BINGK UND VBI FORDERN: BERUFSVORBEHALTE FÜR SICHERHEITSRELEVANTE PLANUNGSLEISTUNGEN
Bauingenieurinnen und -ingenieure übernehmen Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Bauwerken und damit für Menschen und erhebliche Sachwerte. Die Bundesingenieurkammer und
der Verband Beratender Ingenieure fordern daher in einem gemeinsamen Positionspapier die Einführung von Berufsvorbehalten für sicherheitsrelevante Planungsleistungen.
Unser Tätigkeitsbereich umfasst alle Phasen der Tragwerkplanung,
Neben unseren Hauptdisziplinen bieten wir Ihnen folgende Spezialgebiete:
Container, Raumzellen, Bürocontainer, Wohncontainer, Mehrzweckraum, Systemgebäude, Raummodule, Schulcontainer, Kindergartencontainer, Containeranlagen
Zelte, Pavillons, Partyzelte, Lagerzelte, Pagode, Zelthallen, Festzelt, Doppelstock, Temporärer Bauten, Fliegender Bau, Stahlhallen, Lagerhallen
Karusselle, Schaukeln, Autoskooter, Kartbahnen, Rutschbahnen, Tribünen, Manegen, Belustigungs- und Verkaufsgeschäfte und weiteres auf Grundlage der DIN EN 13814
Bescheinigung der ausreichenden Sachkunde und Erfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen und Befreiung von der Prüfung der bautechnischen Nachweise, besteht durch die Kammer der beratenden Ingenieure des Landes Rheinland Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen.