in die Verbandsliga im Tennis.

 

 

August 2014

Ausbildung als Technische/r Systemplaner/in Fachrichtung Stahl- und Metallbau

Derzeit haben wir einen Auszubildenden als Technischen Systemplaner, der nunmehr das erste Ausbildungsjahr mit Erfolg abgeschlossen hat und das gesamte Büro möchte hiermit die Gelegenheit nutzen und Danke sagen für die engagierte Mitarbeit und das gute Berufsschulzeugnis. Herzlichen Glückwunsch Daniel Dannenbaum nur weiter so. Außerdem möchten wir die Gelegenheit nutzen hiermit anzukündigen, dass in unserem Büro am 01.09.14 eine weitere Ausbildungsstelle in diesem Bereich besetzt wird und wir uns auf unsere neue Auszubildende Michelle Seebach freuen und ihr einen guten Ausbildungsstart wünschen.

 

 

Juli 2014

Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken nach DIN EN 1090

Die DIN EN 1090 unterteilt sich in drei Teile die die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken regeln. Die DIN EN 1090-1 beinhaltet den Konformitätsnachweis für tragende Teile und stellt damit die Grundlage dar welche Bauteile CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile sind. Die DIN EN 1090-2 beinhaltet die technischen Regel für die Ausführung von Stahltragwerken und die DIN EN 1090-3 die technischen Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken. Die DIN EN 1090 hat somit nicht nur in erheblichen Maße Einfluss auf die Kennzeichnung und Fertigung von Stahl- und Aluminiumbauteilen in den Herstellungsbetrieben, sondern auch auf die eigentliche Grundlagen der Fertigung, nämlich die Ausführungszeichnungen der Stahl- und Aluminiumbauteile. Hierzu ist vorab die Festlegung der Ausführungsklassen erforderlich, die bereits bei der Erstellung der statischen Berechnung Einfluss auf die Konstruktion und deren Bemessung nimmt. Die Ausführungsklasse als Grundlage, kann vor allem auch durch die gewünschten Vorgaben der Auftraggeber beeinflusst werden.

 

 

Juni 2014

Was ist zu beachten bei Fliegenden Bauten, für die keine Ausführungsgenehmigung erforderlich ist

Die materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechtes (Standsicherheit, Brandschutz etc.) gelten in gleicher Weise für alle Fliegenden Bauten. Der Betreiber muss eigenverantwortlich für die Einhaltung aller Anforderungen sorgen, da insbesondere die mit der Ausführungsgenehmigung verbundenen Prüfungen und Gebrauchsabnahmen entfallen.

 

 

Mai 2014

Einstufung von Pfetten in Konstruktionsklassen

Auf Grundlage der Auslegungen zu DIN EN 1993-1-3 Stand Februar 2014 bezüglich der Einstufung von Dachpfetten aus kaltgeformten Z-Profilen ergibt sich folgendes: Der Konstruktionsklasse III sind Pfetten zuzuordnen, die lediglich Lasten auf das Tragwerk abgeben. Dienen jedoch Pfetten neben der Abtragung der Lasten auch zu anderen Zwecken, wie der Stabilisierung eines Rahmenriegels und tragen somit zur Tragfähigkeit eines einzelnen anderen Tragwerkteiles bei, dann sind sie der Konstruktionsklasse II zuzuordnen. Tragen die Pfetten als Druckstrebe eines Dachverbandes zur Gewährleistung der Gesamtstabilität des Bauwerkes bei, dann sind diese der Konstruktionsklasse I zuzuordnen. Die Aussteifung der Pfetten der Konstruktionsklasse I zur Erhöhung der Tragfähigkeit durch Sandwichelemente der Konstruktionsklasse II ist zulässig. Sandwichelemente nach Zulassung dürfen jedoch nicht direkt zur Stabilisierung der (gesamten) Tragkonstruktion als Bauteil der Konstruktionsklasse I – z.B. als Ersatz für den aussteifenden Dachverband – verwendet werden.

 

 

April 2014

Darstellung konstruktiver Anbindungen von Ballastierungen

Bedingt durch die Umstellung der Normung und Einführung der DIN EN 13782 und DIN EN 13814 als Technische Baubestimmung, kann hinsichtlich der Darstellung der konstruktiven Ausbildung von Ballastierungen, folgendes den Auslegungsfragen (Stand Februar 2014) entnommen werden: Ballastierungen, Abspannungen und deren Befestigungen sind in den geprüften technischen Unterlagen zeichnerisch detailliert darzustellen.

 

 

März 2014

Verlängerung von Ausführungsgenehmigungen ohne Aktualisierung der nach DIN 4112 erstellten Bauvorlagen.

Bedingt durch die Umstellung der Normung und Einführung der DIN EN 13782 und DIN EN 13814 als Technische Baubestimmung, sind für die Verlängerung von Ausführungsgenehmigungen nun die Musterentscheidungshilfen (Stand Dez. 2013) des Arbeitskreises „Fliegende Bauten“ i. V. mit weiteren Vorschriften des jeweiligen Landes maßgeblich. Die Entscheidungshilfen geben Antworten auf die Frage, inwieweit Ausführungsgenehmigungen ohne Aktualisierung der nach DIN 4112 erstellten Bauvorlagen verlängert werden können oder ob zusätzliche Anforderungen zu erfüllen sind. Nach den Entscheidungshilfen können nur gültige Ausführungsgenehmigungen verlängert werden.